• Facebook
  • Linkedin
  • Instagram
  • RSS
  • Shop
  • Service
    • Mediadaten
    • Newsletter
    • Presseportal
    • Studium und Ausbildung
    • History
    • Verbände
    • Termine
    • Newsarchiv
    • Team
    • Galerie
    • FAQ
    • Peer-Review-Verfahren
    • Hinweise für Autoren
    • Instructions for Authors
  • Abonnements
    • Bestellformular
  • Fortbildungen
    • So funktionierts
    • Sammeln Sie Punkte
    • Aktuelle Fortbildungen
    • Vergangene Fortbildungen
  • English Articles
  • Anmelden
ERNÄHRUNGS UMSCHAU
  • News
  • Branche
    • Aktuelles
    • Marktplatz
    • Rezepte
    • Insights
    • Produkte
    • Spotlights
    • Karriere & Jobs
  • Online Plus
    • +Plus-Themen
    • Public Health Nutrition
    • Hintergrundinterviews
    • Videos
  • Artikel-Archiv
    • Special Editions
  • Heft-Archiv
    • Heft-Archiv 2021-
    • Heft-Archiv 2011-2020
    • Heft-Archiv 2001-2010
  • Suche
    • Profi-Suche
    • Globale Suche
Seite wählen
  • ERNÄHRUNGS UMSCHAU
  • 5
  • Gesundheitliche Risiken durch begaste Schiffscontainer


Um Ware während des Transports vor Schädlingen und Schimmelpilzen zu schützen, werden manche Schiffscontainer mit Schädlingsbekämpfungsmitteln begast. Gleichzeitig wird so verhindert, dass Insekten oder andere Schädlinge von einem Land ins andere verschleppt werden. Dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) wurden Gesundheitsbeeinträchtigungen von Hafenarbeitern gemeldet, die solche Container geöffnet hatten. Zudem wurde ein mögliches Risiko für Verbraucher vermutet, wenn Begasungsmittel in Produkten oder Lebensmitteln verbleiben.

Um die vorhandenen Informationen zusammen zu führen, fand am BfR ein Gespräch mit Experten aus Deutschland und den Niederlanden statt. Problematisch sind nach deren Erkenntnis die Fälle, in denen die Transportunterlagen begaster Container keinen Hinweis auf die Begasung enthalten und zudem die Container nicht wie vorgeschrieben mit Warnhinweisen des Gefahrguttransports gekennzeichnet sind. Da der Anteil solcher Container nach Informationen des BfR relativ hoch ist, hält das Institut verstärkte Kontrollen und Sanktionen bei Verstößen gegen die Vorschriften zum Gefahrguttransport für erforderlich.

Warnzeichen für begaste Container müssen nach den international gültigen Gefahrgutvorschriften – auch nach der Belüftung – solange angebracht bleiben, bis die Güter entladen wurden, damit keine Personen beim öffnen dieser Container gefährdet werden. Vor allem Mitarbeiter der Kontrollbehörden und Hafenarbeiter, die die Container entladen, sollen so geschützt werden, aber auch die Besatzung von Transportschiffen und Personen, die beispielsweise ihr Umzugsgut in Containern verschiffen und diese nach Empfang öffnen. Gemeldet wurden dem BfR überwiegend leichte Gesundheitsbeeinträchtigungen wie Atembeschwerden. Dem Institut sind aus anderen Quellen aber auch einzelne Fälle schwerer Vergiftungen bekannt.

Es werden nur wenige chemische Mittel zur Containerbegasung eingesetzt. Die Rückstände verflüchtigen sich, wenn die in den Containern transportierten Gegenstände gelüftet werden, je nach deren Beschaffenheit innerhalb von Stunden bis zu mehreren Wochen. Aussagen zu Freisetzungsraten aus spezifischen Materialien sind allerdings bisher nicht sicher möglich. Nach Auswertung der wenigen dazu verfügbaren Daten schätzt das BfR Risiken für Verbraucher im Allgemeinen als relativ gering ein. In Einzelfällen können jedoch gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Produkte, die länger ausgasen, z. B. Matratzen, Plüschtiere und lackiertes Holz, nicht ausgeschlossen werden. Die Vorträge des Expertengesprächs können auf der Homepage des BfR abgerufen werden. Quelle: BfR (08.04.09)





Um Ware während des Transports vor Schädlingen und Schimmelpilzen zu schützen, werden manche Schiffscontainer mit Schädlingsbekämpfungsmitteln begast. Gleichzeitig wird so verhindert, dass Insekten oder andere Schädlinge von einem Land ins andere verschleppt werden. Dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) wurden Gesundheitsbeeinträchtigungen von Hafenarbeitern gemeldet, die solche Container geöffnet hatten. Zudem wurde ein mögliches Risiko für Verbraucher vermutet, wenn Begasungsmittel in Produkten oder Lebensmitteln verbleiben.

Um die vorhandenen Informationen zusammen zu führen, fand am BfR ein Gespräch mit Experten aus Deutschland und den Niederlanden statt. Problematisch sind nach deren Erkenntnis die Fälle, in denen die Transportunterlagen begaster Container keinen Hinweis auf die Begasung enthalten und zudem die Container nicht wie vorgeschrieben mit Warnhinweisen des Gefahrguttransports gekennzeichnet sind. Da der Anteil solcher Container nach Informationen des BfR relativ hoch ist, hält das Institut verstärkte Kontrollen und Sanktionen bei Verstößen gegen die Vorschriften zum Gefahrguttransport für erforderlich.

Warnzeichen für begaste Container müssen nach den international gültigen Gefahrgutvorschriften – auch nach der Belüftung – solange angebracht bleiben, bis die Güter entladen wurden, damit keine Personen beim öffnen dieser Container gefährdet werden. Vor allem Mitarbeiter der Kontrollbehörden und Hafenarbeiter, die die Container entladen, sollen so geschützt werden, aber auch die Besatzung von Transportschiffen und Personen, die beispielsweise ihr Umzugsgut in Containern verschiffen und diese nach Empfang öffnen. Gemeldet wurden dem BfR überwiegend leichte Gesundheitsbeeinträchtigungen wie Atembeschwerden. Dem Institut sind aus anderen Quellen aber auch einzelne Fälle schwerer Vergiftungen bekannt.

Es werden nur wenige chemische Mittel zur Containerbegasung eingesetzt. Die Rückstände verflüchtigen sich, wenn die in den Containern transportierten Gegenstände gelüftet werden, je nach deren Beschaffenheit innerhalb von Stunden bis zu mehreren Wochen. Aussagen zu Freisetzungsraten aus spezifischen Materialien sind allerdings bisher nicht sicher möglich. Nach Auswertung der wenigen dazu verfügbaren Daten schätzt das BfR Risiken für Verbraucher im Allgemeinen als relativ gering ein. In Einzelfällen können jedoch gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Produkte, die länger ausgasen, z. B. Matratzen, Plüschtiere und lackiertes Holz, nicht ausgeschlossen werden. Die Vorträge des Expertengesprächs können auf der Homepage des BfR abgerufen werden. Quelle: BfR (08.04.09)



Gesundheitliche Risiken durch begaste Schiffscontainer

Um Ware während des Transports vor Schädlingen und Schimmelpilzen zu schützen, werden manche Schiffscontainer mit Schädlingsbekämpfungsmitteln begast. Gleichzeitig wird so verhindert, dass Insekten oder andere Schädlinge von einem Land ins …

Um Ware während des Transports vor Schädlingen und Schimmelpilzen zu schützen, werden manche Schiffscontainer mit Schädlingsbekämpfungsmitteln begast. Gleichzeitig wird so verhindert, dass Insekten oder andere Schädlinge von einem Land ins andere verschleppt werden. Dem Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) wurden Gesundheitsbeeinträchtigungen von Hafenarbeitern gemeldet, die solche Container geöffnet hatten. Zudem wurde ein mögliches Risiko für Verbraucher vermutet, wenn Begasungsmittel in Produkten oder Lebensmitteln verbleiben.

Um die vorhandenen Informationen zusammen zu führen, fand am BfR ein Gespräch mit Experten aus Deutschland und den Niederlanden statt. Problematisch sind nach deren Erkenntnis die Fälle, in denen die Transportunterlagen begaster Container keinen Hinweis auf die Begasung enthalten und zudem die Container nicht wie vorgeschrieben mit Warnhinweisen des Gefahrguttransports gekennzeichnet sind. Da der Anteil solcher Container nach Informationen des BfR relativ hoch ist, hält das Institut verstärkte Kontrollen und Sanktionen bei Verstößen gegen die Vorschriften zum Gefahrguttransport für erforderlich.

Warnzeichen für begaste Container müssen nach den international gültigen Gefahrgutvorschriften – auch nach der Belüftung – solange angebracht bleiben, bis die Güter entladen wurden, damit keine Personen beim öffnen dieser Container gefährdet werden. Vor allem Mitarbeiter der Kontrollbehörden und Hafenarbeiter, die die Container entladen, sollen so geschützt werden, aber auch die Besatzung von Transportschiffen und Personen, die beispielsweise ihr Umzugsgut in Containern verschiffen und diese nach Empfang öffnen. Gemeldet wurden dem BfR überwiegend leichte Gesundheitsbeeinträchtigungen wie Atembeschwerden. Dem Institut sind aus anderen Quellen aber auch einzelne Fälle schwerer Vergiftungen bekannt.

Es werden nur wenige chemische Mittel zur Containerbegasung eingesetzt. Die Rückstände verflüchtigen sich, wenn die in den Containern transportierten Gegenstände gelüftet werden, je nach deren Beschaffenheit innerhalb von Stunden bis zu mehreren Wochen. Aussagen zu Freisetzungsraten aus spezifischen Materialien sind allerdings bisher nicht sicher möglich. Nach Auswertung der wenigen dazu verfügbaren Daten schätzt das BfR Risiken für Verbraucher im Allgemeinen als relativ gering ein. In Einzelfällen können jedoch gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Produkte, die länger ausgasen, z. B. Matratzen, Plüschtiere und lackiertes Holz, nicht ausgeschlossen werden. Die Vorträge des Expertengesprächs können auf der Homepage des BfR abgerufen werden. Quelle: BfR (08.04.09)

Content wird geladen. Bitte warten!

Artikelfakten

Veröffentlicht: 08.04.2009

Autor

Redaktion
Redaktion

Artikel teilen

Aktuelle Ausgabe

Zum Heft
Content wird geladen. Bitte warten!

Meist gelesen

© Danone
PR-Veröffentlichung – Anzeige

Danone: FruchtZwerge: Geringster Zuckergehalt seit Markteinführung

PR-Veröffentlichung – Anzeige

Studien zeigen Einfluss von Trockenpflaumen auf Knochendichte

PR-Veröffentlichung – Anzeige

Danone: Neue Milchprodukte und pflanzliche Alternativen mit hohem Proteingehalt

Alle "Aktuelles" Artikel
Content wird geladen. Bitte warten!

Tipps

30.04.2026 | Karriere & Jobs | 50933 Köln
Deutsche Sporthochschule Köln

M.Sc. Sport Bewegung und Ernährung

zur Anzeige
Content wird geladen. Bitte warten!
Content wird geladen. Bitte warten!
Content wird geladen. Bitte warten!
Logo IDD
Content wird geladen. Bitte warten!


Marktplatz 13, D-65183 Wiesbaden



Postfach 5709, 65047 Wiesbaden


+49 611 360 98 113

Ernährungs Umschau

Allgemeine Fragen



+49 611 360 98 362


kontakt@ernaehrungs-umschau.de

Redaktion Print & Online

mpm Fachmedien



+49 6403 63772


eu-redaktion@mpm-online.de

Marketing- & Anzeigenleitung

Tanja Kilbert



+49 611 360 98 301


t.kilbert@uzv.de

Rechtliches

AGB
Cookie
Datenschutz
Impressum
Teilnahmebedingungen Gewinnspiel

Service & Kontakt

Abos
Kontakt
Medien & Preise
Newsletter

Inhalte

Artikel
Heftarchiv
News
Fortbildungen
Termine

© ERNÄHRUNGS UMSCHAU 2026 | PERIMETRIK® - Digitalagentur