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  • Getrocknete Antipasti aus der Türkei mit Schwefeldioxid belastet


Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung sind bei getrockneten bzw. eingelegten Tomaten und Paprika aus der Türkei erhöhte Mengen an Schwefeldioxid gefunden worden. Diese Lebensmittel werden im Handel unter der Bezeichnung „Antipasti“ angeboten und in der Regel an Salatbars oder speziellen Kühltheken als lose Ware verkauft. Insgesamt wurden die zulässigen Schwefeldioxid-Werte bei 33 Prozent der 101 untersuchten Proben überschritten.

Schwefeldioxid ist in der Behandlung von Lebensmitteln bei Einhaltung einer bestimmten Höchstmenge zulässig und unterbindet unter anderem unerwünschte Verfärbungen. Darüber hinaus verhindert es, dass die Ware verdirbt. Von den 42 untersuchten Tomatenproben wiesen zehn eine zu hohe Schwefeldioxidbelastung auf, das entspricht 24 Prozent. Von den 59 Paprikaproben mussten 23 beanstandet werden, das sind 39 Prozent. Soweit die Importeure der beanstandeten Produkte in Nordrhein-Westfalen ansässig sind, wurde ihnen untersagt, die belasteten Tomaten und Paprika weiter zu verarbeiten bzw. in den Verkehr zu bringen. Der Bund und die übrigen Bundesländer wurden über die Ergebnisse informiert und werden ihrerseits entsprechende Schritte zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher einleiten.

Schwefeldioxid kann bei Überempfindlichkeit Kopfschmerzen und Übelkeit auslösen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten beim Kauf von solchen Antipasti nach dem Herkunftsland der Ware fragen. 26.08.03



Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung sind bei getrockneten bzw. eingelegten Tomaten und Paprika aus der Türkei erhöhte Mengen an Schwefeldioxid gefunden worden. Diese Lebensmittel werden im Handel unter der Bezeichnung „Antipasti“ angeboten und in der Regel an Salatbars oder speziellen Kühltheken als lose Ware verkauft. Insgesamt wurden die zulässigen Schwefeldioxid-Werte bei 33 Prozent der 101 untersuchten Proben überschritten.

Schwefeldioxid ist in der Behandlung von Lebensmitteln bei Einhaltung einer bestimmten Höchstmenge zulässig und unterbindet unter anderem unerwünschte Verfärbungen. Darüber hinaus verhindert es, dass die Ware verdirbt. Von den 42 untersuchten Tomatenproben wiesen zehn eine zu hohe Schwefeldioxidbelastung auf, das entspricht 24 Prozent. Von den 59 Paprikaproben mussten 23 beanstandet werden, das sind 39 Prozent. Soweit die Importeure der beanstandeten Produkte in Nordrhein-Westfalen ansässig sind, wurde ihnen untersagt, die belasteten Tomaten und Paprika weiter zu verarbeiten bzw. in den Verkehr zu bringen. Der Bund und die übrigen Bundesländer wurden über die Ergebnisse informiert und werden ihrerseits entsprechende Schritte zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher einleiten.

Schwefeldioxid kann bei Überempfindlichkeit Kopfschmerzen und Übelkeit auslösen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten beim Kauf von solchen Antipasti nach dem Herkunftsland der Ware fragen. 26.08.03

Getrocknete Antipasti aus der Türkei mit Schwefeldioxid belastet

Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung sind bei getrockneten bzw. eingelegten Tomaten und Paprika aus der Türkei erhöhte Mengen an Schwefeldioxid gefunden worden. Diese Lebensmittel werden im Handel unter der Bezeichnung …

Im Rahmen der amtlichen Lebensmittelüberwachung sind bei getrockneten bzw. eingelegten Tomaten und Paprika aus der Türkei erhöhte Mengen an Schwefeldioxid gefunden worden. Diese Lebensmittel werden im Handel unter der Bezeichnung „Antipasti“ angeboten und in der Regel an Salatbars oder speziellen Kühltheken als lose Ware verkauft. Insgesamt wurden die zulässigen Schwefeldioxid-Werte bei 33 Prozent der 101 untersuchten Proben überschritten.

Schwefeldioxid ist in der Behandlung von Lebensmitteln bei Einhaltung einer bestimmten Höchstmenge zulässig und unterbindet unter anderem unerwünschte Verfärbungen. Darüber hinaus verhindert es, dass die Ware verdirbt. Von den 42 untersuchten Tomatenproben wiesen zehn eine zu hohe Schwefeldioxidbelastung auf, das entspricht 24 Prozent. Von den 59 Paprikaproben mussten 23 beanstandet werden, das sind 39 Prozent. Soweit die Importeure der beanstandeten Produkte in Nordrhein-Westfalen ansässig sind, wurde ihnen untersagt, die belasteten Tomaten und Paprika weiter zu verarbeiten bzw. in den Verkehr zu bringen. Der Bund und die übrigen Bundesländer wurden über die Ergebnisse informiert und werden ihrerseits entsprechende Schritte zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher einleiten.

Schwefeldioxid kann bei Überempfindlichkeit Kopfschmerzen und Übelkeit auslösen. Verbraucherinnen und Verbraucher sollten beim Kauf von solchen Antipasti nach dem Herkunftsland der Ware fragen. 26.08.03

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Veröffentlicht: 26.08.2003

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