• Facebook
  • Linkedin
  • Instagram
  • RSS
  • Shop
  • Service
    • Mediadaten
    • Newsletter
    • Presseportal
    • Studium und Ausbildung
    • History
    • Verbände
    • Termine
    • Newsarchiv
    • Team
    • Galerie
    • FAQ
    • Peer-Review-Verfahren
    • Hinweise für Autoren
    • Instructions for Authors
  • Abonnements
    • Bestellformular
  • Fortbildungen
    • So funktionierts
    • Sammeln Sie Punkte
    • Aktuelle Fortbildungen
    • Vergangene Fortbildungen
  • English Articles
  • Anmelden
ERNÄHRUNGS UMSCHAU
  • News
  • Branche
    • Aktuelles
    • Marktplatz
    • Rezepte
    • Insights
    • Produkte
    • Spotlights
    • Karriere & Jobs
  • Online Plus
    • +Plus-Themen
    • Public Health Nutrition
    • Hintergrundinterviews
    • Videos
  • Artikel-Archiv
    • Special Editions
  • Heft-Archiv
    • Heft-Archiv 2021-
    • Heft-Archiv 2011-2020
    • Heft-Archiv 2001-2010
  • Suche
    • Profi-Suche
    • Globale Suche
Seite wählen
  • ERNÄHRUNGS UMSCHAU
  • 5
  • Gute Aussichten für Allergiker: Lebensmittelkennzeichnung wird verbessert


Der Vorschlag der EU-Kommission vom 6. September 2001 zur Änderung der Richtlinie über die Etikettierung von Lebensmittelnist durch einen gemeinsamen Standpunkt des Rates gebilligt worden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Verbraucher über den Inhalt von Lebensmitteln vollständig informiert werden.

Allergiker können zukünftig feststellen, ob allergieauslösende Zutaten in Lebensmitteln enthalten sind. Die "25%-Regel" wird abgeschafft, nach der bislang Bestandteile von zusammengesetzten Zutaten, die weniger als 25 von Hundert des Enderzeugnisses ausmachen, nicht zwingend angegeben werden müssen.

Alle Einzelzutaten müssen angegeben werden
Nach den neuen Vorschriften müssen alle Einzelzutaten von zusammengesetzten Zutaten auf der Etikettierung aufgeführt werden. Das bedeutet, dass Allergene nicht "versteckt" werden können. Beispielsweise können Soßen allergene Zutaten wie Eier, Milch oder Senf enthalten. Bisher mussten solche Einzelzutaten nicht aufgeführt werden, wenn sie weniger als 25 % des Erzeugnisses ausmachten.

Ausnahmeregelungen nicht mehr möglich
Außerdem werden einige Ausnahmeregelungen bei der Etikettierung für Allergene nicht mehr zugelassen. Bislang war es möglich, Zutaten nur als Kategorie anzugeben (zum Beispiel "Pflanzliches Öl"). In Zukunft muss bei allen allergenen Zutaten auch die Quelle angegeben werden (zum Beispiel "Erdnussöl"). Ebenso muss die Quelle eines natürlichen Aromastoffs, zum Beispiel eine Nuss, angegeben werden, während es bisher ausreichte mit "natürlicher Aromastoff" zu kennzeichnen.

Alkoholische Getränke mussten bisher nicht in der Liste der Zutaten angegeben werden. Nach den neuen Bestimmungen müssen alle in der Liste der Allergene aufgeführten Zutaten angegeben werden, so zum Beispiel Sulfit in Wein oder Bier.

Hintergrund
Im Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit kündigte die Kommission ihre Absicht an, eine Änderung der Richtlinie 2000/13/EG über die Etikettierung und insbesondere der "25%-Regel" vorzuschlagen. Diese Regel fand vor über 20 Jahren Eingang in das Gemeinschaftsrecht und bezweckte, das Verzeichnis der Zutaten nicht übermäßig lang werden zu lassen. Sie beruht auf der grundsätzlichen Annahme, dass der Verbraucher die Zusammensetzung zusammengesetzter Zutaten kennt und folglich beispielsweise den Schluss ziehen kann, dass die Konfitüre, die Keksen hinzugefügt wird, aus Früchten und Zucker hergestellt wird.

Die Herstellung von Lebensmitteln ist jedoch mittlerweile komplizierter geworden; der Verbrauch von Fertignahrungsmitteln ist erheblich gestiegen. Zudem haben zahlreiche Lebensmittelskandale der jüngsten Zeit das Informationsbedürfnis der Verbraucher noch verstärkt.

Für Verbraucher, die unter Allergien oder Unverträglichkeiten leiden, sind die Informationen besonders wichtig. Denn neben Erkrankungen chronischer Natur (z. B. atypische Dermatitis, Nesselfieber, Verdauungsprobleme) können die Allergene in Lebensmitteln auch lebensbedrohende Reaktionen (Asthma, allergischer Schock) auslösen. Allergiker sind daher auf eine vollständige und genaue Etikettierung angewiesen, die durch den neuen Vorschlag gewährleistet werden soll.

Für Vorschriften gelten Mindestbestimmungen
Bei der Ausarbeitung der neuen Vorschriften wurden gewisse Mindestbestimmungen angewandt. Absurditäten oder Überregulierungen sollen dadurch vermieden und technische Zwänge im Zusammenhang mit der Herstellung von Lebensmitteln berücksichtigt werden. Die zusätzlichen Etikettierungsvorschriften werden nach einer Übergangsfrist in Kraft treten, in der die Unternehmen die Etikettierung ihrer Produkte an die neuen Vorschriften anpassen können.

Inkrafttreten der Richtlinie 2003
Der gemeinsame Standpunkt des Rates ebnet den Weg für das Inkrafttreten der Richtlinie, sobald sie vom Parlament in zweiter Lesung angenommen wird. Dies wird voraussichtlich Anfang 2003 der Fall sein. Danach haben die Mitgliedstaaten ein Jahr Zeit die Richtlinie umzusetzen. In einem Übergangszeitraum von einem weiteren Jahr können die Hersteller die Etikettierung ihrer Erzeugnisse umstellen. Verbraucher werden 2005 die konkreten Ergebnisse dieser Richtlinie in den Regalen sehen.

Liste der möglicherweise Allergie auslösenden Zutaten, die auf der Etikettierung aufzuführen sind:

  • Glutenhaltiges Getreide und glutenhaltige Getreideerzeugnisse
  • Krebstiere und Krebstiererzeugnisse
  • Eier und Eierzeugnisse
  • Fisch und Fischerzeugnisse
  • Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse
  • Soja und Sojaerzeugnisse
  • Milch und Milcherzeugnisse (einschließlich Laktose)
  • Schalenfrüchte und Nebenerzeugnisse
  • Sellerie und Sellerieerzeugnisse
  • Senf- und Senferzeugnisse
  • Sesamsamen und Sesamsamenerzeugnisse
  • Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von über 10 mg/kg oder 10 mg/l

19.11.02





Der Vorschlag der EU-Kommission vom 6. September 2001 zur Änderung der Richtlinie über die Etikettierung von Lebensmittelnist durch einen gemeinsamen Standpunkt des Rates gebilligt worden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Verbraucher über den Inhalt von Lebensmitteln vollständig informiert werden.

Allergiker können zukünftig feststellen, ob allergieauslösende Zutaten in Lebensmitteln enthalten sind. Die "25%-Regel" wird abgeschafft, nach der bislang Bestandteile von zusammengesetzten Zutaten, die weniger als 25 von Hundert des Enderzeugnisses ausmachen, nicht zwingend angegeben werden müssen.

Alle Einzelzutaten müssen angegeben werden
Nach den neuen Vorschriften müssen alle Einzelzutaten von zusammengesetzten Zutaten auf der Etikettierung aufgeführt werden. Das bedeutet, dass Allergene nicht "versteckt" werden können. Beispielsweise können Soßen allergene Zutaten wie Eier, Milch oder Senf enthalten. Bisher mussten solche Einzelzutaten nicht aufgeführt werden, wenn sie weniger als 25 % des Erzeugnisses ausmachten.

Ausnahmeregelungen nicht mehr möglich
Außerdem werden einige Ausnahmeregelungen bei der Etikettierung für Allergene nicht mehr zugelassen. Bislang war es möglich, Zutaten nur als Kategorie anzugeben (zum Beispiel "Pflanzliches Öl"). In Zukunft muss bei allen allergenen Zutaten auch die Quelle angegeben werden (zum Beispiel "Erdnussöl"). Ebenso muss die Quelle eines natürlichen Aromastoffs, zum Beispiel eine Nuss, angegeben werden, während es bisher ausreichte mit "natürlicher Aromastoff" zu kennzeichnen.

Alkoholische Getränke mussten bisher nicht in der Liste der Zutaten angegeben werden. Nach den neuen Bestimmungen müssen alle in der Liste der Allergene aufgeführten Zutaten angegeben werden, so zum Beispiel Sulfit in Wein oder Bier.

Hintergrund
Im Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit kündigte die Kommission ihre Absicht an, eine Änderung der Richtlinie 2000/13/EG über die Etikettierung und insbesondere der "25%-Regel" vorzuschlagen. Diese Regel fand vor über 20 Jahren Eingang in das Gemeinschaftsrecht und bezweckte, das Verzeichnis der Zutaten nicht übermäßig lang werden zu lassen. Sie beruht auf der grundsätzlichen Annahme, dass der Verbraucher die Zusammensetzung zusammengesetzter Zutaten kennt und folglich beispielsweise den Schluss ziehen kann, dass die Konfitüre, die Keksen hinzugefügt wird, aus Früchten und Zucker hergestellt wird.

Die Herstellung von Lebensmitteln ist jedoch mittlerweile komplizierter geworden; der Verbrauch von Fertignahrungsmitteln ist erheblich gestiegen. Zudem haben zahlreiche Lebensmittelskandale der jüngsten Zeit das Informationsbedürfnis der Verbraucher noch verstärkt.

Für Verbraucher, die unter Allergien oder Unverträglichkeiten leiden, sind die Informationen besonders wichtig. Denn neben Erkrankungen chronischer Natur (z. B. atypische Dermatitis, Nesselfieber, Verdauungsprobleme) können die Allergene in Lebensmitteln auch lebensbedrohende Reaktionen (Asthma, allergischer Schock) auslösen. Allergiker sind daher auf eine vollständige und genaue Etikettierung angewiesen, die durch den neuen Vorschlag gewährleistet werden soll.

Für Vorschriften gelten Mindestbestimmungen
Bei der Ausarbeitung der neuen Vorschriften wurden gewisse Mindestbestimmungen angewandt. Absurditäten oder Überregulierungen sollen dadurch vermieden und technische Zwänge im Zusammenhang mit der Herstellung von Lebensmitteln berücksichtigt werden. Die zusätzlichen Etikettierungsvorschriften werden nach einer Übergangsfrist in Kraft treten, in der die Unternehmen die Etikettierung ihrer Produkte an die neuen Vorschriften anpassen können.

Inkrafttreten der Richtlinie 2003
Der gemeinsame Standpunkt des Rates ebnet den Weg für das Inkrafttreten der Richtlinie, sobald sie vom Parlament in zweiter Lesung angenommen wird. Dies wird voraussichtlich Anfang 2003 der Fall sein. Danach haben die Mitgliedstaaten ein Jahr Zeit die Richtlinie umzusetzen. In einem Übergangszeitraum von einem weiteren Jahr können die Hersteller die Etikettierung ihrer Erzeugnisse umstellen. Verbraucher werden 2005 die konkreten Ergebnisse dieser Richtlinie in den Regalen sehen.

Liste der möglicherweise Allergie auslösenden Zutaten, die auf der Etikettierung aufzuführen sind:

  • Glutenhaltiges Getreide und glutenhaltige Getreideerzeugnisse
  • Krebstiere und Krebstiererzeugnisse
  • Eier und Eierzeugnisse
  • Fisch und Fischerzeugnisse
  • Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse
  • Soja und Sojaerzeugnisse
  • Milch und Milcherzeugnisse (einschließlich Laktose)
  • Schalenfrüchte und Nebenerzeugnisse
  • Sellerie und Sellerieerzeugnisse
  • Senf- und Senferzeugnisse
  • Sesamsamen und Sesamsamenerzeugnisse
  • Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von über 10 mg/kg oder 10 mg/l

19.11.02



Gute Aussichten für Allergiker: Lebensmittelkennzeichnung wird verbessert

Der Vorschlag der EU-Kommission vom 6. September 2001 zur Änderung der Richtlinie über die Etikettierung von Lebensmittelnist durch einen gemeinsamen Standpunkt des Rates gebilligt worden. Dadurch wird sichergestellt, dass die …

Der Vorschlag der EU-Kommission vom 6. September 2001 zur Änderung der Richtlinie über die Etikettierung von Lebensmittelnist durch einen gemeinsamen Standpunkt des Rates gebilligt worden. Dadurch wird sichergestellt, dass die Verbraucher über den Inhalt von Lebensmitteln vollständig informiert werden.

Allergiker können zukünftig feststellen, ob allergieauslösende Zutaten in Lebensmitteln enthalten sind. Die “25%-Regel” wird abgeschafft, nach der bislang Bestandteile von zusammengesetzten Zutaten, die weniger als 25 von Hundert des Enderzeugnisses ausmachen, nicht zwingend angegeben werden müssen.

Alle Einzelzutaten müssen angegeben werden
Nach den neuen Vorschriften müssen alle Einzelzutaten von zusammengesetzten Zutaten auf der Etikettierung aufgeführt werden. Das bedeutet, dass Allergene nicht “versteckt” werden können. Beispielsweise können Soßen allergene Zutaten wie Eier, Milch oder Senf enthalten. Bisher mussten solche Einzelzutaten nicht aufgeführt werden, wenn sie weniger als 25 % des Erzeugnisses ausmachten.

Ausnahmeregelungen nicht mehr möglich
Außerdem werden einige Ausnahmeregelungen bei der Etikettierung für Allergene nicht mehr zugelassen. Bislang war es möglich, Zutaten nur als Kategorie anzugeben (zum Beispiel “Pflanzliches Öl”). In Zukunft muss bei allen allergenen Zutaten auch die Quelle angegeben werden (zum Beispiel “Erdnussöl”). Ebenso muss die Quelle eines natürlichen Aromastoffs, zum Beispiel eine Nuss, angegeben werden, während es bisher ausreichte mit “natürlicher Aromastoff” zu kennzeichnen.

Alkoholische Getränke mussten bisher nicht in der Liste der Zutaten angegeben werden. Nach den neuen Bestimmungen müssen alle in der Liste der Allergene aufgeführten Zutaten angegeben werden, so zum Beispiel Sulfit in Wein oder Bier.

Hintergrund
Im Weißbuch zur Lebensmittelsicherheit kündigte die Kommission ihre Absicht an, eine Änderung der Richtlinie 2000/13/EG über die Etikettierung und insbesondere der “25%-Regel” vorzuschlagen. Diese Regel fand vor über 20 Jahren Eingang in das Gemeinschaftsrecht und bezweckte, das Verzeichnis der Zutaten nicht übermäßig lang werden zu lassen. Sie beruht auf der grundsätzlichen Annahme, dass der Verbraucher die Zusammensetzung zusammengesetzter Zutaten kennt und folglich beispielsweise den Schluss ziehen kann, dass die Konfitüre, die Keksen hinzugefügt wird, aus Früchten und Zucker hergestellt wird.

Die Herstellung von Lebensmitteln ist jedoch mittlerweile komplizierter geworden; der Verbrauch von Fertignahrungsmitteln ist erheblich gestiegen. Zudem haben zahlreiche Lebensmittelskandale der jüngsten Zeit das Informationsbedürfnis der Verbraucher noch verstärkt.

Für Verbraucher, die unter Allergien oder Unverträglichkeiten leiden, sind die Informationen besonders wichtig. Denn neben Erkrankungen chronischer Natur (z. B. atypische Dermatitis, Nesselfieber, Verdauungsprobleme) können die Allergene in Lebensmitteln auch lebensbedrohende Reaktionen (Asthma, allergischer Schock) auslösen. Allergiker sind daher auf eine vollständige und genaue Etikettierung angewiesen, die durch den neuen Vorschlag gewährleistet werden soll.

Für Vorschriften gelten Mindestbestimmungen
Bei der Ausarbeitung der neuen Vorschriften wurden gewisse Mindestbestimmungen angewandt. Absurditäten oder Überregulierungen sollen dadurch vermieden und technische Zwänge im Zusammenhang mit der Herstellung von Lebensmitteln berücksichtigt werden. Die zusätzlichen Etikettierungsvorschriften werden nach einer Übergangsfrist in Kraft treten, in der die Unternehmen die Etikettierung ihrer Produkte an die neuen Vorschriften anpassen können.

Inkrafttreten der Richtlinie 2003
Der gemeinsame Standpunkt des Rates ebnet den Weg für das Inkrafttreten der Richtlinie, sobald sie vom Parlament in zweiter Lesung angenommen wird. Dies wird voraussichtlich Anfang 2003 der Fall sein. Danach haben die Mitgliedstaaten ein Jahr Zeit die Richtlinie umzusetzen. In einem Übergangszeitraum von einem weiteren Jahr können die Hersteller die Etikettierung ihrer Erzeugnisse umstellen. Verbraucher werden 2005 die konkreten Ergebnisse dieser Richtlinie in den Regalen sehen.

Liste der möglicherweise Allergie auslösenden Zutaten, die auf der Etikettierung aufzuführen sind:

  • Glutenhaltiges Getreide und glutenhaltige Getreideerzeugnisse
  • Krebstiere und Krebstiererzeugnisse
  • Eier und Eierzeugnisse
  • Fisch und Fischerzeugnisse
  • Erdnüsse und Erdnusserzeugnisse
  • Soja und Sojaerzeugnisse
  • Milch und Milcherzeugnisse (einschließlich Laktose)
  • Schalenfrüchte und Nebenerzeugnisse
  • Sellerie und Sellerieerzeugnisse
  • Senf- und Senferzeugnisse
  • Sesamsamen und Sesamsamenerzeugnisse
  • Schwefeldioxid und Sulfite in einer Konzentration von über 10 mg/kg oder 10 mg/l

19.11.02

Content wird geladen. Bitte warten!

Artikelfakten

Veröffentlicht: 19.11.2002

Autor

Redaktion
Redaktion

Artikel teilen

Aktuelle Ausgabe

Zum Heft
Content wird geladen. Bitte warten!

Meist gelesen

© Danone
PR-Veröffentlichung – Anzeige

Danone: FruchtZwerge: Geringster Zuckergehalt seit Markteinführung

PR-Veröffentlichung – Anzeige

Studien zeigen Einfluss von Trockenpflaumen auf Knochendichte

PR-Veröffentlichung – Anzeige

Danone: Neue Milchprodukte und pflanzliche Alternativen mit hohem Proteingehalt

Alle "Aktuelles" Artikel
Content wird geladen. Bitte warten!

Tipps

30.04.2026 | Karriere & Jobs | 50933 Köln
Deutsche Sporthochschule Köln

M.Sc. Sport Bewegung und Ernährung

zur Anzeige
Content wird geladen. Bitte warten!
Content wird geladen. Bitte warten!
Content wird geladen. Bitte warten!
Logo IDD
Content wird geladen. Bitte warten!


Marktplatz 13, D-65183 Wiesbaden



Postfach 5709, 65047 Wiesbaden


+49 611 360 98 113

Ernährungs Umschau

Allgemeine Fragen



+49 611 360 98 362


kontakt@ernaehrungs-umschau.de

Redaktion Print & Online

mpm Fachmedien



+49 6403 63772


eu-redaktion@mpm-online.de

Marketing- & Anzeigenleitung

Tanja Kilbert



+49 611 360 98 301


t.kilbert@uzv.de

Rechtliches

AGB
Cookie
Datenschutz
Impressum
Teilnahmebedingungen Gewinnspiel

Service & Kontakt

Abos
Kontakt
Medien & Preise
Newsletter

Inhalte

Artikel
Heftarchiv
News
Fortbildungen
Termine

© ERNÄHRUNGS UMSCHAU 2026 | PERIMETRIK® - Digitalagentur