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  • Gute Aussichten für Allergiker


Der am 6. September vorgelegte Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über die Kennzeichnung von Lebensmitteln soll sicherstellen, dass in Zukunft alle Verbraucher über den Inhalt von Lebensmitteln vollständig informiert werden. Allergiker können also künftig feststellen, ob Allergie auslösende Zutaten in Lebensmitteln enthalten sind.

Damit wird die seit 20 Jahren gültige 25 %-Regel abgeschafft, nach der bisher Bestandteile von zusammengesetzten Zutaten, die weniger als 25 % des Endprodukts ausmachen, nicht unbedingt angegeben werden müssen. Nach dem neuen Vorschlag müssen nun alle bewusst verwendeten Zutaten aufgeführt werden. Außerdem enthält er eine Liste von Zutaten, die Allergien oder Unverträglichkeiten verursachen können. Zu diesen Stoffen zählen glutenhaltige Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch (einschließlich Laktose), Schalenfrüchte, Sesamsamen sowie deren Erzeugnisse und Sulfit in einer Konzentration von mindestens 10 mg/kg. Die Liste umfasst alkoholische Getränke, wenn diese eine der o. g. Zutaten enthalten. Inhaltsstoffe, die in sehr geringen Mengen (nicht >2 %) verwendet werden, müssen auch weiterhin nicht gekennzeichnet werden, um extrem lange Zutatenlisten und damit eine Überregulierung zu vermeiden. Diese Toleranzregelung gilt jedoch nicht für die in der Liste aufgeführten Allergene.



Der am 6. September vorgelegte Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über die Kennzeichnung von Lebensmitteln soll sicherstellen, dass in Zukunft alle Verbraucher über den Inhalt von Lebensmitteln vollständig informiert werden. Allergiker können also künftig feststellen, ob Allergie auslösende Zutaten in Lebensmitteln enthalten sind.

Damit wird die seit 20 Jahren gültige 25 %-Regel abgeschafft, nach der bisher Bestandteile von zusammengesetzten Zutaten, die weniger als 25 % des Endprodukts ausmachen, nicht unbedingt angegeben werden müssen. Nach dem neuen Vorschlag müssen nun alle bewusst verwendeten Zutaten aufgeführt werden. Außerdem enthält er eine Liste von Zutaten, die Allergien oder Unverträglichkeiten verursachen können. Zu diesen Stoffen zählen glutenhaltige Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch (einschließlich Laktose), Schalenfrüchte, Sesamsamen sowie deren Erzeugnisse und Sulfit in einer Konzentration von mindestens 10 mg/kg. Die Liste umfasst alkoholische Getränke, wenn diese eine der o. g. Zutaten enthalten. Inhaltsstoffe, die in sehr geringen Mengen (nicht >2 %) verwendet werden, müssen auch weiterhin nicht gekennzeichnet werden, um extrem lange Zutatenlisten und damit eine Überregulierung zu vermeiden. Diese Toleranzregelung gilt jedoch nicht für die in der Liste aufgeführten Allergene.

Gute Aussichten für Allergiker

Der am 6. September vorgelegte Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über die Kennzeichnung von Lebensmitteln soll sicherstellen, dass in Zukunft alle Verbraucher über den Inhalt von Lebensmitteln vollständig informiert werden. …

Der am 6. September vorgelegte Vorschlag zur Änderung der Richtlinie über die Kennzeichnung von Lebensmitteln soll sicherstellen, dass in Zukunft alle Verbraucher über den Inhalt von Lebensmitteln vollständig informiert werden. Allergiker können also künftig feststellen, ob Allergie auslösende Zutaten in Lebensmitteln enthalten sind.

Damit wird die seit 20 Jahren gültige 25 %-Regel abgeschafft, nach der bisher Bestandteile von zusammengesetzten Zutaten, die weniger als 25 % des Endprodukts ausmachen, nicht unbedingt angegeben werden müssen. Nach dem neuen Vorschlag müssen nun alle bewusst verwendeten Zutaten aufgeführt werden. Außerdem enthält er eine Liste von Zutaten, die Allergien oder Unverträglichkeiten verursachen können. Zu diesen Stoffen zählen glutenhaltige Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch (einschließlich Laktose), Schalenfrüchte, Sesamsamen sowie deren Erzeugnisse und Sulfit in einer Konzentration von mindestens 10 mg/kg. Die Liste umfasst alkoholische Getränke, wenn diese eine der o. g. Zutaten enthalten. Inhaltsstoffe, die in sehr geringen Mengen (nicht >2 %) verwendet werden, müssen auch weiterhin nicht gekennzeichnet werden, um extrem lange Zutatenlisten und damit eine Überregulierung zu vermeiden. Diese Toleranzregelung gilt jedoch nicht für die in der Liste aufgeführten Allergene.

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Veröffentlicht: 11.09.2001

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