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  • GVO-Kennzeichnung: Europäisches Netzwerk zur Überprüfung gegründet


Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist Gründungsmitglied eines europäischen Netzwerkes, das künftig für die Entwicklung und Evaluierung von Nachweismethoden für gentechnisch veränderte Bestandteile in Lebensmitteln verantwortlich sein wird. Am 4. Dezember 2002 wurde in Brüssel der Gründungsvertrag unterzeichnet. Laboratorien aus allen Europäischen Mitgliedstaaten gehören diesem Netzwerk an.

Die Mitarbeiter des BfR (bis 31.10.2002 BgVV) haben bereits 1995 mit der Entwicklung von Nachweismethoden für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in Lebensmitteln begonnen. Das weltweit erste amtliche Standardverfahren auf diesem Sektor wurde 1997 durch eine in diesem Hause koordinierte Arbeitsgruppe entwickelt und getestet. Mittlerweile wurden sieben Methoden zur Identifizierung derartiger Bestandteile in die amtliche Sammlung von Nachweisverfahren aufgenommen. Eine vollständige Liste der in Deutschland verfügbaren amtlichen Standardverfahren kann auf der Homepage des BfR (www.bfr.bund.de) eingesehen werden.

Die hochempfindlichen Nachweisverfahren beruhen auf modernster molekularbiologischer Technologie, mit deren Hilfe kleinste Mengen des neu in die Pflanzen eingebrachten Erbmaterials aufgespürt werden können. So reichen schon wenige DNS-Moleküle aus für den Nachweis. Zur Kontrolle des im Jahr 2000 eingeführten Grenzwertes von einem Prozent für Lebensmittel, die Zutaten aus gentechnisch veränderten Mais- und Sojapflanzen enthalten, wurden am BfR Nachweisverfahren etabliert, die eine quantitative Bestimmung der in den Lebensmitteln enthaltenen gentechnisch veränderten DNA gestatten.

Der am 28. November im EU-Agrarministerrat erzielte Kompromiss, alle aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellten Lebens- und Futtermittel ab einem Schwellenwert von 0,9% zu kennzeichnen, ebnet den Weg für neue umfassende Regelungen zum Inverkehrbringen und zur Kennzeichnung derartiger Erzeugnisse. Das nun auf europäischer Ebene gegründete Netzwerk von Laboratorien gewährleistet, dass die Einhaltung der künftigen Kennzeichnungsregelungen europaweit einheitlich kontrolliert werden. 13.12.02



Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist Gründungsmitglied eines europäischen Netzwerkes, das künftig für die Entwicklung und Evaluierung von Nachweismethoden für gentechnisch veränderte Bestandteile in Lebensmitteln verantwortlich sein wird. Am 4. Dezember 2002 wurde in Brüssel der Gründungsvertrag unterzeichnet. Laboratorien aus allen Europäischen Mitgliedstaaten gehören diesem Netzwerk an.

Die Mitarbeiter des BfR (bis 31.10.2002 BgVV) haben bereits 1995 mit der Entwicklung von Nachweismethoden für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in Lebensmitteln begonnen. Das weltweit erste amtliche Standardverfahren auf diesem Sektor wurde 1997 durch eine in diesem Hause koordinierte Arbeitsgruppe entwickelt und getestet. Mittlerweile wurden sieben Methoden zur Identifizierung derartiger Bestandteile in die amtliche Sammlung von Nachweisverfahren aufgenommen. Eine vollständige Liste der in Deutschland verfügbaren amtlichen Standardverfahren kann auf der Homepage des BfR (www.bfr.bund.de) eingesehen werden.

Die hochempfindlichen Nachweisverfahren beruhen auf modernster molekularbiologischer Technologie, mit deren Hilfe kleinste Mengen des neu in die Pflanzen eingebrachten Erbmaterials aufgespürt werden können. So reichen schon wenige DNS-Moleküle aus für den Nachweis. Zur Kontrolle des im Jahr 2000 eingeführten Grenzwertes von einem Prozent für Lebensmittel, die Zutaten aus gentechnisch veränderten Mais- und Sojapflanzen enthalten, wurden am BfR Nachweisverfahren etabliert, die eine quantitative Bestimmung der in den Lebensmitteln enthaltenen gentechnisch veränderten DNA gestatten.

Der am 28. November im EU-Agrarministerrat erzielte Kompromiss, alle aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellten Lebens- und Futtermittel ab einem Schwellenwert von 0,9% zu kennzeichnen, ebnet den Weg für neue umfassende Regelungen zum Inverkehrbringen und zur Kennzeichnung derartiger Erzeugnisse. Das nun auf europäischer Ebene gegründete Netzwerk von Laboratorien gewährleistet, dass die Einhaltung der künftigen Kennzeichnungsregelungen europaweit einheitlich kontrolliert werden. 13.12.02

GVO-Kennzeichnung: Europäisches Netzwerk zur Überprüfung gegründet

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist Gründungsmitglied eines europäischen Netzwerkes, das künftig für die Entwicklung und Evaluierung von Nachweismethoden für gentechnisch veränderte Bestandteile in Lebensmitteln verantwortlich sein wird. Am 4. …

Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ist Gründungsmitglied eines europäischen Netzwerkes, das künftig für die Entwicklung und Evaluierung von Nachweismethoden für gentechnisch veränderte Bestandteile in Lebensmitteln verantwortlich sein wird. Am 4. Dezember 2002 wurde in Brüssel der Gründungsvertrag unterzeichnet. Laboratorien aus allen Europäischen Mitgliedstaaten gehören diesem Netzwerk an.

Die Mitarbeiter des BfR (bis 31.10.2002 BgVV) haben bereits 1995 mit der Entwicklung von Nachweismethoden für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) in Lebensmitteln begonnen. Das weltweit erste amtliche Standardverfahren auf diesem Sektor wurde 1997 durch eine in diesem Hause koordinierte Arbeitsgruppe entwickelt und getestet. Mittlerweile wurden sieben Methoden zur Identifizierung derartiger Bestandteile in die amtliche Sammlung von Nachweisverfahren aufgenommen. Eine vollständige Liste der in Deutschland verfügbaren amtlichen Standardverfahren kann auf der Homepage des BfR (www.bfr.bund.de) eingesehen werden.

Die hochempfindlichen Nachweisverfahren beruhen auf modernster molekularbiologischer Technologie, mit deren Hilfe kleinste Mengen des neu in die Pflanzen eingebrachten Erbmaterials aufgespürt werden können. So reichen schon wenige DNS-Moleküle aus für den Nachweis. Zur Kontrolle des im Jahr 2000 eingeführten Grenzwertes von einem Prozent für Lebensmittel, die Zutaten aus gentechnisch veränderten Mais- und Sojapflanzen enthalten, wurden am BfR Nachweisverfahren etabliert, die eine quantitative Bestimmung der in den Lebensmitteln enthaltenen gentechnisch veränderten DNA gestatten.

Der am 28. November im EU-Agrarministerrat erzielte Kompromiss, alle aus gentechnisch veränderten Organismen (GVO) hergestellten Lebens- und Futtermittel ab einem Schwellenwert von 0,9% zu kennzeichnen, ebnet den Weg für neue umfassende Regelungen zum Inverkehrbringen und zur Kennzeichnung derartiger Erzeugnisse. Das nun auf europäischer Ebene gegründete Netzwerk von Laboratorien gewährleistet, dass die Einhaltung der künftigen Kennzeichnungsregelungen europaweit einheitlich kontrolliert werden. 13.12.02

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Veröffentlicht: 13.12.2002

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