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  • Hamburger Verbraucherzentrale: Zuviel Fruchtzucker in Fertiglebensmitteln


Für Fruktose in Lebensmitteln gibt es zurzeit keine einheitliche Kennzeichnungspflicht. Dabei kann der Verzehr von zu viel Fruktose nicht nur zu Übergewicht sondern bei empfindlichen Personen auch zu Unverträglichkeiten führen. Fruktose kommt als billiger Rohstoff in Süßigkeiten, Getränken, Kinderlebensmitteln, Milchshakes oder Speiseeis immer häufiger vor.

So mancher Hersteller möchte auch den Zuckergehalt seines Produktes auf der Verpackung besser aussehen lassen und tauscht Haushaltszucker gegen Fruktose aus. So sieht es gesünder aus. Die Verbraucherzentrale Hamburg bemängelt diese Praxis. Sie hat 35 Lebensmittel auf ihren Fruktosegehalt untersucht und besonders in Kuchen und Getränken hohe Gehalte von bis zu 42,5 g in einer 500 g-Portion Milchshake gefunden.

Sie fordert, dass Fertiglebensmittel mit einer Ampel gekennzeichnet werden, damit der Zuckergehalt auf dem ersten Blick erkennbar ist. Außerdem sollte für Fruktose im Zuge der Allergenkennzeichnung eine Mengen-Deklaration erfolgen. Die Fruktosegehalte der untersuchten Lebensmittel sind unter www.vzhh.de > Ernährung veröffentlicht. Quelle: Verbraucherzentrale (12.02.10)





Für Fruktose in Lebensmitteln gibt es zurzeit keine einheitliche Kennzeichnungspflicht. Dabei kann der Verzehr von zu viel Fruktose nicht nur zu Übergewicht sondern bei empfindlichen Personen auch zu Unverträglichkeiten führen. Fruktose kommt als billiger Rohstoff in Süßigkeiten, Getränken, Kinderlebensmitteln, Milchshakes oder Speiseeis immer häufiger vor.

So mancher Hersteller möchte auch den Zuckergehalt seines Produktes auf der Verpackung besser aussehen lassen und tauscht Haushaltszucker gegen Fruktose aus. So sieht es gesünder aus. Die Verbraucherzentrale Hamburg bemängelt diese Praxis. Sie hat 35 Lebensmittel auf ihren Fruktosegehalt untersucht und besonders in Kuchen und Getränken hohe Gehalte von bis zu 42,5 g in einer 500 g-Portion Milchshake gefunden.

Sie fordert, dass Fertiglebensmittel mit einer Ampel gekennzeichnet werden, damit der Zuckergehalt auf dem ersten Blick erkennbar ist. Außerdem sollte für Fruktose im Zuge der Allergenkennzeichnung eine Mengen-Deklaration erfolgen. Die Fruktosegehalte der untersuchten Lebensmittel sind unter www.vzhh.de > Ernährung veröffentlicht. Quelle: Verbraucherzentrale (12.02.10)



Hamburger Verbraucherzentrale: Zuviel Fruchtzucker in Fertiglebensmitteln

Für Fruktose in Lebensmitteln gibt es zurzeit keine einheitliche Kennzeichnungspflicht. Dabei kann der Verzehr von zu viel Fruktose nicht nur zu Übergewicht sondern bei empfindlichen Personen auch zu Unverträglichkeiten führen. …

Für Fruktose in Lebensmitteln gibt es zurzeit keine einheitliche Kennzeichnungspflicht. Dabei kann der Verzehr von zu viel Fruktose nicht nur zu Übergewicht sondern bei empfindlichen Personen auch zu Unverträglichkeiten führen. Fruktose kommt als billiger Rohstoff in Süßigkeiten, Getränken, Kinderlebensmitteln, Milchshakes oder Speiseeis immer häufiger vor.

So mancher Hersteller möchte auch den Zuckergehalt seines Produktes auf der Verpackung besser aussehen lassen und tauscht Haushaltszucker gegen Fruktose aus. So sieht es gesünder aus. Die Verbraucherzentrale Hamburg bemängelt diese Praxis. Sie hat 35 Lebensmittel auf ihren Fruktosegehalt untersucht und besonders in Kuchen und Getränken hohe Gehalte von bis zu 42,5 g in einer 500 g-Portion Milchshake gefunden.

Sie fordert, dass Fertiglebensmittel mit einer Ampel gekennzeichnet werden, damit der Zuckergehalt auf dem ersten Blick erkennbar ist. Außerdem sollte für Fruktose im Zuge der Allergenkennzeichnung eine Mengen-Deklaration erfolgen. Die Fruktosegehalte der untersuchten Lebensmittel sind unter www.vzhh.de > Ernährung veröffentlicht. Quelle: Verbraucherzentrale (12.02.10)

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Veröffentlicht: 12.02.2010

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