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  • Initiative für eine klare Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten


Im Rahmen einer Bundesratsinitiative forderte Baden-Württemberg eine klare und verständliche Kennzeichnung von Imitaten auf der Schauseite des Produktes sowie eine Kenntlichmachung von Imitaten bei loser Ware, wie zum Beispiel Pizza oder überbackenen Laugenstangen. Diesem Antrag hatte der Bundesrat zugestimmt.

„Die Globalisierung hat längst auch im Lebensmittelbereich Einzug gehalten. Wer heute im Einzelhandel einkauft, findet meist Produkte aus der ganzen Welt. Leider ist es häufig so, dass die Verbraucher nicht das gewünschte Produkt, sondern eine Mogelpackung in ihrem Einkaufskorb haben. Diese Verschleierung von Lebensmittelimitaten ist nicht hinnehmbar", sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am letzten Freitag in Berlin.

Nach aktueller Rechtslage ist derzeit eine Deklarierung von Imitaten im Zutatenverzeichnis ausreichend. Dieses befindet sich aber meist auf der Rückseite der Produkte. "Im Kleingedruckten findet der Verbraucher beispielsweise Bezeichnungen wie ’Lebensmittelzubereitung unter Verwendung von Milcheiweiß und Pflanzenfett’, also faktisch Analog-Käse", so Hauk. Auch von einem mündigen Verbraucher könne weder erwartet werden, dass er sich intensiv die Angaben im Zutatenverzeichnis durchlese, noch, dass er mit allen Fachbegriffen aus der Lebensmittelchemie vertraut sei.

Die derzeitigen rechtlichen Vorschriften erlaube es den Unternehmen, fast beliebige neue Lebensmittelkompositionen zu entwerfen und zu verwenden, was von den Verbrauchern auch dem Grunde nach geschätzt werde. Die Industrie nutze den Rahmen, der ihnen momentan zur Verfügung stehe, geschickt aus. Die Kennzeichnung erfolge dann ’im Kleingedruckten’. Dadurch würden die Ersatzprodukte (Imitate) nur selten von den Verbrauchern erkannt.

"Der Verbraucherschutz darf die Innovation der Unternehmen nicht behindern. Dennoch dürfen neue Konzepte nicht zu Lasten der Verbraucher gehen", forderte Minister Hauk. Wer anstelle des Originals bei der Herstellung von Lebensmitteln ein Imitat verwende, müsse dies klar, sichtbar und verständlich als Ersatzprodukt kommunizieren. "Wir wollen keine Beipackzettel bei Pizza, Pesto oder Käse, sondern eine für jeden verständliche Kennzeichnung", ergänzte der Minister.

Der Verbraucher könne bei diesem Thema allerdings auch nicht ganz aus der Pflicht genommen werden. "Wer wissen möchte, was er kauft und isst, muss sich die Produkte auch genauer ansehen und sich Gedanken über die Angaben auf der Ware machen", sagte Hauk. Die Politik müsse aber Rahmenbedingungen schaffen, damit der Verbraucher seine Kaufentscheidung auch bewusst treffen kann. Dies bedeute, dass Imitate auch als solche deutlich gekennzeichnet sein müssten. Nationale Alleingänge seien in diesem Fall aber der völlig falsche Ansatz. Aus diesem Grund müsse die EU hier aktiv werden.

"Derzeit wird im europäischen Parlament und im Europäischen Rat ein Vorschlag der Kommission für die Neufassung der EU-Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung beraten. Die beabsichtigte Verbesserung der Kennzeichnung von Imitaten kommt daher zum richtigen Zeitpunkt", betonte Verbraucherminister Hauk. Quelle: Pressemitteilung 215/2009 des Ministeriums für Ernährung und ländlichen Raum Baden-Württemberg (24.09.09)





Im Rahmen einer Bundesratsinitiative forderte Baden-Württemberg eine klare und verständliche Kennzeichnung von Imitaten auf der Schauseite des Produktes sowie eine Kenntlichmachung von Imitaten bei loser Ware, wie zum Beispiel Pizza oder überbackenen Laugenstangen. Diesem Antrag hatte der Bundesrat zugestimmt.

„Die Globalisierung hat längst auch im Lebensmittelbereich Einzug gehalten. Wer heute im Einzelhandel einkauft, findet meist Produkte aus der ganzen Welt. Leider ist es häufig so, dass die Verbraucher nicht das gewünschte Produkt, sondern eine Mogelpackung in ihrem Einkaufskorb haben. Diese Verschleierung von Lebensmittelimitaten ist nicht hinnehmbar", sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am letzten Freitag in Berlin.

Nach aktueller Rechtslage ist derzeit eine Deklarierung von Imitaten im Zutatenverzeichnis ausreichend. Dieses befindet sich aber meist auf der Rückseite der Produkte. "Im Kleingedruckten findet der Verbraucher beispielsweise Bezeichnungen wie ’Lebensmittelzubereitung unter Verwendung von Milcheiweiß und Pflanzenfett’, also faktisch Analog-Käse", so Hauk. Auch von einem mündigen Verbraucher könne weder erwartet werden, dass er sich intensiv die Angaben im Zutatenverzeichnis durchlese, noch, dass er mit allen Fachbegriffen aus der Lebensmittelchemie vertraut sei.

Die derzeitigen rechtlichen Vorschriften erlaube es den Unternehmen, fast beliebige neue Lebensmittelkompositionen zu entwerfen und zu verwenden, was von den Verbrauchern auch dem Grunde nach geschätzt werde. Die Industrie nutze den Rahmen, der ihnen momentan zur Verfügung stehe, geschickt aus. Die Kennzeichnung erfolge dann ’im Kleingedruckten’. Dadurch würden die Ersatzprodukte (Imitate) nur selten von den Verbrauchern erkannt.

"Der Verbraucherschutz darf die Innovation der Unternehmen nicht behindern. Dennoch dürfen neue Konzepte nicht zu Lasten der Verbraucher gehen", forderte Minister Hauk. Wer anstelle des Originals bei der Herstellung von Lebensmitteln ein Imitat verwende, müsse dies klar, sichtbar und verständlich als Ersatzprodukt kommunizieren. "Wir wollen keine Beipackzettel bei Pizza, Pesto oder Käse, sondern eine für jeden verständliche Kennzeichnung", ergänzte der Minister.

Der Verbraucher könne bei diesem Thema allerdings auch nicht ganz aus der Pflicht genommen werden. "Wer wissen möchte, was er kauft und isst, muss sich die Produkte auch genauer ansehen und sich Gedanken über die Angaben auf der Ware machen", sagte Hauk. Die Politik müsse aber Rahmenbedingungen schaffen, damit der Verbraucher seine Kaufentscheidung auch bewusst treffen kann. Dies bedeute, dass Imitate auch als solche deutlich gekennzeichnet sein müssten. Nationale Alleingänge seien in diesem Fall aber der völlig falsche Ansatz. Aus diesem Grund müsse die EU hier aktiv werden.

"Derzeit wird im europäischen Parlament und im Europäischen Rat ein Vorschlag der Kommission für die Neufassung der EU-Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung beraten. Die beabsichtigte Verbesserung der Kennzeichnung von Imitaten kommt daher zum richtigen Zeitpunkt", betonte Verbraucherminister Hauk. Quelle: Pressemitteilung 215/2009 des Ministeriums für Ernährung und ländlichen Raum Baden-Württemberg (24.09.09)



Initiative für eine klare Kennzeichnung von Lebensmittelimitaten

Im Rahmen einer Bundesratsinitiative forderte Baden-Württemberg eine klare und verständliche Kennzeichnung von Imitaten auf der Schauseite des Produktes sowie eine Kenntlichmachung von Imitaten bei loser Ware, wie zum Beispiel Pizza …

Im Rahmen einer Bundesratsinitiative forderte Baden-Württemberg eine klare und verständliche Kennzeichnung von Imitaten auf der Schauseite des Produktes sowie eine Kenntlichmachung von Imitaten bei loser Ware, wie zum Beispiel Pizza oder überbackenen Laugenstangen. Diesem Antrag hatte der Bundesrat zugestimmt.

„Die Globalisierung hat längst auch im Lebensmittelbereich Einzug gehalten. Wer heute im Einzelhandel einkauft, findet meist Produkte aus der ganzen Welt. Leider ist es häufig so, dass die Verbraucher nicht das gewünschte Produkt, sondern eine Mogelpackung in ihrem Einkaufskorb haben. Diese Verschleierung von Lebensmittelimitaten ist nicht hinnehmbar”, sagte der baden-württembergische Minister für Ernährung und Ländlichen Raum, Peter Hauk MdL, am letzten Freitag in Berlin.

Nach aktueller Rechtslage ist derzeit eine Deklarierung von Imitaten im Zutatenverzeichnis ausreichend. Dieses befindet sich aber meist auf der Rückseite der Produkte. “Im Kleingedruckten findet der Verbraucher beispielsweise Bezeichnungen wie ’Lebensmittelzubereitung unter Verwendung von Milcheiweiß und Pflanzenfett’, also faktisch Analog-Käse”, so Hauk. Auch von einem mündigen Verbraucher könne weder erwartet werden, dass er sich intensiv die Angaben im Zutatenverzeichnis durchlese, noch, dass er mit allen Fachbegriffen aus der Lebensmittelchemie vertraut sei.

Die derzeitigen rechtlichen Vorschriften erlaube es den Unternehmen, fast beliebige neue Lebensmittelkompositionen zu entwerfen und zu verwenden, was von den Verbrauchern auch dem Grunde nach geschätzt werde. Die Industrie nutze den Rahmen, der ihnen momentan zur Verfügung stehe, geschickt aus. Die Kennzeichnung erfolge dann ’im Kleingedruckten’. Dadurch würden die Ersatzprodukte (Imitate) nur selten von den Verbrauchern erkannt.

“Der Verbraucherschutz darf die Innovation der Unternehmen nicht behindern. Dennoch dürfen neue Konzepte nicht zu Lasten der Verbraucher gehen”, forderte Minister Hauk. Wer anstelle des Originals bei der Herstellung von Lebensmitteln ein Imitat verwende, müsse dies klar, sichtbar und verständlich als Ersatzprodukt kommunizieren. “Wir wollen keine Beipackzettel bei Pizza, Pesto oder Käse, sondern eine für jeden verständliche Kennzeichnung”, ergänzte der Minister.

Der Verbraucher könne bei diesem Thema allerdings auch nicht ganz aus der Pflicht genommen werden. “Wer wissen möchte, was er kauft und isst, muss sich die Produkte auch genauer ansehen und sich Gedanken über die Angaben auf der Ware machen”, sagte Hauk. Die Politik müsse aber Rahmenbedingungen schaffen, damit der Verbraucher seine Kaufentscheidung auch bewusst treffen kann. Dies bedeute, dass Imitate auch als solche deutlich gekennzeichnet sein müssten. Nationale Alleingänge seien in diesem Fall aber der völlig falsche Ansatz. Aus diesem Grund müsse die EU hier aktiv werden.

“Derzeit wird im europäischen Parlament und im Europäischen Rat ein Vorschlag der Kommission für die Neufassung der EU-Vorschriften zur Lebensmittelkennzeichnung beraten. Die beabsichtigte Verbesserung der Kennzeichnung von Imitaten kommt daher zum richtigen Zeitpunkt”, betonte Verbraucherminister Hauk. Quelle: Pressemitteilung 215/2009 des Ministeriums für Ernährung und ländlichen Raum Baden-Württemberg (24.09.09)

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Veröffentlicht: 24.09.2009

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