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  • Internationale Fresenius-Konferenz – Additive, Enzyme, Aromen


Neue europäische Gesetze zu Lebensmittelzusatzstoffen schaffen Klarheit und erhöhen den Aufwand für die Industrie, das ist ein Fazit der Internationalen Fresenius-Konferenz „Food Improvement Agents“, die auf Einladung von Akademie Fresenius und SGS Institut Fresenius vom 2. bis 3. Dezember 2009 in Mainz stattfand. Gegeben wurde ein Überblick über rechtliche Aspekte, Forschung, Zulassung und Anwendung.

Das EG-Zusatzstoffpaket FIAP wurde am 31. Dezember 2008 erlassen. Es regelt die Anwendung und die Zulassung von Zusatzstoffen, Enzymen und Aromen bei der Herstellung von Lebensmitteln. Das Gesetzespaket besteht aus vier Verordnungen, die alle im Januar 2009 in Kraft traten und ab 2010 beziehungsweise 2011 wirksam werden. FIAP sieht Positivlisten erlaubter Stoffe vor – doch das kann noch einige Jahre dauern: Das gemeinsame Zulassungsverfahren wird voraussichtlich Ende 2010 festgelegt. Danach haben die EU-Mitgliedstaaten und Lebensmittelunternehmen die Möglichkeit, Stoffe für die Aufnahme in die Gemeinschaftslisten zu melden. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) muss die gemeldeten Stoffe überprüfen, bevor die Gemeinschaftslisten schließlich verabschiedet werden können. Lebensmittelunternehmen sollten sich vorbereiten und prüfen, inwieweit sie von den vier Verordnungen betroffen sind.

Lebensmittelenzyme: Rechtsänderungen und Herausforderungen für die Industrie
Vor FIAP unterschieden sich die rechtlichen Anforderungen bei den Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Hinblick auf die Vermarktung der meisten Enzyme erheblich. Bis zur Veröffentlichung der ersten EU-Positivliste für Lebensmittelenzyme werden Unterschiede bleiben. Wenn FIAP aber vollständig umgesetzt ist, wird die Rechtslage laut Marc LECLERC (Novozymes, Nanterre/Frankreich) deutlich einfacher – mit positiven Folgen sowohl für die Enzymproduzenten als auch für die Lebensmittelindustrie.

Zuvor müssen alle Lebensmittelenzyme, die derzeit auf dem europäischen Markt sind, neu bewertet werden, und zwar gemäß den Leitlinien für Lebensmittelenzyme, die kürzlich vom CEF-Gremium der EFSA (Gremium für Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Enzyme, Aromastoffe und Verarbeitungshilfsstoffe) veröffentlicht wurden. Das Problem mit den Leitlinien ist LECLERC zufolge die mangelnde Spezifität des Dossiers, der EFSA-Bewertung und der künftigen Positivliste.

Im Namen des Verbandes der Europäischen Enzymhersteller Amfep (Association of Manufacturers and Formulators of Enzyme Products) zog LECLERC folgendes Fazit: „Im Großen und Ganzen sind wir mit der Verordnung und den Leitlinien zufrieden. Allerdings liegen bis zur ersten EU-Positivliste eine Menge Arbeit vor uns – und einige interessante Herausforderungen. Ein fortlaufender Dialog mit der Europäischen Kommission und mit der EFSA wird entscheidend dazu beitragen, diese Herausforderungen zu meistern.“

Färbende Lebensmittel versus Lebensmittelfarbstoffe: Gesetzliche Regelung und öffentliche Meinung


Färbende Lebensmittel sind in der Lebensmittelindustrie schon seit vielen Jahren im Einsatz. Seit den späten 1970er Jahren wächst das Verbraucherbewusstsein hinsichtlich der Färbemethoden, insbesondere zu Lasten der künstlichen Farben: „Die Industrie hat als Reaktion darauf deren Einsatz begrenzt und zurückgefahren“, sagte Paul COLLINS (GNT-Gruppe, England) auf der Fresenius-Konferenz.

Seit 2007 diskutiert die Experten-Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission über die Klassifikation der Färbemethoden, um der Industrie und den Behörden Leitlinien zur Verfügung zu stellen, berichtete COLLINS. In diesem Zusammenhang wurde entschieden, einen so genannten „Road Test“ durchzuführen, um die tatsächliche Eigenschaft und Beschaffenheit der Produkte, die auf dem Markt sind, besser zu verstehen. COLLINS: „Das wird es ermöglich, die Leitlinien so zu überarbeiten, dass sie rechtskonform, praktikabel und fair sind und in allen 27 EU-Mitgliedstaaten einheitlich ausgelegt werden.“
Die Tagungsunterlagen mit den Skripten aller Vorträge der Fresenius Konferenz können unter www.akademie-fresenius.de bestellt werden. Quelle: Akademie Fresenius (18.01.10)





Neue europäische Gesetze zu Lebensmittelzusatzstoffen schaffen Klarheit und erhöhen den Aufwand für die Industrie, das ist ein Fazit der Internationalen Fresenius-Konferenz „Food Improvement Agents“, die auf Einladung von Akademie Fresenius und SGS Institut Fresenius vom 2. bis 3. Dezember 2009 in Mainz stattfand. Gegeben wurde ein Überblick über rechtliche Aspekte, Forschung, Zulassung und Anwendung.

Das EG-Zusatzstoffpaket FIAP wurde am 31. Dezember 2008 erlassen. Es regelt die Anwendung und die Zulassung von Zusatzstoffen, Enzymen und Aromen bei der Herstellung von Lebensmitteln. Das Gesetzespaket besteht aus vier Verordnungen, die alle im Januar 2009 in Kraft traten und ab 2010 beziehungsweise 2011 wirksam werden. FIAP sieht Positivlisten erlaubter Stoffe vor – doch das kann noch einige Jahre dauern: Das gemeinsame Zulassungsverfahren wird voraussichtlich Ende 2010 festgelegt. Danach haben die EU-Mitgliedstaaten und Lebensmittelunternehmen die Möglichkeit, Stoffe für die Aufnahme in die Gemeinschaftslisten zu melden. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) muss die gemeldeten Stoffe überprüfen, bevor die Gemeinschaftslisten schließlich verabschiedet werden können. Lebensmittelunternehmen sollten sich vorbereiten und prüfen, inwieweit sie von den vier Verordnungen betroffen sind.

Lebensmittelenzyme: Rechtsänderungen und Herausforderungen für die Industrie
Vor FIAP unterschieden sich die rechtlichen Anforderungen bei den Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Hinblick auf die Vermarktung der meisten Enzyme erheblich. Bis zur Veröffentlichung der ersten EU-Positivliste für Lebensmittelenzyme werden Unterschiede bleiben. Wenn FIAP aber vollständig umgesetzt ist, wird die Rechtslage laut Marc LECLERC (Novozymes, Nanterre/Frankreich) deutlich einfacher – mit positiven Folgen sowohl für die Enzymproduzenten als auch für die Lebensmittelindustrie.

Zuvor müssen alle Lebensmittelenzyme, die derzeit auf dem europäischen Markt sind, neu bewertet werden, und zwar gemäß den Leitlinien für Lebensmittelenzyme, die kürzlich vom CEF-Gremium der EFSA (Gremium für Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Enzyme, Aromastoffe und Verarbeitungshilfsstoffe) veröffentlicht wurden. Das Problem mit den Leitlinien ist LECLERC zufolge die mangelnde Spezifität des Dossiers, der EFSA-Bewertung und der künftigen Positivliste.

Im Namen des Verbandes der Europäischen Enzymhersteller Amfep (Association of Manufacturers and Formulators of Enzyme Products) zog LECLERC folgendes Fazit: „Im Großen und Ganzen sind wir mit der Verordnung und den Leitlinien zufrieden. Allerdings liegen bis zur ersten EU-Positivliste eine Menge Arbeit vor uns – und einige interessante Herausforderungen. Ein fortlaufender Dialog mit der Europäischen Kommission und mit der EFSA wird entscheidend dazu beitragen, diese Herausforderungen zu meistern.“

Färbende Lebensmittel versus Lebensmittelfarbstoffe: Gesetzliche Regelung und öffentliche Meinung


Färbende Lebensmittel sind in der Lebensmittelindustrie schon seit vielen Jahren im Einsatz. Seit den späten 1970er Jahren wächst das Verbraucherbewusstsein hinsichtlich der Färbemethoden, insbesondere zu Lasten der künstlichen Farben: „Die Industrie hat als Reaktion darauf deren Einsatz begrenzt und zurückgefahren“, sagte Paul COLLINS (GNT-Gruppe, England) auf der Fresenius-Konferenz.

Seit 2007 diskutiert die Experten-Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission über die Klassifikation der Färbemethoden, um der Industrie und den Behörden Leitlinien zur Verfügung zu stellen, berichtete COLLINS. In diesem Zusammenhang wurde entschieden, einen so genannten „Road Test“ durchzuführen, um die tatsächliche Eigenschaft und Beschaffenheit der Produkte, die auf dem Markt sind, besser zu verstehen. COLLINS: „Das wird es ermöglich, die Leitlinien so zu überarbeiten, dass sie rechtskonform, praktikabel und fair sind und in allen 27 EU-Mitgliedstaaten einheitlich ausgelegt werden.“
Die Tagungsunterlagen mit den Skripten aller Vorträge der Fresenius Konferenz können unter www.akademie-fresenius.de bestellt werden. Quelle: Akademie Fresenius (18.01.10)



Internationale Fresenius-Konferenz – Additive, Enzyme, Aromen

Neue europäische Gesetze zu Lebensmittelzusatzstoffen schaffen Klarheit und erhöhen den Aufwand für die Industrie, das ist ein Fazit der Internationalen Fresenius-Konferenz „Food Improvement Agents“, die auf Einladung von Akademie Fresenius …

Neue europäische Gesetze zu Lebensmittelzusatzstoffen schaffen Klarheit und erhöhen den Aufwand für die Industrie, das ist ein Fazit der Internationalen Fresenius-Konferenz „Food Improvement Agents“, die auf Einladung von Akademie Fresenius und SGS Institut Fresenius vom 2. bis 3. Dezember 2009 in Mainz stattfand. Gegeben wurde ein Überblick über rechtliche Aspekte, Forschung, Zulassung und Anwendung.

Das EG-Zusatzstoffpaket FIAP wurde am 31. Dezember 2008 erlassen. Es regelt die Anwendung und die Zulassung von Zusatzstoffen, Enzymen und Aromen bei der Herstellung von Lebensmitteln. Das Gesetzespaket besteht aus vier Verordnungen, die alle im Januar 2009 in Kraft traten und ab 2010 beziehungsweise 2011 wirksam werden. FIAP sieht Positivlisten erlaubter Stoffe vor – doch das kann noch einige Jahre dauern: Das gemeinsame Zulassungsverfahren wird voraussichtlich Ende 2010 festgelegt. Danach haben die EU-Mitgliedstaaten und Lebensmittelunternehmen die Möglichkeit, Stoffe für die Aufnahme in die Gemeinschaftslisten zu melden. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) muss die gemeldeten Stoffe überprüfen, bevor die Gemeinschaftslisten schließlich verabschiedet werden können. Lebensmittelunternehmen sollten sich vorbereiten und prüfen, inwieweit sie von den vier Verordnungen betroffen sind.

Lebensmittelenzyme: Rechtsänderungen und Herausforderungen für die Industrie
Vor FIAP unterschieden sich die rechtlichen Anforderungen bei den Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Hinblick auf die Vermarktung der meisten Enzyme erheblich. Bis zur Veröffentlichung der ersten EU-Positivliste für Lebensmittelenzyme werden Unterschiede bleiben. Wenn FIAP aber vollständig umgesetzt ist, wird die Rechtslage laut Marc LECLERC (Novozymes, Nanterre/Frankreich) deutlich einfacher – mit positiven Folgen sowohl für die Enzymproduzenten als auch für die Lebensmittelindustrie.

Zuvor müssen alle Lebensmittelenzyme, die derzeit auf dem europäischen Markt sind, neu bewertet werden, und zwar gemäß den Leitlinien für Lebensmittelenzyme, die kürzlich vom CEF-Gremium der EFSA (Gremium für Materialien, die mit Lebensmitteln in Berührung kommen, Enzyme, Aromastoffe und Verarbeitungshilfsstoffe) veröffentlicht wurden. Das Problem mit den Leitlinien ist LECLERC zufolge die mangelnde Spezifität des Dossiers, der EFSA-Bewertung und der künftigen Positivliste.

Im Namen des Verbandes der Europäischen Enzymhersteller Amfep (Association of Manufacturers and Formulators of Enzyme Products) zog LECLERC folgendes Fazit: „Im Großen und Ganzen sind wir mit der Verordnung und den Leitlinien zufrieden. Allerdings liegen bis zur ersten EU-Positivliste eine Menge Arbeit vor uns – und einige interessante Herausforderungen. Ein fortlaufender Dialog mit der Europäischen Kommission und mit der EFSA wird entscheidend dazu beitragen, diese Herausforderungen zu meistern.“

Färbende Lebensmittel versus Lebensmittelfarbstoffe: Gesetzliche Regelung und öffentliche Meinung

Färbende Lebensmittel sind in der Lebensmittelindustrie schon seit vielen Jahren im Einsatz. Seit den späten 1970er Jahren wächst das Verbraucherbewusstsein hinsichtlich der Färbemethoden, insbesondere zu Lasten der künstlichen Farben: „Die Industrie hat als Reaktion darauf deren Einsatz begrenzt und zurückgefahren“, sagte Paul COLLINS (GNT-Gruppe, England) auf der Fresenius-Konferenz.

Seit 2007 diskutiert die Experten-Arbeitsgruppe der Europäischen Kommission über die Klassifikation der Färbemethoden, um der Industrie und den Behörden Leitlinien zur Verfügung zu stellen, berichtete COLLINS. In diesem Zusammenhang wurde entschieden, einen so genannten „Road Test“ durchzuführen, um die tatsächliche Eigenschaft und Beschaffenheit der Produkte, die auf dem Markt sind, besser zu verstehen. COLLINS: „Das wird es ermöglich, die Leitlinien so zu überarbeiten, dass sie rechtskonform, praktikabel und fair sind und in allen 27 EU-Mitgliedstaaten einheitlich ausgelegt werden.“
Die Tagungsunterlagen mit den Skripten aller Vorträge der Fresenius Konferenz können unter www.akademie-fresenius.de bestellt werden. Quelle: Akademie Fresenius (18.01.10)

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Veröffentlicht: 18.01.2010

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