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  • Kein Alkohol in Schwangerschaft und Stillzeit


Angesichts der aktuellen Diskussion stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) klar, dass die Aussage „kein Alkohol in Schwangerschaft und Stillzeit" uneingeschränkt gilt.

In den von der BZgA publizierten Medien – zum Beispiel auf www.familienplanung.de, oder in der Broschüre „Auf dein Wohl, mein Kind“ – wird grundsätzlich auf die vielfältigen Risiken jeglichen Alkoholkonsums in Schwangerschaft und Stillzeit hingewiesen. Die BZgA macht deutlich darauf aufmerksam, dass bereits eine kleine Menge Alkohol für das ungeborene Kind mit gesundheitlichen Risiken verbunden sein kann.

„Mit der Broschüre wenden wir uns gerade auch an die Schwangeren, denen ein Verzicht auf Alkohol aus psychischen und physischen Gründen schwerfällt", so Prof. Dr. Elisabeth POTT, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. „Wir müssen Frauen in ihren Lebenssituationen so ansprechen, dass wir ihnen dabei helfen, ihre Probleme und Schwierigkeiten lösen zu können. Hierzu gehören auch die Frauen, die in den ersten Wochen der Schwangerschaft – als ihnen diese noch nicht bekannt war – Alkohol getrunken haben. Sie leiden häufig unter Schuldgefühlen, die bis zur Erwägung eines Schwangerschaftsabbruchs führen können. Eine ausschließliche Ansprache mit einem Abstinenzappell reicht deshalb nicht für alle Frauen aus."

Die BZgA wird bei der derzeit laufenden Überarbeitung der Broschüren sicherstellen, dass die Kernbotschaft „Kein Alkohol in Schwangerschaft und Stillzeit“ unmissverständlich ist. Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Pressemeldung vom 31.01.2011 (09.02.11)





Angesichts der aktuellen Diskussion stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) klar, dass die Aussage „kein Alkohol in Schwangerschaft und Stillzeit" uneingeschränkt gilt.

In den von der BZgA publizierten Medien – zum Beispiel auf www.familienplanung.de, oder in der Broschüre „Auf dein Wohl, mein Kind“ – wird grundsätzlich auf die vielfältigen Risiken jeglichen Alkoholkonsums in Schwangerschaft und Stillzeit hingewiesen. Die BZgA macht deutlich darauf aufmerksam, dass bereits eine kleine Menge Alkohol für das ungeborene Kind mit gesundheitlichen Risiken verbunden sein kann.

„Mit der Broschüre wenden wir uns gerade auch an die Schwangeren, denen ein Verzicht auf Alkohol aus psychischen und physischen Gründen schwerfällt", so Prof. Dr. Elisabeth POTT, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. „Wir müssen Frauen in ihren Lebenssituationen so ansprechen, dass wir ihnen dabei helfen, ihre Probleme und Schwierigkeiten lösen zu können. Hierzu gehören auch die Frauen, die in den ersten Wochen der Schwangerschaft – als ihnen diese noch nicht bekannt war – Alkohol getrunken haben. Sie leiden häufig unter Schuldgefühlen, die bis zur Erwägung eines Schwangerschaftsabbruchs führen können. Eine ausschließliche Ansprache mit einem Abstinenzappell reicht deshalb nicht für alle Frauen aus."

Die BZgA wird bei der derzeit laufenden Überarbeitung der Broschüren sicherstellen, dass die Kernbotschaft „Kein Alkohol in Schwangerschaft und Stillzeit“ unmissverständlich ist. Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Pressemeldung vom 31.01.2011 (09.02.11)



Kein Alkohol in Schwangerschaft und Stillzeit

Angesichts der aktuellen Diskussion stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) klar, dass die Aussage „kein Alkohol in Schwangerschaft und Stillzeit" uneingeschränkt gilt.In den von der BZgA publizierten Medien – …

Angesichts der aktuellen Diskussion stellt die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) klar, dass die Aussage „kein Alkohol in Schwangerschaft und Stillzeit” uneingeschränkt gilt.

In den von der BZgA publizierten Medien – zum Beispiel auf www.familienplanung.de, oder in der Broschüre „Auf dein Wohl, mein Kind“ – wird grundsätzlich auf die vielfältigen Risiken jeglichen Alkoholkonsums in Schwangerschaft und Stillzeit hingewiesen. Die BZgA macht deutlich darauf aufmerksam, dass bereits eine kleine Menge Alkohol für das ungeborene Kind mit gesundheitlichen Risiken verbunden sein kann.

„Mit der Broschüre wenden wir uns gerade auch an die Schwangeren, denen ein Verzicht auf Alkohol aus psychischen und physischen Gründen schwerfällt”, so Prof. Dr. Elisabeth POTT, Direktorin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung. „Wir müssen Frauen in ihren Lebenssituationen so ansprechen, dass wir ihnen dabei helfen, ihre Probleme und Schwierigkeiten lösen zu können. Hierzu gehören auch die Frauen, die in den ersten Wochen der Schwangerschaft – als ihnen diese noch nicht bekannt war – Alkohol getrunken haben. Sie leiden häufig unter Schuldgefühlen, die bis zur Erwägung eines Schwangerschaftsabbruchs führen können. Eine ausschließliche Ansprache mit einem Abstinenzappell reicht deshalb nicht für alle Frauen aus.”

Die BZgA wird bei der derzeit laufenden Überarbeitung der Broschüren sicherstellen, dass die Kernbotschaft „Kein Alkohol in Schwangerschaft und Stillzeit“ unmissverständlich ist. Quelle: Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), Pressemeldung vom 31.01.2011 (09.02.11)

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Veröffentlicht: 09.02.2011

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