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Im Bundesgesetzblatt Teil I vom 3. Juni 2004 ist die „Dritte Verordnung zur Änderung der Mineral- und Tafelwasserverordnung“ bekannt gemacht worden, nachdem der Bundesrat am 14. Mai 2004 der Verordnung zugestimmt hatte. Unter anderem wurde die Kennzeichnung fluoridhaltiger Wässer verschärft.  So muss seit dem gestern auf dem Etikett von natürlichem Mineralwasser mit mehr als 1,5 mg pro Liter Fluorid der Warnhinweis angebracht sein: „Enthält mehr als 1,5 mg/l Fluorid: Für Säuglinge und Kinder unter 7 Jahren nicht zum regelmäßigen Verzehr geeignet“. Enthält das Wasser mehr als 5 mg Fluorid pro Liter, so muss ein Warnhinweis in deutscher Sprache angebracht sein, dass das Wasser wegen des erhöhten Gehaltes nur in begrenzter Menge verzehrt werden darf. Einen Auszug aus dem Gesetzblatt finden Sie unter http://www.mineralwasser.com/download/bgbl104s1030.pdf. (02.07.04) 



Im Bundesgesetzblatt Teil I vom 3. Juni 2004 ist die „Dritte Verordnung zur Änderung der Mineral- und Tafelwasserverordnung“ bekannt gemacht worden, nachdem der Bundesrat am 14. Mai 2004 der Verordnung zugestimmt hatte. Unter anderem wurde die Kennzeichnung fluoridhaltiger Wässer verschärft.  So muss seit dem gestern auf dem Etikett von natürlichem Mineralwasser mit mehr als 1,5 mg pro Liter Fluorid der Warnhinweis angebracht sein: „Enthält mehr als 1,5 mg/l Fluorid: Für Säuglinge und Kinder unter 7 Jahren nicht zum regelmäßigen Verzehr geeignet“. Enthält das Wasser mehr als 5 mg Fluorid pro Liter, so muss ein Warnhinweis in deutscher Sprache angebracht sein, dass das Wasser wegen des erhöhten Gehaltes nur in begrenzter Menge verzehrt werden darf. Einen Auszug aus dem Gesetzblatt finden Sie unter http://www.mineralwasser.com/download/bgbl104s1030.pdf. (02.07.04) 

Kennzeichnung fluoridhaltiger Wässer

Im Bundesgesetzblatt Teil I vom 3. Juni 2004 ist die „Dritte Verordnung zur Änderung der Mineral- und Tafelwasserverordnung“ bekannt gemacht worden, nachdem der Bundesrat am 14. Mai 2004 der Verordnung …

Im Bundesgesetzblatt Teil I vom 3. Juni 2004 ist die „Dritte Verordnung zur Änderung der Mineral- und Tafelwasserverordnung“ bekannt gemacht worden, nachdem der Bundesrat am 14. Mai 2004 der Verordnung zugestimmt hatte. Unter anderem wurde die Kennzeichnung fluoridhaltiger Wässer verschärft.  So muss seit dem gestern auf dem Etikett von natürlichem Mineralwasser mit mehr als 1,5 mg pro Liter Fluorid der Warnhinweis angebracht sein: „Enthält mehr als 1,5 mg/l Fluorid: Für Säuglinge und Kinder unter 7 Jahren nicht zum regelmäßigen Verzehr geeignet“. Enthält das Wasser mehr als 5 mg Fluorid pro Liter, so muss ein Warnhinweis in deutscher Sprache angebracht sein, dass das Wasser wegen des erhöhten Gehaltes nur in begrenzter Menge verzehrt werden darf. Einen Auszug aus dem Gesetzblatt finden Sie unter http://www.mineralwasser.com/download/bgbl104s1030.pdf. (02.07.04) 

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Veröffentlicht: 02.07.2004

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