• Facebook
  • Linkedin
  • Instagram
  • RSS
  • Shop
  • Service
    • Mediadaten
    • Newsletter
    • Presseportal
    • Studium und Ausbildung
    • History
    • Verbände
    • Termine
    • Newsarchiv
    • Team
    • Galerie
    • FAQ
    • Peer-Review-Verfahren
    • Hinweise für Autoren
    • Instructions for Authors
  • Abonnements
    • Bestellformular
  • Fortbildungen
    • So funktionierts
    • Sammeln Sie Punkte
    • Aktuelle Fortbildungen
    • Vergangene Fortbildungen
  • English Articles
  • Anmelden
ERNÄHRUNGS UMSCHAU
  • News
  • Branche
    • Aktuelles
    • Marktplatz
    • Rezepte
    • Insights
    • Produkte
    • Spotlights
    • Karriere & Jobs
  • Online Plus
    • +Plus-Themen
    • Public Health Nutrition
    • Hintergrundinterviews
    • Videos
  • Artikel-Archiv
    • Special Editions
  • Heft-Archiv
    • Heft-Archiv 2021-
    • Heft-Archiv 2011-2020
    • Heft-Archiv 2001-2010
  • Suche
    • Profi-Suche
    • Globale Suche
Seite wählen
  • ERNÄHRUNGS UMSCHAU
  • 5
  • Kennzeichnung von Honig verbessert


04.03.04 Die Kennzeichnung von Honig wird durch eine neue Verordnung nach europäischen Richtlinien verbessert. Sie ist am 29. Januar in Kraft getreten und betrifft vor allem die Kennzeichnung des Produkts. Danach müssen nun auch beim Honig das Ursprungsland und das Mindesthaltbarkeitsdatum auf dem Etikett stehen. Die Übergangsfrist gilt bis zum 31. Juli 2004.

Nach Angaben des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft dürfen "gefilterter Honig" und "Backhonig" nur noch bei eindeutiger Kennzeichnung in den Handel gelangen, um für den Verbraucher eine Abgrenzung zum herkömmlichen Produkt zu ermöglichen. Dem "gefilterten Honig" entzieht der Hersteller organische und anorganische Fremdbestandteile, aber auch Pollen. Dadurch wird er fließfähiger und kann durch tubenartige Verpackungen leichter dosiert werden. "Backhonig" ist wegen seiner Inhaltsstoffe nur für industrielle Zwecke oder als Zutat für Lebensmittel geeignet. Des Weiteren sind Mindest- und Höchstgehalte verschiedener Bestandteile des Honigs neu festgelegt worden. Auch die nach Herkunft, Gewinnungsart, Angebotsform oder Zweckbestimmung unterschiedenen Honigarten wie beispielsweise Blütenhonig und Honigtauhonig wurden neu definiert. Die geänderte Verordnung wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. 04.03.04 



04.03.04 Die Kennzeichnung von Honig wird durch eine neue Verordnung nach europäischen Richtlinien verbessert. Sie ist am 29. Januar in Kraft getreten und betrifft vor allem die Kennzeichnung des Produkts. Danach müssen nun auch beim Honig das Ursprungsland und das Mindesthaltbarkeitsdatum auf dem Etikett stehen. Die Übergangsfrist gilt bis zum 31. Juli 2004.

Nach Angaben des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft dürfen "gefilterter Honig" und "Backhonig" nur noch bei eindeutiger Kennzeichnung in den Handel gelangen, um für den Verbraucher eine Abgrenzung zum herkömmlichen Produkt zu ermöglichen. Dem "gefilterten Honig" entzieht der Hersteller organische und anorganische Fremdbestandteile, aber auch Pollen. Dadurch wird er fließfähiger und kann durch tubenartige Verpackungen leichter dosiert werden. "Backhonig" ist wegen seiner Inhaltsstoffe nur für industrielle Zwecke oder als Zutat für Lebensmittel geeignet. Des Weiteren sind Mindest- und Höchstgehalte verschiedener Bestandteile des Honigs neu festgelegt worden. Auch die nach Herkunft, Gewinnungsart, Angebotsform oder Zweckbestimmung unterschiedenen Honigarten wie beispielsweise Blütenhonig und Honigtauhonig wurden neu definiert. Die geänderte Verordnung wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. 04.03.04 

Kennzeichnung von Honig verbessert

04.03.04 Die Kennzeichnung von Honig wird durch eine neue Verordnung nach europäischen Richtlinien verbessert. Sie ist am 29. Januar in Kraft getreten und betrifft vor allem die Kennzeichnung des Produkts. …

04.03.04 Die Kennzeichnung von Honig wird durch eine neue Verordnung nach europäischen Richtlinien verbessert. Sie ist am 29. Januar in Kraft getreten und betrifft vor allem die Kennzeichnung des Produkts. Danach müssen nun auch beim Honig das Ursprungsland und das Mindesthaltbarkeitsdatum auf dem Etikett stehen. Die Übergangsfrist gilt bis zum 31. Juli 2004.

Nach Angaben des Bundesministeriums für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft dürfen “gefilterter Honig” und “Backhonig” nur noch bei eindeutiger Kennzeichnung in den Handel gelangen, um für den Verbraucher eine Abgrenzung zum herkömmlichen Produkt zu ermöglichen. Dem “gefilterten Honig” entzieht der Hersteller organische und anorganische Fremdbestandteile, aber auch Pollen. Dadurch wird er fließfähiger und kann durch tubenartige Verpackungen leichter dosiert werden. “Backhonig” ist wegen seiner Inhaltsstoffe nur für industrielle Zwecke oder als Zutat für Lebensmittel geeignet. Des Weiteren sind Mindest- und Höchstgehalte verschiedener Bestandteile des Honigs neu festgelegt worden. Auch die nach Herkunft, Gewinnungsart, Angebotsform oder Zweckbestimmung unterschiedenen Honigarten wie beispielsweise Blütenhonig und Honigtauhonig wurden neu definiert. Die geänderte Verordnung wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. 04.03.04 

Content wird geladen. Bitte warten!

Artikelfakten

Veröffentlicht: 04.03.2004

Autor

Redaktion
Redaktion

Artikel teilen

Aktuelle Ausgabe

Zum Heft
Content wird geladen. Bitte warten!

Meist gelesen

PR-Veröffentlichung – Anzeige

Studien zeigen Einfluss von Trockenpflaumen auf Knochendichte

© Danone
PR-Veröffentlichung – Anzeige

Danone: FruchtZwerge: Geringster Zuckergehalt seit Markteinführung

PR-Veröffentlichung – Anzeige

Danone: Neue Milchprodukte und pflanzliche Alternativen mit hohem Proteingehalt

Alle "Aktuelles" Artikel
Content wird geladen. Bitte warten!

Tipps

20.08.2026 | Karriere & Jobs | 50933 Köln
Deutsche Sporthochschule Köln

M.Sc. Sport Bewegung und Ernährung

zur Anzeige
Content wird geladen. Bitte warten!
Content wird geladen. Bitte warten!
Content wird geladen. Bitte warten!
Logo IDD
Content wird geladen. Bitte warten!


Marktplatz 13, D-65183 Wiesbaden



Postfach 5709, 65047 Wiesbaden


+49 611 360 98 113

Ernährungs Umschau

Allgemeine Fragen



+49 611 360 98 362


kontakt@ernaehrungs-umschau.de

Redaktion Print & Online

mpm Fachmedien



+49 6403 63772


eu-redaktion@mpm-online.de

Marketing- & Anzeigenleitung

Tanja Kilbert



+49 611 360 98 301


t.kilbert@uzv.de

Rechtliches

AGB
Cookie
Datenschutz
Impressum
Teilnahmebedingungen Gewinnspiel

Service & Kontakt

Abos
Kontakt
Medien & Preise
Newsletter

Inhalte

Artikel
Heftarchiv
News
Fortbildungen
Termine

© ERNÄHRUNGS UMSCHAU 2026 | PERIMETRIK® - Digitalagentur