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  • Klage gegen Richtlinie zur Enteralen Ernährung


Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird gegen die vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) ausgesprochene Beanstandung und die im Wege der Ersatzvornahme erlassene Richtlinie zur Enteralen Ernährung klagen. Dies teilte der G-BA gestern mit.

Die Klage zum jetzigen Zeitpunkt habe keine aufschiebende Wirkung. Damit sei sichergestellt, dass die rechtliche Auseinandersetzung zwischen BMGS und G-BA zur Verordnungsfähigkeit künstlicher Ernährung nicht auf dem Rücken der Versicherten ausgetragen werde. Die Richtlinie tritt somit am 1. Oktober 2005 zunächst in Kraft.

Allerdings hat die Ersatzvornahme des BMGS nach Auffassung des G-BA medizinisch, ethisch und rechtlich problematische Konsequenzen, die einer rechtlichen Überprüfung unterzogen werden müssen. Der Nutzen Enteraler Ernährung, die nicht mit einer Basisversorgung zu verwechseln sei, könne für viele Indikationen wissenschaftlich nicht belegt werden. Daher führe die fehlende Definition der medizinischen Notwendigkeit in der Ersatzvornahme zu Unsicherheiten bei Ärzten und Patienten, wann Enterale Ernährung verordnet werden soll – mit weit reichenden Folgen insbesondere für den Pflegebereich. Weitere Informationen gibt es unter www.g-ba.de. (28.09.05)





Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird gegen die vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) ausgesprochene Beanstandung und die im Wege der Ersatzvornahme erlassene Richtlinie zur Enteralen Ernährung klagen. Dies teilte der G-BA gestern mit.

Die Klage zum jetzigen Zeitpunkt habe keine aufschiebende Wirkung. Damit sei sichergestellt, dass die rechtliche Auseinandersetzung zwischen BMGS und G-BA zur Verordnungsfähigkeit künstlicher Ernährung nicht auf dem Rücken der Versicherten ausgetragen werde. Die Richtlinie tritt somit am 1. Oktober 2005 zunächst in Kraft.

Allerdings hat die Ersatzvornahme des BMGS nach Auffassung des G-BA medizinisch, ethisch und rechtlich problematische Konsequenzen, die einer rechtlichen Überprüfung unterzogen werden müssen. Der Nutzen Enteraler Ernährung, die nicht mit einer Basisversorgung zu verwechseln sei, könne für viele Indikationen wissenschaftlich nicht belegt werden. Daher führe die fehlende Definition der medizinischen Notwendigkeit in der Ersatzvornahme zu Unsicherheiten bei Ärzten und Patienten, wann Enterale Ernährung verordnet werden soll – mit weit reichenden Folgen insbesondere für den Pflegebereich. Weitere Informationen gibt es unter www.g-ba.de. (28.09.05)



Klage gegen Richtlinie zur Enteralen Ernährung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird gegen die vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) ausgesprochene Beanstandung und die im Wege der Ersatzvornahme erlassene Richtlinie zur Enteralen Ernährung klagen. Dies …

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) wird gegen die vom Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) ausgesprochene Beanstandung und die im Wege der Ersatzvornahme erlassene Richtlinie zur Enteralen Ernährung klagen. Dies teilte der G-BA gestern mit.

Die Klage zum jetzigen Zeitpunkt habe keine aufschiebende Wirkung. Damit sei sichergestellt, dass die rechtliche Auseinandersetzung zwischen BMGS und G-BA zur Verordnungsfähigkeit künstlicher Ernährung nicht auf dem Rücken der Versicherten ausgetragen werde. Die Richtlinie tritt somit am 1. Oktober 2005 zunächst in Kraft.

Allerdings hat die Ersatzvornahme des BMGS nach Auffassung des G-BA medizinisch, ethisch und rechtlich problematische Konsequenzen, die einer rechtlichen Überprüfung unterzogen werden müssen. Der Nutzen Enteraler Ernährung, die nicht mit einer Basisversorgung zu verwechseln sei, könne für viele Indikationen wissenschaftlich nicht belegt werden. Daher führe die fehlende Definition der medizinischen Notwendigkeit in der Ersatzvornahme zu Unsicherheiten bei Ärzten und Patienten, wann Enterale Ernährung verordnet werden soll – mit weit reichenden Folgen insbesondere für den Pflegebereich. Weitere Informationen gibt es unter www.g-ba.de. (28.09.05)

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Veröffentlicht: 28.09.2005

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