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  • Klonfleisch – Verschärfung des bestehenden Rechts


Lebensmittel von geklonten Tieren oder ihren Nachkommen sollen nur nach einem Zulassungsverfahren in Verkehr gebracht werden dürfen. Das schlägt die EU-Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel vor. Nach geltendem Recht sind nur die Lebensmittel von geklonten Tieren und nicht die ihrer Nachkommen erfasst. Die vorliegende Regelung ist somit deutlich strenger als die bestehenden Vorschriften.

Lebensmittel bedürfen grundsätzlich keiner Zulassung vor dem Inverkehrbringen. Fleisch von geklonten Tieren fällt jedoch unter die Novel Food Verordnung und muss deshalb zugelassen werden. "Ich sehe den Einsatz des Klonens in der Lebensmittelproduktion äußerst kritisch. Vor allem Aspekte der Ethik, des Tierschutzes und der Tiergesundheit sind hier zu berücksichtigen und eingehend zu prüfen. Die Novel Food-Verordnung ist jedoch nicht der geeignete Rechtsrahmen, um alle diese Fragestellungen angemessen zu würdigen. Dies haben wir zusammen mit weiteren 23 von 27 Mitgliedstaaten auch gegenüber der Europäischen Kommission nochmals deutlich gemacht", sagte Bundesministerin Aigner. "Bis eine eigene Regelung für diesen Bereich vorliegt, ist jedoch sichergestellt, dass solche Lebensmittel nicht ohne vorherige Zulassung in der Europäischen Union in den Verkehr gebracht werden." Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (13.07.09)





Lebensmittel von geklonten Tieren oder ihren Nachkommen sollen nur nach einem Zulassungsverfahren in Verkehr gebracht werden dürfen. Das schlägt die EU-Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel vor. Nach geltendem Recht sind nur die Lebensmittel von geklonten Tieren und nicht die ihrer Nachkommen erfasst. Die vorliegende Regelung ist somit deutlich strenger als die bestehenden Vorschriften.

Lebensmittel bedürfen grundsätzlich keiner Zulassung vor dem Inverkehrbringen. Fleisch von geklonten Tieren fällt jedoch unter die Novel Food Verordnung und muss deshalb zugelassen werden. "Ich sehe den Einsatz des Klonens in der Lebensmittelproduktion äußerst kritisch. Vor allem Aspekte der Ethik, des Tierschutzes und der Tiergesundheit sind hier zu berücksichtigen und eingehend zu prüfen. Die Novel Food-Verordnung ist jedoch nicht der geeignete Rechtsrahmen, um alle diese Fragestellungen angemessen zu würdigen. Dies haben wir zusammen mit weiteren 23 von 27 Mitgliedstaaten auch gegenüber der Europäischen Kommission nochmals deutlich gemacht", sagte Bundesministerin Aigner. "Bis eine eigene Regelung für diesen Bereich vorliegt, ist jedoch sichergestellt, dass solche Lebensmittel nicht ohne vorherige Zulassung in der Europäischen Union in den Verkehr gebracht werden." Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (13.07.09)



Klonfleisch – Verschärfung des bestehenden Rechts

Lebensmittel von geklonten Tieren oder ihren Nachkommen sollen nur nach einem Zulassungsverfahren in Verkehr gebracht werden dürfen. Das schlägt die EU-Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates …

Lebensmittel von geklonten Tieren oder ihren Nachkommen sollen nur nach einem Zulassungsverfahren in Verkehr gebracht werden dürfen. Das schlägt die EU-Kommission für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über neuartige Lebensmittel vor. Nach geltendem Recht sind nur die Lebensmittel von geklonten Tieren und nicht die ihrer Nachkommen erfasst. Die vorliegende Regelung ist somit deutlich strenger als die bestehenden Vorschriften.

Lebensmittel bedürfen grundsätzlich keiner Zulassung vor dem Inverkehrbringen. Fleisch von geklonten Tieren fällt jedoch unter die Novel Food Verordnung und muss deshalb zugelassen werden. “Ich sehe den Einsatz des Klonens in der Lebensmittelproduktion äußerst kritisch. Vor allem Aspekte der Ethik, des Tierschutzes und der Tiergesundheit sind hier zu berücksichtigen und eingehend zu prüfen. Die Novel Food-Verordnung ist jedoch nicht der geeignete Rechtsrahmen, um alle diese Fragestellungen angemessen zu würdigen. Dies haben wir zusammen mit weiteren 23 von 27 Mitgliedstaaten auch gegenüber der Europäischen Kommission nochmals deutlich gemacht”, sagte Bundesministerin Aigner. “Bis eine eigene Regelung für diesen Bereich vorliegt, ist jedoch sichergestellt, dass solche Lebensmittel nicht ohne vorherige Zulassung in der Europäischen Union in den Verkehr gebracht werden.” Quelle: Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (13.07.09)

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Veröffentlicht: 13.07.2009

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