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  • Künast will Zusätze von Beta-Carotin in Lebensmitteln beschränken


Die Verwendung von Beta-Carotin in Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Lebensmitteln soll beschränkt werden. Bundesverbraucherministerin Renate Künast hält entsprechende rechtliche Regelungen aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes für erforderlich und hat deshalb den Wirtschafts- und Verbraucherverbänden einen entsprechenden Verordnungsentwurf zur Stellungnahme zugeleitet.

Grund für die Forderung nach einer Höchstmenge für Beta-Carotin sind wissenschaftliche Studien, die gezeigt haben, dass die langfristige Aufnahme größerer Mengen von isoliertem Beta-Carotin krebsfördernd wirken kann. Zukünftig sollen daher nicht mehr als 2 mg isoliertes Beta-Carotin pro 100 g Lebensmittel zugesetzt werden dürfen. Bei Nahrungsergänzungsmitteln liegt die vorgesehene Höchstmenge bei 2 mg pro Tagesdosis. Außerdem sollen zusätzliche Angaben auf dem Etikett zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher vorgeschrieben werden.

Beta-Carotin ist ein natürlicher und als solcher gesundheitsfördernder Bestandteil von vielen Obst und Gemüsearten. Deshalb gilt nach wie vor die Empfehlung, möglichst fünfmal am Tag Obst und Gemüse zu essen. Nach derzeitigem Kenntnisstand werden möglicherweise gesundheitlich bedenkliche Aufnahmemengen von Beta-Carotin durch den gezielten Zusatz größerer Mengen dieses Stoffes in isolierter Form zu Lebensmitteln erreicht. Dies soll nun mit der Verordnung ausgeschlossen werden. 02.07.02





Die Verwendung von Beta-Carotin in Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Lebensmitteln soll beschränkt werden. Bundesverbraucherministerin Renate Künast hält entsprechende rechtliche Regelungen aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes für erforderlich und hat deshalb den Wirtschafts- und Verbraucherverbänden einen entsprechenden Verordnungsentwurf zur Stellungnahme zugeleitet.

Grund für die Forderung nach einer Höchstmenge für Beta-Carotin sind wissenschaftliche Studien, die gezeigt haben, dass die langfristige Aufnahme größerer Mengen von isoliertem Beta-Carotin krebsfördernd wirken kann. Zukünftig sollen daher nicht mehr als 2 mg isoliertes Beta-Carotin pro 100 g Lebensmittel zugesetzt werden dürfen. Bei Nahrungsergänzungsmitteln liegt die vorgesehene Höchstmenge bei 2 mg pro Tagesdosis. Außerdem sollen zusätzliche Angaben auf dem Etikett zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher vorgeschrieben werden.

Beta-Carotin ist ein natürlicher und als solcher gesundheitsfördernder Bestandteil von vielen Obst und Gemüsearten. Deshalb gilt nach wie vor die Empfehlung, möglichst fünfmal am Tag Obst und Gemüse zu essen. Nach derzeitigem Kenntnisstand werden möglicherweise gesundheitlich bedenkliche Aufnahmemengen von Beta-Carotin durch den gezielten Zusatz größerer Mengen dieses Stoffes in isolierter Form zu Lebensmitteln erreicht. Dies soll nun mit der Verordnung ausgeschlossen werden. 02.07.02



Künast will Zusätze von Beta-Carotin in Lebensmitteln beschränken

Die Verwendung von Beta-Carotin in Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Lebensmitteln soll beschränkt werden. Bundesverbraucherministerin Renate Künast hält entsprechende rechtliche Regelungen aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes für erforderlich und hat deshalb den …

Die Verwendung von Beta-Carotin in Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Lebensmitteln soll beschränkt werden. Bundesverbraucherministerin Renate Künast hält entsprechende rechtliche Regelungen aus Gründen des vorsorgenden Verbraucherschutzes für erforderlich und hat deshalb den Wirtschafts- und Verbraucherverbänden einen entsprechenden Verordnungsentwurf zur Stellungnahme zugeleitet.

Grund für die Forderung nach einer Höchstmenge für Beta-Carotin sind wissenschaftliche Studien, die gezeigt haben, dass die langfristige Aufnahme größerer Mengen von isoliertem Beta-Carotin krebsfördernd wirken kann. Zukünftig sollen daher nicht mehr als 2 mg isoliertes Beta-Carotin pro 100 g Lebensmittel zugesetzt werden dürfen. Bei Nahrungsergänzungsmitteln liegt die vorgesehene Höchstmenge bei 2 mg pro Tagesdosis. Außerdem sollen zusätzliche Angaben auf dem Etikett zur Information der Verbraucherinnen und Verbraucher vorgeschrieben werden.

Beta-Carotin ist ein natürlicher und als solcher gesundheitsfördernder Bestandteil von vielen Obst und Gemüsearten. Deshalb gilt nach wie vor die Empfehlung, möglichst fünfmal am Tag Obst und Gemüse zu essen. Nach derzeitigem Kenntnisstand werden möglicherweise gesundheitlich bedenkliche Aufnahmemengen von Beta-Carotin durch den gezielten Zusatz größerer Mengen dieses Stoffes in isolierter Form zu Lebensmitteln erreicht. Dies soll nun mit der Verordnung ausgeschlossen werden. 02.07.02

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Veröffentlicht: 02.07.2002

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