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  • Künstliche Ernährung kranker Menschen bald nur noch für Selbstzahler?


Nach dem Willen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) soll enterale Ernährung zukünftig keine Krankenkassenleistung mehr sein. Kranke oder ältere Menschen, die keine Möglichkeit haben, sich auf normalem Wege ausreichend zu ernähren, sollen künftig die Sonden- und Trinknahrungen, selbst bezahlen. Nach Auffassung des G-BA handelt sich hierbei um "Aufwendungen für den normalen Lebensunterhalt". Dies geht aus einer Stellungnahme des G-BA zum Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) hervor.

Nach Ansicht von Prof. Arved WEIMANN, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM) sei es nicht akzeptabel, dass mangelernährte kranke Menschen die dringend gebrauchte, medizinisch indizierte Ernährungstherapie nicht mehr erstattet bekommen. Betroffen seien besonders ältere Menschen und Krebskranke, die sich nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten nicht mehr auf normalem Wege ernähren können und bei denen eine Mangelernährung drohe.

Die DGEM ist, wie der G-BA, der Ansicht, dass enterale Ernährung als Therapie von der normalen Ernährung klar abgegrenzt werden muss. Allerdings muss die Verabreichung enteraler Ernährung nach Indikation auch weiterhin erstattungsfähig bleiben. Den Vorwurf des G-BA, die Erstattung würde zu einer ethisch und medizinisch unvertretbaren Ernährungspraxis in Pflegeeinrichtungen führen, sieht die DGEM als unhaltbar an. Dieses hat die DGEM in einer ausführlichen Stellungnahme an den Gesundheitsausschuss des Bundestages deutlich gemacht. Ausführlichere Informationen zum Thema sind auf der Homepage der DGEM unter www.dgem.de zu finden. Quelle Pressemeldung der DGEM (19.11.08)





Nach dem Willen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) soll enterale Ernährung zukünftig keine Krankenkassenleistung mehr sein. Kranke oder ältere Menschen, die keine Möglichkeit haben, sich auf normalem Wege ausreichend zu ernähren, sollen künftig die Sonden- und Trinknahrungen, selbst bezahlen. Nach Auffassung des G-BA handelt sich hierbei um "Aufwendungen für den normalen Lebensunterhalt". Dies geht aus einer Stellungnahme des G-BA zum Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) hervor.

Nach Ansicht von Prof. Arved WEIMANN, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM) sei es nicht akzeptabel, dass mangelernährte kranke Menschen die dringend gebrauchte, medizinisch indizierte Ernährungstherapie nicht mehr erstattet bekommen. Betroffen seien besonders ältere Menschen und Krebskranke, die sich nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten nicht mehr auf normalem Wege ernähren können und bei denen eine Mangelernährung drohe.

Die DGEM ist, wie der G-BA, der Ansicht, dass enterale Ernährung als Therapie von der normalen Ernährung klar abgegrenzt werden muss. Allerdings muss die Verabreichung enteraler Ernährung nach Indikation auch weiterhin erstattungsfähig bleiben. Den Vorwurf des G-BA, die Erstattung würde zu einer ethisch und medizinisch unvertretbaren Ernährungspraxis in Pflegeeinrichtungen führen, sieht die DGEM als unhaltbar an. Dieses hat die DGEM in einer ausführlichen Stellungnahme an den Gesundheitsausschuss des Bundestages deutlich gemacht. Ausführlichere Informationen zum Thema sind auf der Homepage der DGEM unter www.dgem.de zu finden. Quelle Pressemeldung der DGEM (19.11.08)



Künstliche Ernährung kranker Menschen bald nur noch für Selbstzahler?

Nach dem Willen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) soll enterale Ernährung zukünftig keine Krankenkassenleistung mehr sein. Kranke oder ältere Menschen, die keine Möglichkeit haben, sich auf normalem Wege ausreichend zu ernähren, …

Nach dem Willen des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) soll enterale Ernährung zukünftig keine Krankenkassenleistung mehr sein. Kranke oder ältere Menschen, die keine Möglichkeit haben, sich auf normalem Wege ausreichend zu ernähren, sollen künftig die Sonden- und Trinknahrungen, selbst bezahlen. Nach Auffassung des G-BA handelt sich hierbei um “Aufwendungen für den normalen Lebensunterhalt”. Dies geht aus einer Stellungnahme des G-BA zum Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) hervor.

Nach Ansicht von Prof. Arved WEIMANN, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Ernährungsmedizin (DGEM) sei es nicht akzeptabel, dass mangelernährte kranke Menschen die dringend gebrauchte, medizinisch indizierte Ernährungstherapie nicht mehr erstattet bekommen. Betroffen seien besonders ältere Menschen und Krebskranke, die sich nach Ausschöpfung aller Möglichkeiten nicht mehr auf normalem Wege ernähren können und bei denen eine Mangelernährung drohe.

Die DGEM ist, wie der G-BA, der Ansicht, dass enterale Ernährung als Therapie von der normalen Ernährung klar abgegrenzt werden muss. Allerdings muss die Verabreichung enteraler Ernährung nach Indikation auch weiterhin erstattungsfähig bleiben. Den Vorwurf des G-BA, die Erstattung würde zu einer ethisch und medizinisch unvertretbaren Ernährungspraxis in Pflegeeinrichtungen führen, sieht die DGEM als unhaltbar an. Dieses hat die DGEM in einer ausführlichen Stellungnahme an den Gesundheitsausschuss des Bundestages deutlich gemacht. Ausführlichere Informationen zum Thema sind auf der Homepage der DGEM unter www.dgem.de zu finden. Quelle Pressemeldung der DGEM (19.11.08)

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Veröffentlicht: 19.11.2008

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