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  • Kupfer im Trinkwasser: Keine Gefahr für Säuglinge


Eine überhöhte Belastung des häuslichen Trinkwassers mit Kupfer gilt seit vielen Jahren als mögliche Ursache für frühkindliche Leberschäden. Zur Klärung dieses Zusammenhangs förderte das Umweltbundesamt (UBA) eine umfangreiche Studie des Zentrums für Arbeits- und Umweltmedizin der Georg-August-Universität Göttingen. Ihr wichtigstes Ergebnis: Bereitet man Trockenmilch mit kupferhaltigem Trinkwasser zu, besteht für Säuglinge keine Gefahr für Leberschäden - vorausgesetzt der Kupfergrenzwert (Wochenmischwert) der Trinkwasserverordnung von 2001 (TrinkwV 2001) wird nicht überschritten.

Um dies zu gewährleisten, sollte zum Anrühren der Trockenmilch immer nur frisch abgelaufenes Trinkwasser verwendet werden. Dies gilt unabhängig vom Installationsmaterial immer bei der Ernährung von Säuglingen und sollte auch allgemein bei der Zubereitung von Lebensmitteln beachtet werden.

Kupfer kann in nennenswerten Mengen als Korrosionsprodukt ins Trinkwasser gelangen, v. a. dann, wenn das Trinkwasser in kupfernen Hausinstallationen längere Zeit steht. Wird das Wasser dann zum Anrühren von Trockenmilch verwendet, nehmen die Säuglinge mit der angerührten Milch Kupfermengen auf, die höher sind als vom kindlichen Stoffwechsel benötigt.

Doch dass selbst diese Mengen nicht giftig sind, haben nun die Göttinger Wissenschaftler nachgewiesen. In mehreren tausend Haushalten Berlins sowie Göttingens und Umgebung prüften sie, ob nicht gestillte, über längere Zeit mit Trinkwasser zubereiteter Trockenmilch ernährte Säuglinge an "kupferassoziierter frühkindlicher Leberzirrhose" erkranken könnten. Dazu wurde das Leitungswasser auf Kupfer untersucht und die von den Säuglingen aufgenommenen Kupferkonzentrationen ermittelt. Diese lagen zwischen 0,8 mg/l und 3,3 mg/l.

Bei keinem der untersuchten Säuglinge konnten Anzeichen einer durch die Kupferaufnahme bedingten Leberfunktionsstörung diagnostiziert werden. Auch die statistische Auswertung der individuellen klinisch-biochemischen Parameter lieferte keinerlei Hinweis auf eine (Früh-)Schädigung der Leber durch Kupfer.

Seit 1. Januar 2003 muss laut TrinkwV 2001 an den Entnahmestellen des Trinkwassers im Haushalt im Wochenmittel ein Grenzwert von nur 2 mg/l Kupfer (vorher: 3 mg/l) eingehalten werden. Unter dem Aspekt der Vorsorge erscheint zwar auch der neue Grenzwert noch zu hoch. Dennoch ist die gesundheitliche Sicherheit nicht beeinträchtigt, sofern er eingehalten wird. Selbst seine gelegentliche Überschreitung birgt kein Gesundheitsrisiko. Dies bestätigen die nunmehr verfügbaren epidemiologischen Daten erstmals auf wissenschaftlicher Grundlage.

Die Studie "Epidemiologische Untersuchung zum Risiko frühkindlicher Lebererkrankungen durch Aufnahme kupferhaltigen Trinkwassers mit der Säuglingsnahrung" ist in der Reihe TEXTE des Umweltbundesamtes als Nr. 07/03 erschienen, umfasst 184 Seiten und kostet 10,00 Euro. Sie ist erhältlich bei Werbung und Vertrieb, Ahornstraße 1-2, 10787 Berlin, Fax: 030 2181379. 10.03.03



Eine überhöhte Belastung des häuslichen Trinkwassers mit Kupfer gilt seit vielen Jahren als mögliche Ursache für frühkindliche Leberschäden. Zur Klärung dieses Zusammenhangs förderte das Umweltbundesamt (UBA) eine umfangreiche Studie des Zentrums für Arbeits- und Umweltmedizin der Georg-August-Universität Göttingen. Ihr wichtigstes Ergebnis: Bereitet man Trockenmilch mit kupferhaltigem Trinkwasser zu, besteht für Säuglinge keine Gefahr für Leberschäden - vorausgesetzt der Kupfergrenzwert (Wochenmischwert) der Trinkwasserverordnung von 2001 (TrinkwV 2001) wird nicht überschritten.

Um dies zu gewährleisten, sollte zum Anrühren der Trockenmilch immer nur frisch abgelaufenes Trinkwasser verwendet werden. Dies gilt unabhängig vom Installationsmaterial immer bei der Ernährung von Säuglingen und sollte auch allgemein bei der Zubereitung von Lebensmitteln beachtet werden.

Kupfer kann in nennenswerten Mengen als Korrosionsprodukt ins Trinkwasser gelangen, v. a. dann, wenn das Trinkwasser in kupfernen Hausinstallationen längere Zeit steht. Wird das Wasser dann zum Anrühren von Trockenmilch verwendet, nehmen die Säuglinge mit der angerührten Milch Kupfermengen auf, die höher sind als vom kindlichen Stoffwechsel benötigt.

Doch dass selbst diese Mengen nicht giftig sind, haben nun die Göttinger Wissenschaftler nachgewiesen. In mehreren tausend Haushalten Berlins sowie Göttingens und Umgebung prüften sie, ob nicht gestillte, über längere Zeit mit Trinkwasser zubereiteter Trockenmilch ernährte Säuglinge an "kupferassoziierter frühkindlicher Leberzirrhose" erkranken könnten. Dazu wurde das Leitungswasser auf Kupfer untersucht und die von den Säuglingen aufgenommenen Kupferkonzentrationen ermittelt. Diese lagen zwischen 0,8 mg/l und 3,3 mg/l.

Bei keinem der untersuchten Säuglinge konnten Anzeichen einer durch die Kupferaufnahme bedingten Leberfunktionsstörung diagnostiziert werden. Auch die statistische Auswertung der individuellen klinisch-biochemischen Parameter lieferte keinerlei Hinweis auf eine (Früh-)Schädigung der Leber durch Kupfer.

Seit 1. Januar 2003 muss laut TrinkwV 2001 an den Entnahmestellen des Trinkwassers im Haushalt im Wochenmittel ein Grenzwert von nur 2 mg/l Kupfer (vorher: 3 mg/l) eingehalten werden. Unter dem Aspekt der Vorsorge erscheint zwar auch der neue Grenzwert noch zu hoch. Dennoch ist die gesundheitliche Sicherheit nicht beeinträchtigt, sofern er eingehalten wird. Selbst seine gelegentliche Überschreitung birgt kein Gesundheitsrisiko. Dies bestätigen die nunmehr verfügbaren epidemiologischen Daten erstmals auf wissenschaftlicher Grundlage.

Die Studie "Epidemiologische Untersuchung zum Risiko frühkindlicher Lebererkrankungen durch Aufnahme kupferhaltigen Trinkwassers mit der Säuglingsnahrung" ist in der Reihe TEXTE des Umweltbundesamtes als Nr. 07/03 erschienen, umfasst 184 Seiten und kostet 10,00 Euro. Sie ist erhältlich bei Werbung und Vertrieb, Ahornstraße 1-2, 10787 Berlin, Fax: 030 2181379. 10.03.03

Kupfer im Trinkwasser: Keine Gefahr für Säuglinge

Eine überhöhte Belastung des häuslichen Trinkwassers mit Kupfer gilt seit vielen Jahren als mögliche Ursache für frühkindliche Leberschäden. Zur Klärung dieses Zusammenhangs förderte das Umweltbundesamt (UBA) eine umfangreiche Studie des …

Eine überhöhte Belastung des häuslichen Trinkwassers mit Kupfer gilt seit vielen Jahren als mögliche Ursache für frühkindliche Leberschäden. Zur Klärung dieses Zusammenhangs förderte das Umweltbundesamt (UBA) eine umfangreiche Studie des Zentrums für Arbeits- und Umweltmedizin der Georg-August-Universität Göttingen. Ihr wichtigstes Ergebnis: Bereitet man Trockenmilch mit kupferhaltigem Trinkwasser zu, besteht für Säuglinge keine Gefahr für Leberschäden – vorausgesetzt der Kupfergrenzwert (Wochenmischwert) der Trinkwasserverordnung von 2001 (TrinkwV 2001) wird nicht überschritten.

Um dies zu gewährleisten, sollte zum Anrühren der Trockenmilch immer nur frisch abgelaufenes Trinkwasser verwendet werden. Dies gilt unabhängig vom Installationsmaterial immer bei der Ernährung von Säuglingen und sollte auch allgemein bei der Zubereitung von Lebensmitteln beachtet werden.

Kupfer kann in nennenswerten Mengen als Korrosionsprodukt ins Trinkwasser gelangen, v. a. dann, wenn das Trinkwasser in kupfernen Hausinstallationen längere Zeit steht. Wird das Wasser dann zum Anrühren von Trockenmilch verwendet, nehmen die Säuglinge mit der angerührten Milch Kupfermengen auf, die höher sind als vom kindlichen Stoffwechsel benötigt.

Doch dass selbst diese Mengen nicht giftig sind, haben nun die Göttinger Wissenschaftler nachgewiesen. In mehreren tausend Haushalten Berlins sowie Göttingens und Umgebung prüften sie, ob nicht gestillte, über längere Zeit mit Trinkwasser zubereiteter Trockenmilch ernährte Säuglinge an “kupferassoziierter frühkindlicher Leberzirrhose” erkranken könnten. Dazu wurde das Leitungswasser auf Kupfer untersucht und die von den Säuglingen aufgenommenen Kupferkonzentrationen ermittelt. Diese lagen zwischen 0,8 mg/l und 3,3 mg/l.

Bei keinem der untersuchten Säuglinge konnten Anzeichen einer durch die Kupferaufnahme bedingten Leberfunktionsstörung diagnostiziert werden. Auch die statistische Auswertung der individuellen klinisch-biochemischen Parameter lieferte keinerlei Hinweis auf eine (Früh-)Schädigung der Leber durch Kupfer.

Seit 1. Januar 2003 muss laut TrinkwV 2001 an den Entnahmestellen des Trinkwassers im Haushalt im Wochenmittel ein Grenzwert von nur 2 mg/l Kupfer (vorher: 3 mg/l) eingehalten werden. Unter dem Aspekt der Vorsorge erscheint zwar auch der neue Grenzwert noch zu hoch. Dennoch ist die gesundheitliche Sicherheit nicht beeinträchtigt, sofern er eingehalten wird. Selbst seine gelegentliche Überschreitung birgt kein Gesundheitsrisiko. Dies bestätigen die nunmehr verfügbaren epidemiologischen Daten erstmals auf wissenschaftlicher Grundlage.

Die Studie “Epidemiologische Untersuchung zum Risiko frühkindlicher Lebererkrankungen durch Aufnahme kupferhaltigen Trinkwassers mit der Säuglingsnahrung” ist in der Reihe TEXTE des Umweltbundesamtes als Nr. 07/03 erschienen, umfasst 184 Seiten und kostet 10,00 Euro. Sie ist erhältlich bei Werbung und Vertrieb, Ahornstraße 1-2, 10787 Berlin, Fax: 030 2181379. 10.03.03

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Veröffentlicht: 10.03.2003

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