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  • Lebensmitteleinkauf im Internet: Kennzeichnung häufig lückenhaft


Lebensmittel und Getränke online bestellen und liefern lassen ist bequem. Allerdings fehlen in Internet-Shops oft wesentliche Informationen zu den Produkten, die meist nur mit Foto, Kurzbeschreibung und Preisangabe präsentiert werden. Anders als im Supermarkt oder Discounter fehlt es an gesetzlichen Vorschriften, die die Kennzeichnung von Lebensmitteln auf Internetseiten regeln.

So ist für verpackte Lebensmittel im Versandhandel die Angabe der Zutaten nicht gesetzlich vorgeschrieben. Nur manche Zusatzstoffe müssen mit ihren Gruppennamen ausgewiesen werden, beispielsweise „mit Farbstoff", „mit Konservierungsmittel" oder „mit Geschmacksverstärker". Die genaue Bezeichnung der einzelnen Zusatzstoffe ist derzeit noch nicht erforderlich. Auch fehlt häufig die Angabe des Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatums. Selbst Zutaten, die als Allergen bekannt sind, dürfen verschwiegen werden. Unbekannte Lebensmittel zu bestellen, kann daher beispielsweise für Allergiker auch gesundheitlich problematisch sein.

Zurzeit arbeitet die Europäische Kommission an umfangreichen Informationspflichten für den Internethandel, die im Jahr 2013 in Kraft treten sollen. Quelle: Verbraucherzentrale Hessen, Pressemeldung vom 02.09.2010 (11.10.10)





Lebensmittel und Getränke online bestellen und liefern lassen ist bequem. Allerdings fehlen in Internet-Shops oft wesentliche Informationen zu den Produkten, die meist nur mit Foto, Kurzbeschreibung und Preisangabe präsentiert werden. Anders als im Supermarkt oder Discounter fehlt es an gesetzlichen Vorschriften, die die Kennzeichnung von Lebensmitteln auf Internetseiten regeln.

So ist für verpackte Lebensmittel im Versandhandel die Angabe der Zutaten nicht gesetzlich vorgeschrieben. Nur manche Zusatzstoffe müssen mit ihren Gruppennamen ausgewiesen werden, beispielsweise „mit Farbstoff", „mit Konservierungsmittel" oder „mit Geschmacksverstärker". Die genaue Bezeichnung der einzelnen Zusatzstoffe ist derzeit noch nicht erforderlich. Auch fehlt häufig die Angabe des Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatums. Selbst Zutaten, die als Allergen bekannt sind, dürfen verschwiegen werden. Unbekannte Lebensmittel zu bestellen, kann daher beispielsweise für Allergiker auch gesundheitlich problematisch sein.

Zurzeit arbeitet die Europäische Kommission an umfangreichen Informationspflichten für den Internethandel, die im Jahr 2013 in Kraft treten sollen. Quelle: Verbraucherzentrale Hessen, Pressemeldung vom 02.09.2010 (11.10.10)



Lebensmitteleinkauf im Internet: Kennzeichnung häufig lückenhaft

Lebensmittel und Getränke online bestellen und liefern lassen ist bequem. Allerdings fehlen in Internet-Shops oft wesentliche Informationen zu den Produkten, die meist nur mit Foto, Kurzbeschreibung und Preisangabe präsentiert werden. …

Lebensmittel und Getränke online bestellen und liefern lassen ist bequem. Allerdings fehlen in Internet-Shops oft wesentliche Informationen zu den Produkten, die meist nur mit Foto, Kurzbeschreibung und Preisangabe präsentiert werden. Anders als im Supermarkt oder Discounter fehlt es an gesetzlichen Vorschriften, die die Kennzeichnung von Lebensmitteln auf Internetseiten regeln.

So ist für verpackte Lebensmittel im Versandhandel die Angabe der Zutaten nicht gesetzlich vorgeschrieben. Nur manche Zusatzstoffe müssen mit ihren Gruppennamen ausgewiesen werden, beispielsweise „mit Farbstoff”, „mit Konservierungsmittel” oder „mit Geschmacksverstärker”. Die genaue Bezeichnung der einzelnen Zusatzstoffe ist derzeit noch nicht erforderlich. Auch fehlt häufig die Angabe des Mindesthaltbarkeits- oder Verbrauchsdatums. Selbst Zutaten, die als Allergen bekannt sind, dürfen verschwiegen werden. Unbekannte Lebensmittel zu bestellen, kann daher beispielsweise für Allergiker auch gesundheitlich problematisch sein.

Zurzeit arbeitet die Europäische Kommission an umfangreichen Informationspflichten für den Internethandel, die im Jahr 2013 in Kraft treten sollen. Quelle: Verbraucherzentrale Hessen, Pressemeldung vom 02.09.2010 (11.10.10)

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Veröffentlicht: 11.10.2010

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