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  • Lebensmittelüberwachung: Jedes vierte Soja-Produkt enthält geringe GVO-Spuren


Bild: © Bilderbox

Auf dem deutschen Markt finden Verbraucher nur wenige kennzeichnungspflichtige Lebensmittel. In sojahaltigen Produkten sind aber häufig geringe Spuren von gentechnisch veränderten Sojabohnen (GVO = gentechnisch veränderte Organismen) nachweisbar. Im Jahr 2010 war knapp jede 4. Probe eines Soja-Lebensmittels „GVO-positiv", so der zusammenfassende Trend aus 15 Bundesländern. Allerdings: Der Anteil der „GVO-positiven" Proben bewegt sich in den einzelnen Bundesländern zwischen 3 und 52 %.

Unterhalb eines GVO-Anteils von 0,1 % besteht keine Kennzeichnungspflicht. Bei GVO-Anteilen um 0,1 % gehen die Überwachungsbehörden davon aus, dass es sich um „zufällige, technisch unvermeidbare" und damit nicht kennzeichnungspflichtige Beimischungen handelt. Bei GVO-Anteilen zwischen 0,1 und 0,9 % müssen die Hersteller/Importeure gegenüber der Behörde belegen, dass sie sich aktiv um die Vermeidung von GVO-Anteilen bemüht haben. Bei einem GVO-Anteil > 0,9 % besteht Kennzeichnungspflicht (gilt nur für GVO, die in der EU zugelassen sind; nicht zugelassene GVO-Anteile (ohne Schwellenwert) bedingen, dass die Produkte vom Markt genommen werden).

Die Zahlen für 2010 basieren auf den Ergebnissen der amtlichen Lebensmittelüberwachung aus 15 Bundesländern. Die Gesamtzahl der meist bezüglich gv-Soja oder gv-Mais ausgewerteten Proben beträgt bei sojahaltigen Lebensmitteln 1457, bei maishaltigen 864. Der Anteil GVO-positiver Proben bei sojahaltigen Lebensmitteln lag in den vergangenen Jahren bei 23–25 %. Im Jahr 2010 waren es 23 %. In der Regel sind nur sehr geringe Spuren gentechnisch veränderter Erbsubstanz nachweisbar. Die gemessenen Werte bleiben unterhalb des Schwellenwerts von 0,9 % und liegen meist an der Nachweisgrenze von 0,1 %. Nur in 10 sojahaltigen und 6 maishaltigen Lebensmitteln wurde ein GVO-Anteil über dem Schwellenwert von 0,9 % gefunden. Wenn der GVO-Anteil über dem Kennzeichnungsschwellenwert liegt, handelt es sich häufig um Importware, die außerhalb der großen Handelsketten vertrieben wird. Quelle: transGEN, Newsletter vom 10.01.2012 (20.01.12)



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Auf dem deutschen Markt finden Verbraucher nur wenige kennzeichnungspflichtige Lebensmittel. In sojahaltigen Produkten sind aber häufig geringe Spuren von gentechnisch veränderten Sojabohnen (GVO = gentechnisch veränderte Organismen) nachweisbar. Im Jahr 2010 war knapp jede 4. Probe eines Soja-Lebensmittels „GVO-positiv", so der zusammenfassende Trend aus 15 Bundesländern. Allerdings: Der Anteil der „GVO-positiven" Proben bewegt sich in den einzelnen Bundesländern zwischen 3 und 52 %.

Unterhalb eines GVO-Anteils von 0,1 % besteht keine Kennzeichnungspflicht. Bei GVO-Anteilen um 0,1 % gehen die Überwachungsbehörden davon aus, dass es sich um „zufällige, technisch unvermeidbare" und damit nicht kennzeichnungspflichtige Beimischungen handelt. Bei GVO-Anteilen zwischen 0,1 und 0,9 % müssen die Hersteller/Importeure gegenüber der Behörde belegen, dass sie sich aktiv um die Vermeidung von GVO-Anteilen bemüht haben. Bei einem GVO-Anteil > 0,9 % besteht Kennzeichnungspflicht (gilt nur für GVO, die in der EU zugelassen sind; nicht zugelassene GVO-Anteile (ohne Schwellenwert) bedingen, dass die Produkte vom Markt genommen werden).

Die Zahlen für 2010 basieren auf den Ergebnissen der amtlichen Lebensmittelüberwachung aus 15 Bundesländern. Die Gesamtzahl der meist bezüglich gv-Soja oder gv-Mais ausgewerteten Proben beträgt bei sojahaltigen Lebensmitteln 1457, bei maishaltigen 864. Der Anteil GVO-positiver Proben bei sojahaltigen Lebensmitteln lag in den vergangenen Jahren bei 23–25 %. Im Jahr 2010 waren es 23 %. In der Regel sind nur sehr geringe Spuren gentechnisch veränderter Erbsubstanz nachweisbar. Die gemessenen Werte bleiben unterhalb des Schwellenwerts von 0,9 % und liegen meist an der Nachweisgrenze von 0,1 %. Nur in 10 sojahaltigen und 6 maishaltigen Lebensmitteln wurde ein GVO-Anteil über dem Schwellenwert von 0,9 % gefunden. Wenn der GVO-Anteil über dem Kennzeichnungsschwellenwert liegt, handelt es sich häufig um Importware, die außerhalb der großen Handelsketten vertrieben wird. Quelle: transGEN, Newsletter vom 10.01.2012 (20.01.12)



Lebensmittelüberwachung: Jedes vierte Soja-Produkt enthält geringe GVO-Spuren

Bild: © Bilderbox Auf dem deutschen Markt finden Verbraucher nur wenige kennzeichnungspflichtige Lebensmittel. In sojahaltigen Produkten sind aber häufig geringe Spuren von gentechnisch veränderten Sojabohnen (GVO = gentechnisch veränderte Organismen) …

Bild: © Bilderbox

Auf dem deutschen Markt finden Verbraucher nur wenige kennzeichnungspflichtige Lebensmittel. In sojahaltigen Produkten sind aber häufig geringe Spuren von gentechnisch veränderten Sojabohnen (GVO = gentechnisch veränderte Organismen) nachweisbar. Im Jahr 2010 war knapp jede 4. Probe eines Soja-Lebensmittels „GVO-positiv”, so der zusammenfassende Trend aus 15 Bundesländern. Allerdings: Der Anteil der „GVO-positiven” Proben bewegt sich in den einzelnen Bundesländern zwischen 3 und 52 %.

Unterhalb eines GVO-Anteils von 0,1 % besteht keine Kennzeichnungspflicht. Bei GVO-Anteilen um 0,1 % gehen die Überwachungsbehörden davon aus, dass es sich um „zufällige, technisch unvermeidbare” und damit nicht kennzeichnungspflichtige Beimischungen handelt. Bei GVO-Anteilen zwischen 0,1 und 0,9 % müssen die Hersteller/Importeure gegenüber der Behörde belegen, dass sie sich aktiv um die Vermeidung von GVO-Anteilen bemüht haben. Bei einem GVO-Anteil > 0,9 % besteht Kennzeichnungspflicht (gilt nur für GVO, die in der EU zugelassen sind; nicht zugelassene GVO-Anteile (ohne Schwellenwert) bedingen, dass die Produkte vom Markt genommen werden).

Die Zahlen für 2010 basieren auf den Ergebnissen der amtlichen Lebensmittelüberwachung aus 15 Bundesländern. Die Gesamtzahl der meist bezüglich gv-Soja oder gv-Mais ausgewerteten Proben beträgt bei sojahaltigen Lebensmitteln 1457, bei maishaltigen 864. Der Anteil GVO-positiver Proben bei sojahaltigen Lebensmitteln lag in den vergangenen Jahren bei 23–25 %. Im Jahr 2010 waren es 23 %. In der Regel sind nur sehr geringe Spuren gentechnisch veränderter Erbsubstanz nachweisbar. Die gemessenen Werte bleiben unterhalb des Schwellenwerts von 0,9 % und liegen meist an der Nachweisgrenze von 0,1 %. Nur in 10 sojahaltigen und 6 maishaltigen Lebensmitteln wurde ein GVO-Anteil über dem Schwellenwert von 0,9 % gefunden. Wenn der GVO-Anteil über dem Kennzeichnungsschwellenwert liegt, handelt es sich häufig um Importware, die außerhalb der großen Handelsketten vertrieben wird. Quelle: transGEN, Newsletter vom 10.01.2012 (20.01.12)

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Veröffentlicht: 20.01.2012

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