In Druckfarben, die zum Bedrucken von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen vorgesehen sind, dürfen nur solche nanoskaligen Substanzen enthalten sein, die ausdrücklich zugelassen sind oder für die kein Übergang auf Lebensmittel nachweisbar ist [1]. Als nanoskalig gelten Partikel, die in mindestens einer Dimension (Durchmesser, Länge, Schichtdicke)
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- Lebensmittelverpackung: Kein Übergang nanoskaliger Druckpigmente in Lebensmittel nachweisbar
In Druckfarben, die zum Bedrucken von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen vorgesehen sind, dürfen nur solche nanoskaligen Substanzen enthalten sein, die ausdrücklich zugelassen sind oder für die kein Übergang auf Lebensmittel nachweisbar ist [1]. Als nanoskalig gelten Partikel, die in mindestens einer Dimension (Durchmesser, Länge, Schichtdicke)

© ag visuell/Fotolia.com

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In Druckfarben, die zum Bedrucken von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen vorgesehen sind, dürfen nur solche nanoskaligen Substanzen enthalten sein, die ausdrücklich zugelassen sind oder für die kein Übergang auf Lebensmittel nachweisbar ist [1]. Als nanoskalig gelten Partikel, die in mindestens einer Dimension (Durchmesser, Länge, Schichtdicke)
Lebensmittelverpackung: Kein Übergang nanoskaliger Druckpigmente in Lebensmittel nachweisbar
In Druckfarben, die zum Bedrucken von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen vorgesehen sind, dürfen nur solche nanoskaligen Substanzen enthalten sein, die ausdrücklich zugelassen sind oder für die kein Übergang auf Lebensmittel nachweisbar …
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Veröffentlicht: 31.05.2013
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