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  • Listeria monocytogenes: Überlebenskünstler unter den Keimen


Infektionen mit Listerien, insbesondere mit Listeria monocytogenes, haben in den vergangenen Jahren zugenommen. 500 Fälle werden pro Jahr in Deutschland gemeldet. Während gesunde Personen bei einer Infektion in der Regel nicht erkranken oder nur mit leichten Symptomen reagieren, sind Säuglinge, ältere Menschen, Schwangere und Menschen mit geschwächtem Immunsystem gefährdet. Die Krankheit verursacht grippeähnliche Symptome. Bei schwerem Verlauf kann sie zu Blutvergiftung und Gehirn- oder Gehirnhautentzündung führen und sogar tödlich enden. Des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) informiert deshalb mit einem neuen Verbrauchermerkblatt über den Schutz vor Listerien.

Die Bakterien kommen überall in der Umwelt vor und gelangen häufig bereits bei der Gewinnung, z. B. beim Melken oder beim Schlachten, auf die Lebensmittel. Auch durch mangelnde Hygiene bei der Verarbeitung kann der Keim verbreitet werden. Er wird vor allem in rohen, tierischen Lebensmitteln wie Hackfleisch, Rohwurst, Rohmilch und Rohmilchkäse sowie in einigen Fischerzeugnissen, vor allem Räucherlachs und Graved Lachs, gefunden. Aber auch pflanzliche Lebensmittel wie Frischgemüse oder geschnittene Salate können mit diesem Keim verunreinigt sein.

Durch Erhitzen, also beim Kochen, Braten oder Pasteurisieren, werden Listerien abgetötet. Gegenüber Kochsalz und Säure ist der Keim hingegen relativ unempfindlich. Er kann sich auch bei Kühlschranktemperaturen sowie in Vakuumverpackungen vermehren.

Das BfR rät gefährdeten Personen, vorsorglich Lebensmittel tierischen Ursprungs nicht roh zu verzehren. Auf den Verzehr von geräucherten oder marinierten Fischerzeugnissen sollte verzichtet werden, auf jeden Fall auf Vakuum-verpackten Räucherlachs und Graved Lachs.

Es sollten ferner keine klein geschnittenen, verpackten Blattsalate verwendet werden, sondern frische selbst zubereitete Salate. Es wird weiter empfohlen, Lebensmittel, vor allem solche in Vakuumverpackungen, möglichst zügig nach dem Einkauf und weit vor Ablauf der angegebenen Mindesthaltbarkeit zu verbrauchen.

Das Merkblatt „Schutz vor lebensmittelbedingten Infektionen mit Listerien“ richtet sich an Verbraucher und Multiplikatoren. Es ist kostenlos und kann schriftlich in der Pressestelle des BfR (pressestelle@bfr.bund.de oder per Fax unter 030-8412-4970) angefordert werden. Es steht auch im Internet unter http://www.bfr.bund.de/  zum Download zur Verfügung.
Quelle: Pressemeldung des BfR (30.04.08)





Infektionen mit Listerien, insbesondere mit Listeria monocytogenes, haben in den vergangenen Jahren zugenommen. 500 Fälle werden pro Jahr in Deutschland gemeldet. Während gesunde Personen bei einer Infektion in der Regel nicht erkranken oder nur mit leichten Symptomen reagieren, sind Säuglinge, ältere Menschen, Schwangere und Menschen mit geschwächtem Immunsystem gefährdet. Die Krankheit verursacht grippeähnliche Symptome. Bei schwerem Verlauf kann sie zu Blutvergiftung und Gehirn- oder Gehirnhautentzündung führen und sogar tödlich enden. Des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) informiert deshalb mit einem neuen Verbrauchermerkblatt über den Schutz vor Listerien.

Die Bakterien kommen überall in der Umwelt vor und gelangen häufig bereits bei der Gewinnung, z. B. beim Melken oder beim Schlachten, auf die Lebensmittel. Auch durch mangelnde Hygiene bei der Verarbeitung kann der Keim verbreitet werden. Er wird vor allem in rohen, tierischen Lebensmitteln wie Hackfleisch, Rohwurst, Rohmilch und Rohmilchkäse sowie in einigen Fischerzeugnissen, vor allem Räucherlachs und Graved Lachs, gefunden. Aber auch pflanzliche Lebensmittel wie Frischgemüse oder geschnittene Salate können mit diesem Keim verunreinigt sein.

Durch Erhitzen, also beim Kochen, Braten oder Pasteurisieren, werden Listerien abgetötet. Gegenüber Kochsalz und Säure ist der Keim hingegen relativ unempfindlich. Er kann sich auch bei Kühlschranktemperaturen sowie in Vakuumverpackungen vermehren.

Das BfR rät gefährdeten Personen, vorsorglich Lebensmittel tierischen Ursprungs nicht roh zu verzehren. Auf den Verzehr von geräucherten oder marinierten Fischerzeugnissen sollte verzichtet werden, auf jeden Fall auf Vakuum-verpackten Räucherlachs und Graved Lachs.

Es sollten ferner keine klein geschnittenen, verpackten Blattsalate verwendet werden, sondern frische selbst zubereitete Salate. Es wird weiter empfohlen, Lebensmittel, vor allem solche in Vakuumverpackungen, möglichst zügig nach dem Einkauf und weit vor Ablauf der angegebenen Mindesthaltbarkeit zu verbrauchen.

Das Merkblatt „Schutz vor lebensmittelbedingten Infektionen mit Listerien“ richtet sich an Verbraucher und Multiplikatoren. Es ist kostenlos und kann schriftlich in der Pressestelle des BfR (pressestelle@bfr.bund.de oder per Fax unter 030-8412-4970) angefordert werden. Es steht auch im Internet unter http://www.bfr.bund.de/  zum Download zur Verfügung.
Quelle: Pressemeldung des BfR (30.04.08)



Listeria monocytogenes: Überlebenskünstler unter den Keimen

Infektionen mit Listerien, insbesondere mit Listeria monocytogenes, haben in den vergangenen Jahren zugenommen. 500 Fälle werden pro Jahr in Deutschland gemeldet. Während gesunde Personen bei einer Infektion in der Regel …

Infektionen mit Listerien, insbesondere mit Listeria monocytogenes, haben in den vergangenen Jahren zugenommen. 500 Fälle werden pro Jahr in Deutschland gemeldet. Während gesunde Personen bei einer Infektion in der Regel nicht erkranken oder nur mit leichten Symptomen reagieren, sind Säuglinge, ältere Menschen, Schwangere und Menschen mit geschwächtem Immunsystem gefährdet. Die Krankheit verursacht grippeähnliche Symptome. Bei schwerem Verlauf kann sie zu Blutvergiftung und Gehirn- oder Gehirnhautentzündung führen und sogar tödlich enden. Des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR) informiert deshalb mit einem neuen Verbrauchermerkblatt über den Schutz vor Listerien.

Die Bakterien kommen überall in der Umwelt vor und gelangen häufig bereits bei der Gewinnung, z. B. beim Melken oder beim Schlachten, auf die Lebensmittel. Auch durch mangelnde Hygiene bei der Verarbeitung kann der Keim verbreitet werden. Er wird vor allem in rohen, tierischen Lebensmitteln wie Hackfleisch, Rohwurst, Rohmilch und Rohmilchkäse sowie in einigen Fischerzeugnissen, vor allem Räucherlachs und Graved Lachs, gefunden. Aber auch pflanzliche Lebensmittel wie Frischgemüse oder geschnittene Salate können mit diesem Keim verunreinigt sein.

Durch Erhitzen, also beim Kochen, Braten oder Pasteurisieren, werden Listerien abgetötet. Gegenüber Kochsalz und Säure ist der Keim hingegen relativ unempfindlich. Er kann sich auch bei Kühlschranktemperaturen sowie in Vakuumverpackungen vermehren.

Das BfR rät gefährdeten Personen, vorsorglich Lebensmittel tierischen Ursprungs nicht roh zu verzehren. Auf den Verzehr von geräucherten oder marinierten Fischerzeugnissen sollte verzichtet werden, auf jeden Fall auf Vakuum-verpackten Räucherlachs und Graved Lachs.

Es sollten ferner keine klein geschnittenen, verpackten Blattsalate verwendet werden, sondern frische selbst zubereitete Salate. Es wird weiter empfohlen, Lebensmittel, vor allem solche in Vakuumverpackungen, möglichst zügig nach dem Einkauf und weit vor Ablauf der angegebenen Mindesthaltbarkeit zu verbrauchen.

Das Merkblatt „Schutz vor lebensmittelbedingten Infektionen mit Listerien“ richtet sich an Verbraucher und Multiplikatoren. Es ist kostenlos und kann schriftlich in der Pressestelle des BfR (pressestelle@bfr.bund.de oder per Fax unter 030-8412-4970) angefordert werden. Es steht auch im Internet unter http://www.bfr.bund.de/  zum Download zur Verfügung.
Quelle: Pressemeldung des BfR (30.04.08)

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Veröffentlicht: 30.04.2008

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