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  • Mehr Geld für frisch Promovierte




© DFG

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Mit der Erhöhung, die rückwirkend zum 1. Januar 2015 gültig ist, erhalten Stipendiaten jetzt monatlich einen Grundbetrag von 1750 Euro und einen ebenfalls monatlich pauschalierten Sachkostenzuschuss von 250 Euro. Mit dem seit vielen Jahren etablierten und nachgefragten Programm „Forschungsstipendien“ ermöglicht die DFG frisch promovierten Wissenschaftlern ein klar umgrenztes Forschungsvorhaben außerhalb Deutschlands durchzuführen.

Ein solches Vorhaben wird nach Angaben der DFG in der Regel im Anschluss an die Promotion selbstständig oder unter Anleitung eines qualifizierten Wissenschaftlers bei einer ausgewiesenen ausländischen Einrichtung durchgeführt. Die im Rahmen dieses Programms bewilligten Leistungen umfassen bei einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten neben dem nun erhöhten monatlichen Grundbetrag und dem Sachkostenzuschuss für Sach-, Reise- und Publikationsmittel einen Auslandszuschlag sowie zusätzliche Leistungen für Stipendiaten mit Kindern.

Die durch das Programm Geförderten sollen während ihres Auslandsaufenthalts ihre Kontakte in die deutsche Wissenschaftslandschaft erhalten oder sogar ausbauen können. Deshalb besteht für sie auch weiterhin die Möglichkeit, an wissenschaftlichen Veranstaltungen in Deutschland teilzunehmen. Dafür stellt die DFG Reisebeihilfen zur Verfügung. Sogenannte „Rückkehrstipendien“ erleichtern darüber hinaus die Reintegration in das deutsche Wissenschaftssystem. Sie sollen den Stipendiaten helfen, unmittelbar nach ihrer Rückkehr ihre Projektergebnisse vorzustellen und sich auf ihre weitere wissenschaftliche Tätigkeit in Deutschland vorzubereiten.




Weitere Informationen:


www.dfg.de

Ansprechpartnerin in der DFG-Geschäftsstelle:

Dr. Nike Alkema, Tel. +49 228 885-2612, Nike.Alkema@dfg.de

Soll es nach der Promotion ins Ausland gehen? Die DFG kann mit einem Stipendium unterstützen. © Tomwang112/iStock/Thinkstock
Soll es nach der Promotion ins Ausland gehen? Die DFG kann mit einem Stipendium unterstützen. © Tomwang112/iStock/Thinkstock




© DFG

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Mit der Erhöhung, die rückwirkend zum 1. Januar 2015 gültig ist, erhalten Stipendiaten jetzt monatlich einen Grundbetrag von 1750 Euro und einen ebenfalls monatlich pauschalierten Sachkostenzuschuss von 250 Euro. Mit dem seit vielen Jahren etablierten und nachgefragten Programm „Forschungsstipendien“ ermöglicht die DFG frisch promovierten Wissenschaftlern ein klar umgrenztes Forschungsvorhaben außerhalb Deutschlands durchzuführen.

Ein solches Vorhaben wird nach Angaben der DFG in der Regel im Anschluss an die Promotion selbstständig oder unter Anleitung eines qualifizierten Wissenschaftlers bei einer ausgewiesenen ausländischen Einrichtung durchgeführt. Die im Rahmen dieses Programms bewilligten Leistungen umfassen bei einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten neben dem nun erhöhten monatlichen Grundbetrag und dem Sachkostenzuschuss für Sach-, Reise- und Publikationsmittel einen Auslandszuschlag sowie zusätzliche Leistungen für Stipendiaten mit Kindern.

Die durch das Programm Geförderten sollen während ihres Auslandsaufenthalts ihre Kontakte in die deutsche Wissenschaftslandschaft erhalten oder sogar ausbauen können. Deshalb besteht für sie auch weiterhin die Möglichkeit, an wissenschaftlichen Veranstaltungen in Deutschland teilzunehmen. Dafür stellt die DFG Reisebeihilfen zur Verfügung. Sogenannte „Rückkehrstipendien“ erleichtern darüber hinaus die Reintegration in das deutsche Wissenschaftssystem. Sie sollen den Stipendiaten helfen, unmittelbar nach ihrer Rückkehr ihre Projektergebnisse vorzustellen und sich auf ihre weitere wissenschaftliche Tätigkeit in Deutschland vorzubereiten.




Weitere Informationen:


www.dfg.de

Ansprechpartnerin in der DFG-Geschäftsstelle:

Dr. Nike Alkema, Tel. +49 228 885-2612, Nike.Alkema@dfg.de

Deutsche Forschungsgemeinschaft: Mehr Geld für frisch Promovierte

Wissenschaftler, die jüngst ihren Doktortitel erworben haben, sollen bessere Chancen im internationalen Wettbewerb erhalten. Aus diesem Grund erhöht die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) ihre „Forschungsstipendien“ für erste Forschungsvorhaben im Ausland. Ein entsprechender Beschluss des DFG-Hauptausschusses aus dem vergangenen Jahr wurde nun durch die Zustimmung von Bund und Ländern in der „Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz" (GWK) in Kraft gesetzt.

© DFG

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Mit der Erhöhung, die rückwirkend zum 1. Januar 2015 gültig ist, erhalten Stipendiaten jetzt monatlich einen Grundbetrag von 1750 Euro und einen ebenfalls monatlich pauschalierten Sachkostenzuschuss von 250 Euro. Mit dem seit vielen Jahren etablierten und nachgefragten Programm „Forschungsstipendien“ ermöglicht die DFG frisch promovierten Wissenschaftlern ein klar umgrenztes Forschungsvorhaben außerhalb Deutschlands durchzuführen.

Ein solches Vorhaben wird nach Angaben der DFG in der Regel im Anschluss an die Promotion selbstständig oder unter Anleitung eines qualifizierten Wissenschaftlers bei einer ausgewiesenen ausländischen Einrichtung durchgeführt. Die im Rahmen dieses Programms bewilligten Leistungen umfassen bei einer Laufzeit von bis zu 24 Monaten neben dem nun erhöhten monatlichen Grundbetrag und dem Sachkostenzuschuss für Sach-, Reise- und Publikationsmittel einen Auslandszuschlag sowie zusätzliche Leistungen für Stipendiaten mit Kindern.

Die durch das Programm Geförderten sollen während ihres Auslandsaufenthalts ihre Kontakte in die deutsche Wissenschaftslandschaft erhalten oder sogar ausbauen können. Deshalb besteht für sie auch weiterhin die Möglichkeit, an wissenschaftlichen Veranstaltungen in Deutschland teilzunehmen. Dafür stellt die DFG Reisebeihilfen zur Verfügung. Sogenannte „Rückkehrstipendien“ erleichtern darüber hinaus die Reintegration in das deutsche Wissenschaftssystem. Sie sollen den Stipendiaten helfen, unmittelbar nach ihrer Rückkehr ihre Projektergebnisse vorzustellen und sich auf ihre weitere wissenschaftliche Tätigkeit in Deutschland vorzubereiten.


Weitere Informationen:

www.dfg.de

Ansprechpartnerin in der DFG-Geschäftsstelle:

Dr. Nike Alkema, Tel. +49 228 885-2612, Nike.Alkema@dfg.de

Verschlagwortet mit: Forschung, Weltweit, Fortbildung, Studium, Institutionen
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Veröffentlicht: 09.06.2015

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