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  • „Mini-cup-jelly”-Süßwaren wegen Gesundheitsgefahr verboten


Bundesverbraucherministerin Renate Künast hat die Verwendung des Geliermittels Glukomannan für die Herstellung von "mini-cup jelly"-Süßwaren mit einer Dringlichkeits-Verordnung verboten. Diese gallertartigen Süßigkeiten können sich auf Grund ihrer Form und Beschaffenheit sehr leicht im Rachenraum festsetzen und zu Erstickungsanfällen führen.

Die Bundesländer wurden im Rahmen des Schnellinformationssystems über dieses Problem informiert. Auf ihre Veranlassung hin wurden die Süßwaren vom Markt genommen. Die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten sind ebenfalls über dieses Verbot informiert worden. Ob das Verbot EU-weit ausgesprochen wird, ist noch nicht entschieden. Die Verbots-Verordnung gilt zunächst 6 Monate - bis zum 24. Juli 2002. Danach greift eine endgültige Regelung. Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) hat eine Stellungnahme zur Erstickungsgefahr beim Konsum von Gelee-Produkten herausgegeben. Interessierte können diese unter http://www.bgvv.de(Lebensmittel/Lebensmittelsicherheit/Stoffliche Risiken) nachlesen. 12.02.02





Bundesverbraucherministerin Renate Künast hat die Verwendung des Geliermittels Glukomannan für die Herstellung von "mini-cup jelly"-Süßwaren mit einer Dringlichkeits-Verordnung verboten. Diese gallertartigen Süßigkeiten können sich auf Grund ihrer Form und Beschaffenheit sehr leicht im Rachenraum festsetzen und zu Erstickungsanfällen führen.

Die Bundesländer wurden im Rahmen des Schnellinformationssystems über dieses Problem informiert. Auf ihre Veranlassung hin wurden die Süßwaren vom Markt genommen. Die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten sind ebenfalls über dieses Verbot informiert worden. Ob das Verbot EU-weit ausgesprochen wird, ist noch nicht entschieden. Die Verbots-Verordnung gilt zunächst 6 Monate - bis zum 24. Juli 2002. Danach greift eine endgültige Regelung. Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) hat eine Stellungnahme zur Erstickungsgefahr beim Konsum von Gelee-Produkten herausgegeben. Interessierte können diese unter http://www.bgvv.de(Lebensmittel/Lebensmittelsicherheit/Stoffliche Risiken) nachlesen. 12.02.02



„Mini-cup-jelly”-Süßwaren wegen Gesundheitsgefahr verboten

Bundesverbraucherministerin Renate Künast hat die Verwendung des Geliermittels Glukomannan für die Herstellung von "mini-cup jelly"-Süßwaren mit einer Dringlichkeits-Verordnung verboten. Diese gallertartigen Süßigkeiten können sich auf Grund ihrer Form und Beschaffenheit …

Bundesverbraucherministerin Renate Künast hat die Verwendung des Geliermittels Glukomannan für die Herstellung von “mini-cup jelly”-Süßwaren mit einer Dringlichkeits-Verordnung verboten. Diese gallertartigen Süßigkeiten können sich auf Grund ihrer Form und Beschaffenheit sehr leicht im Rachenraum festsetzen und zu Erstickungsanfällen führen.

Die Bundesländer wurden im Rahmen des Schnellinformationssystems über dieses Problem informiert. Auf ihre Veranlassung hin wurden die Süßwaren vom Markt genommen. Die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten sind ebenfalls über dieses Verbot informiert worden. Ob das Verbot EU-weit ausgesprochen wird, ist noch nicht entschieden. Die Verbots-Verordnung gilt zunächst 6 Monate – bis zum 24. Juli 2002. Danach greift eine endgültige Regelung. Das Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) hat eine Stellungnahme zur Erstickungsgefahr beim Konsum von Gelee-Produkten herausgegeben. Interessierte können diese unter http://www.bgvv.de(Lebensmittel/Lebensmittelsicherheit/Stoffliche Risiken) nachlesen. 12.02.02

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Veröffentlicht: 12.02.2002

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