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  • Modegetränk Absinth


Absinth, zu Beginn des 20. Jahrhunderts ein beliebtes Getränk unter Künstlern und Schriftstellern, ist wieder zu einem Modegetränk geworden. "Trendy" ist die mit dem Kosenamen "Grüne Fee" bezeichnete Spirituose vor allem deshalb, weil den grün schimmernden Bittergetränken durch ihren Gehalt an Thujon die Erzeugung besonderer Rauschzustände zugeschrieben werden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) rät allerdings zur Vorsicht beim Konsum wegen des zum Teil sehr hohen Alkoholgehalts dieser Getränke. Dagegen wurden bei den im Rahmen einer BfR-Studie untersuchten Absinthgetränken die gesetzlich festgelegten Höchstmengen weitestgehend eingehalten. Daher ist nach Ansicht des BfR nicht zu erwarten, dass der Verbraucher gesundheitsschädigende Mengen an Thujon aufnimmt.

Thujon ist natürlicherweise im Wermutkraut und dem daraus gewonnenen Wermutöl sowie in Beifuss und Salbei enthalten. Es ist ein starkes Nervengift, das Halluzinationen und epileptische Krämpfe hervorrufen sowie schwere psychische Schäden verursachen kann. Der Thujongehalt von Absinthgetränken ist deshalb in Deutschland gesetzlich beschränkt.

Im Rahmen der Studie hatte das BfR mit Unterstützung der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Bundesländer die Thujongehalte von 30 in Deutschland im Handel befindlichen Absinthgetränken ermittelt. Die Ergebnisse zeigen, dass der größte Teil der untersuchten Spirituosen weniger als 10 mg/l Thujon enthält und damit den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Allerdings befanden sich unter den untersuchten Absinthgetränken auch drei Bitterspirituosen, die den gesetzlichen Höchstwert von 35 mg/l mit Gehalten von bis zu 44,9 mg/l Thujon deutlich überschritten.

Die Ergebnisse der Untersuchung zur "Belastungssituation von Absinth mit Thujon" in Deutschland sind im BgVV Heft 08/2002 veröffentlicht. Das Heft ist gegen eine Schutzgebühr von 8 Euro erhältlich bei: Pressestelle des BfR, Thielallee 88-92, 14195 Berlin, Fax: 030 84124-970; E-Mail: pressestelle@bfr.bund.de. 07.07.03



Absinth, zu Beginn des 20. Jahrhunderts ein beliebtes Getränk unter Künstlern und Schriftstellern, ist wieder zu einem Modegetränk geworden. "Trendy" ist die mit dem Kosenamen "Grüne Fee" bezeichnete Spirituose vor allem deshalb, weil den grün schimmernden Bittergetränken durch ihren Gehalt an Thujon die Erzeugung besonderer Rauschzustände zugeschrieben werden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) rät allerdings zur Vorsicht beim Konsum wegen des zum Teil sehr hohen Alkoholgehalts dieser Getränke. Dagegen wurden bei den im Rahmen einer BfR-Studie untersuchten Absinthgetränken die gesetzlich festgelegten Höchstmengen weitestgehend eingehalten. Daher ist nach Ansicht des BfR nicht zu erwarten, dass der Verbraucher gesundheitsschädigende Mengen an Thujon aufnimmt.

Thujon ist natürlicherweise im Wermutkraut und dem daraus gewonnenen Wermutöl sowie in Beifuss und Salbei enthalten. Es ist ein starkes Nervengift, das Halluzinationen und epileptische Krämpfe hervorrufen sowie schwere psychische Schäden verursachen kann. Der Thujongehalt von Absinthgetränken ist deshalb in Deutschland gesetzlich beschränkt.

Im Rahmen der Studie hatte das BfR mit Unterstützung der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Bundesländer die Thujongehalte von 30 in Deutschland im Handel befindlichen Absinthgetränken ermittelt. Die Ergebnisse zeigen, dass der größte Teil der untersuchten Spirituosen weniger als 10 mg/l Thujon enthält und damit den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Allerdings befanden sich unter den untersuchten Absinthgetränken auch drei Bitterspirituosen, die den gesetzlichen Höchstwert von 35 mg/l mit Gehalten von bis zu 44,9 mg/l Thujon deutlich überschritten.

Die Ergebnisse der Untersuchung zur "Belastungssituation von Absinth mit Thujon" in Deutschland sind im BgVV Heft 08/2002 veröffentlicht. Das Heft ist gegen eine Schutzgebühr von 8 Euro erhältlich bei: Pressestelle des BfR, Thielallee 88-92, 14195 Berlin, Fax: 030 84124-970; E-Mail: pressestelle@bfr.bund.de. 07.07.03

Modegetränk Absinth

Absinth, zu Beginn des 20. Jahrhunderts ein beliebtes Getränk unter Künstlern und Schriftstellern, ist wieder zu einem Modegetränk geworden. "Trendy" ist die mit dem Kosenamen "Grüne Fee" bezeichnete Spirituose vor …

Absinth, zu Beginn des 20. Jahrhunderts ein beliebtes Getränk unter Künstlern und Schriftstellern, ist wieder zu einem Modegetränk geworden. “Trendy” ist die mit dem Kosenamen “Grüne Fee” bezeichnete Spirituose vor allem deshalb, weil den grün schimmernden Bittergetränken durch ihren Gehalt an Thujon die Erzeugung besonderer Rauschzustände zugeschrieben werden. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) rät allerdings zur Vorsicht beim Konsum wegen des zum Teil sehr hohen Alkoholgehalts dieser Getränke. Dagegen wurden bei den im Rahmen einer BfR-Studie untersuchten Absinthgetränken die gesetzlich festgelegten Höchstmengen weitestgehend eingehalten. Daher ist nach Ansicht des BfR nicht zu erwarten, dass der Verbraucher gesundheitsschädigende Mengen an Thujon aufnimmt.

Thujon ist natürlicherweise im Wermutkraut und dem daraus gewonnenen Wermutöl sowie in Beifuss und Salbei enthalten. Es ist ein starkes Nervengift, das Halluzinationen und epileptische Krämpfe hervorrufen sowie schwere psychische Schäden verursachen kann. Der Thujongehalt von Absinthgetränken ist deshalb in Deutschland gesetzlich beschränkt.

Im Rahmen der Studie hatte das BfR mit Unterstützung der amtlichen Lebensmittelüberwachung der Bundesländer die Thujongehalte von 30 in Deutschland im Handel befindlichen Absinthgetränken ermittelt. Die Ergebnisse zeigen, dass der größte Teil der untersuchten Spirituosen weniger als 10 mg/l Thujon enthält und damit den gesetzlichen Bestimmungen entspricht. Allerdings befanden sich unter den untersuchten Absinthgetränken auch drei Bitterspirituosen, die den gesetzlichen Höchstwert von 35 mg/l mit Gehalten von bis zu 44,9 mg/l Thujon deutlich überschritten.

Die Ergebnisse der Untersuchung zur “Belastungssituation von Absinth mit Thujon” in Deutschland sind im BgVV Heft 08/2002 veröffentlicht. Das Heft ist gegen eine Schutzgebühr von 8 Euro erhältlich bei: Pressestelle des BfR, Thielallee 88-92, 14195 Berlin, Fax: 030 84124-970; E-Mail: pressestelle@bfr.bund.de. 07.07.03

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Veröffentlicht: 07.07.2003

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