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  • Neuartige Lebensmittel – Novel Food


Die Europäische Kommission lädt alle Interessierten ein, Stellung zu nehmen zum Diskussionspapier zur Durchführung der Verordnung EG Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 1997 über neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzutaten. Bis zum 30. September 2002 können die Kommentare an sanco-novelfood@cec.eu.int geschickt werden. Anschließend wird der Bericht und gegebenenfalls ein entsprechender Vorschlag unter Berücksichtigung dieses Feedbacks erstellt. Hintergründe:

Die Verordnung EG Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 1997 (Novel-Food-Verordnung) legt ausführliche Bestimmungen für die Zulassung von neuartigen Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten fest. Nach Artikel 14 muss die EU-Kommission spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Durchführung der Novel-Food-Verordnung übermittelt. Aus diesem Grund wurde das Diskussionspapier erstellt, welches einen Überblick über die Verordnung und ihre Durchführung gibt.

Zwischen Mai 1997 und März 2002 sind insgesamt 37 Anträge auf Zulassung neuartiger Lebensmittel und -zutaten gestellt worden. Bis April 2002 wurden 6 neuartige Lebensmittel für den Handel in der EU zugelassen. Dies sind:

  • gelbes Streichfett mit Phytosterinesterzusatz,
  • Phospholipide aus Flüssigeigelb,
  • mit Hilfe von Leuconostoc mesenteroides hergestelltes Dextran,
  • hochdruckpasteurisierte Fruchtzubereitungen,
  • Trehalose und
  • koagulierte Kartoffelproteine.

Nicht erteilt wurde die Zulassung für:

  • Stevia rebaudiana Bertoni: Pflanze und getrocknete Blätter sowie
  • Nangai-(Ngali-) Nüsse (Canarium indicum L.). 15.08.02

Diskussionspapier zur Durchführung der Verordnung EG Nr. 258/97

Stellungnahme des Wissenschaftlichen Ausschusses "Lebensmittel" im Zusammenhang mit neuartigen Lebensmitteln 





Die Europäische Kommission lädt alle Interessierten ein, Stellung zu nehmen zum Diskussionspapier zur Durchführung der Verordnung EG Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 1997 über neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzutaten. Bis zum 30. September 2002 können die Kommentare an sanco-novelfood@cec.eu.int geschickt werden. Anschließend wird der Bericht und gegebenenfalls ein entsprechender Vorschlag unter Berücksichtigung dieses Feedbacks erstellt. Hintergründe:

Die Verordnung EG Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 1997 (Novel-Food-Verordnung) legt ausführliche Bestimmungen für die Zulassung von neuartigen Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten fest. Nach Artikel 14 muss die EU-Kommission spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Durchführung der Novel-Food-Verordnung übermittelt. Aus diesem Grund wurde das Diskussionspapier erstellt, welches einen Überblick über die Verordnung und ihre Durchführung gibt.

Zwischen Mai 1997 und März 2002 sind insgesamt 37 Anträge auf Zulassung neuartiger Lebensmittel und -zutaten gestellt worden. Bis April 2002 wurden 6 neuartige Lebensmittel für den Handel in der EU zugelassen. Dies sind:

  • gelbes Streichfett mit Phytosterinesterzusatz,
  • Phospholipide aus Flüssigeigelb,
  • mit Hilfe von Leuconostoc mesenteroides hergestelltes Dextran,
  • hochdruckpasteurisierte Fruchtzubereitungen,
  • Trehalose und
  • koagulierte Kartoffelproteine.

Nicht erteilt wurde die Zulassung für:

  • Stevia rebaudiana Bertoni: Pflanze und getrocknete Blätter sowie
  • Nangai-(Ngali-) Nüsse (Canarium indicum L.). 15.08.02

Diskussionspapier zur Durchführung der Verordnung EG Nr. 258/97

Stellungnahme des Wissenschaftlichen Ausschusses "Lebensmittel" im Zusammenhang mit neuartigen Lebensmitteln 



Neuartige Lebensmittel – Novel Food

Die Europäische Kommission lädt alle Interessierten ein, Stellung zu nehmen zum Diskussionspapier zur Durchführung der Verordnung EG Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 1997 über …

Die Europäische Kommission lädt alle Interessierten ein, Stellung zu nehmen zum Diskussionspapier zur Durchführung der Verordnung EG Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 1997 über neuartige Lebensmittel und Lebensmittelzutaten. Bis zum 30. September 2002 können die Kommentare an sanco-novelfood@cec.eu.int geschickt werden. Anschließend wird der Bericht und gegebenenfalls ein entsprechender Vorschlag unter Berücksichtigung dieses Feedbacks erstellt. Hintergründe:

Die Verordnung EG Nr. 258/97 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 1997 (Novel-Food-Verordnung) legt ausführliche Bestimmungen für die Zulassung von neuartigen Lebensmitteln und Lebensmittelzutaten fest. Nach Artikel 14 muss die EU-Kommission spätestens fünf Jahre nach Inkrafttreten der Verordnung dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Durchführung der Novel-Food-Verordnung übermittelt. Aus diesem Grund wurde das Diskussionspapier erstellt, welches einen Überblick über die Verordnung und ihre Durchführung gibt.

Zwischen Mai 1997 und März 2002 sind insgesamt 37 Anträge auf Zulassung neuartiger Lebensmittel und -zutaten gestellt worden. Bis April 2002 wurden 6 neuartige Lebensmittel für den Handel in der EU zugelassen. Dies sind:

  • gelbes Streichfett mit Phytosterinesterzusatz,
  • Phospholipide aus Flüssigeigelb,
  • mit Hilfe von Leuconostoc mesenteroides hergestelltes Dextran,
  • hochdruckpasteurisierte Fruchtzubereitungen,
  • Trehalose und
  • koagulierte Kartoffelproteine.

Nicht erteilt wurde die Zulassung für:

  • Stevia rebaudiana Bertoni: Pflanze und getrocknete Blätter sowie
  • Nangai-(Ngali-) Nüsse (Canarium indicum L.). 15.08.02

Diskussionspapier zur Durchführung der Verordnung EG Nr. 258/97

Stellungnahme des Wissenschaftlichen Ausschusses “Lebensmittel” im Zusammenhang mit neuartigen Lebensmitteln 

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Veröffentlicht: 15.08.2002

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