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  • Neue Definition für Trinkwasser ab 2003


Vor allem für Menschen mit gestörtem Immunsystem ist nicht hygienisch einwandfreies Wasser gefährlich. Durch Kontakt von belastetem Wasser mit Wunden oder geschädigte Hautabschnitten, kann es zu Infektionen oder übertragbare Krankheiten kommen. Um diese und andere Risiken möglichst auszuschließen, wurde die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) überarbeitet. Die novellierte Fassung tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.

Ein entscheidender Aspekt der novellierten TrinkwV ist die neue Definition des Trinkwassers für den menschlichen Gebrauch. Die TrinkwV 2001 definiert Wasser nach seinem Verwendungszweck. Danach ist auch Wasser für die Körperreinigung Trinkwasser und muss den Vorschriften der Verordnung entsprechen. Das gilt unabhängig von der Herkunft des Wassers, d. h. auch Wasser zum Kochen oder zum Wäschewaschen gilt als Trinkwasser.

Die seuchenhygienische Sicherheit des Trinkwassers ist besonders wichtig. Krankheitserreger dürfen nicht in Konzentrationen erhalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit hervorrufen können. Die neue TrinkwV stellt hohe Anforderungen an die Gewinnung, Aufbereitung und Überwachung des Wassers für den menschlichen Gebrauch. So soll die Verunreinigung des Trinkwassers mit chlorresistenten Mikroorganismen, z. B. Parasitendauerformen, verhindert werden. Daher wurde die Forderung nach Aufbereitung (und nicht nur nach Desinfektion) mikrobiell belasteter Rohwässer neu aufgenommen. Rohwasser ist unbehandeltes Wasser, das einer Anlage zur Trinkwasseraufbereitung zufließt. Zur mikrobiologischen Überwachung des Trinkwassers wurde deshalb auch der Parameter Clostridium perfringens neu eingeführt. Die Sporen dieser Mikroorganismen sollen ähnlich resistent gegen Chlor wie Parasitendauerformen sein. Außerdem wurde der Grenzwert für Blei auf 10 µg/l gesenkt.

Über die novellierte TrinkwV berichtet die neue Ausgabe des Umweltmedizinischen Informationsdienstes (UMID), die vom Umweltbundesamt in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), dem Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) und dem Robert Koch-Institut (RKI) herausgegeben wird. Der Text kann unter http://www.umweltbundesamt.de abgerufen werden.



Vor allem für Menschen mit gestörtem Immunsystem ist nicht hygienisch einwandfreies Wasser gefährlich. Durch Kontakt von belastetem Wasser mit Wunden oder geschädigte Hautabschnitten, kann es zu Infektionen oder übertragbare Krankheiten kommen. Um diese und andere Risiken möglichst auszuschließen, wurde die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) überarbeitet. Die novellierte Fassung tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.

Ein entscheidender Aspekt der novellierten TrinkwV ist die neue Definition des Trinkwassers für den menschlichen Gebrauch. Die TrinkwV 2001 definiert Wasser nach seinem Verwendungszweck. Danach ist auch Wasser für die Körperreinigung Trinkwasser und muss den Vorschriften der Verordnung entsprechen. Das gilt unabhängig von der Herkunft des Wassers, d. h. auch Wasser zum Kochen oder zum Wäschewaschen gilt als Trinkwasser.

Die seuchenhygienische Sicherheit des Trinkwassers ist besonders wichtig. Krankheitserreger dürfen nicht in Konzentrationen erhalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit hervorrufen können. Die neue TrinkwV stellt hohe Anforderungen an die Gewinnung, Aufbereitung und Überwachung des Wassers für den menschlichen Gebrauch. So soll die Verunreinigung des Trinkwassers mit chlorresistenten Mikroorganismen, z. B. Parasitendauerformen, verhindert werden. Daher wurde die Forderung nach Aufbereitung (und nicht nur nach Desinfektion) mikrobiell belasteter Rohwässer neu aufgenommen. Rohwasser ist unbehandeltes Wasser, das einer Anlage zur Trinkwasseraufbereitung zufließt. Zur mikrobiologischen Überwachung des Trinkwassers wurde deshalb auch der Parameter Clostridium perfringens neu eingeführt. Die Sporen dieser Mikroorganismen sollen ähnlich resistent gegen Chlor wie Parasitendauerformen sein. Außerdem wurde der Grenzwert für Blei auf 10 µg/l gesenkt.

Über die novellierte TrinkwV berichtet die neue Ausgabe des Umweltmedizinischen Informationsdienstes (UMID), die vom Umweltbundesamt in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), dem Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) und dem Robert Koch-Institut (RKI) herausgegeben wird. Der Text kann unter http://www.umweltbundesamt.de abgerufen werden.

Neue Definition für Trinkwasser ab 2003

Vor allem für Menschen mit gestörtem Immunsystem ist nicht hygienisch einwandfreies Wasser gefährlich. Durch Kontakt von belastetem Wasser mit Wunden oder geschädigte Hautabschnitten, kann es zu Infektionen oder übertragbare Krankheiten …

Vor allem für Menschen mit gestörtem Immunsystem ist nicht hygienisch einwandfreies Wasser gefährlich. Durch Kontakt von belastetem Wasser mit Wunden oder geschädigte Hautabschnitten, kann es zu Infektionen oder übertragbare Krankheiten kommen. Um diese und andere Risiken möglichst auszuschließen, wurde die Trinkwasserverordnung (TrinkwV) überarbeitet. Die novellierte Fassung tritt am 1. Januar 2003 in Kraft.

Ein entscheidender Aspekt der novellierten TrinkwV ist die neue Definition des Trinkwassers für den menschlichen Gebrauch. Die TrinkwV 2001 definiert Wasser nach seinem Verwendungszweck. Danach ist auch Wasser für die Körperreinigung Trinkwasser und muss den Vorschriften der Verordnung entsprechen. Das gilt unabhängig von der Herkunft des Wassers, d. h. auch Wasser zum Kochen oder zum Wäschewaschen gilt als Trinkwasser.

Die seuchenhygienische Sicherheit des Trinkwassers ist besonders wichtig. Krankheitserreger dürfen nicht in Konzentrationen erhalten sein, die eine Schädigung der menschlichen Gesundheit hervorrufen können. Die neue TrinkwV stellt hohe Anforderungen an die Gewinnung, Aufbereitung und Überwachung des Wassers für den menschlichen Gebrauch. So soll die Verunreinigung des Trinkwassers mit chlorresistenten Mikroorganismen, z. B. Parasitendauerformen, verhindert werden. Daher wurde die Forderung nach Aufbereitung (und nicht nur nach Desinfektion) mikrobiell belasteter Rohwässer neu aufgenommen. Rohwasser ist unbehandeltes Wasser, das einer Anlage zur Trinkwasseraufbereitung zufließt. Zur mikrobiologischen Überwachung des Trinkwassers wurde deshalb auch der Parameter Clostridium perfringens neu eingeführt. Die Sporen dieser Mikroorganismen sollen ähnlich resistent gegen Chlor wie Parasitendauerformen sein. Außerdem wurde der Grenzwert für Blei auf 10 µg/l gesenkt.

Über die novellierte TrinkwV berichtet die neue Ausgabe des Umweltmedizinischen Informationsdienstes (UMID), die vom Umweltbundesamt in Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), dem Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin (BgVV) und dem Robert Koch-Institut (RKI) herausgegeben wird. Der Text kann unter http://www.umweltbundesamt.de abgerufen werden.

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Veröffentlicht: 13.11.2001

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