Enthalten Energydrinks mehr Koffein als herkömmliche Colagetränke, also mehr als 150 Milligramm pro Liter, müssen sie ab dem 1. Juli 2004 mit dem Hinweis „erhöhter Koffeingehalt“ gekennzeichnet werden.Der Hinweis muss im gleichen Sichtfeld wie die Verkehrsbezeichnung stehen. Auch die Koffeinmenge muss hier angegeben werden, im Falle von Energydrinks z. B. “32 mg/100 ml”. Vorteil dieser neuen Regelung: Verbraucher werden auf den Zusatz hoher Koffeinmengen hingewiesen. Nachteil: Der alte Warnhinweis “wegen des erhöhten Koffeingehaltes nur in begrenzten Mengen verzehren” entfällt. Nach Ansicht des aid infodienstes ist es daher fraglich, ob Verbraucher nun die gesundheitlichen Wirkungen von Energydrinks richtig einschätzen können. So müssten sie beispielsweise wissen, dass Energydrinks mit 32 Milligramm Koffein in 100 Milliliter mehr als doppelt soviel Koffein enthalten wie Colagetränke. 15.03.04
- ERNÄHRUNGS UMSCHAU
- 5
- Neue Kennzeichnung von Energydrinks
Enthalten Energydrinks mehr Koffein als herkömmliche Colagetränke, also mehr als 150 Milligramm pro Liter, müssen sie ab dem 1. Juli 2004 mit dem Hinweis „erhöhter Koffeingehalt“ gekennzeichnet werden.Der Hinweis muss im gleichen Sichtfeld wie die Verkehrsbezeichnung stehen. Auch die Koffeinmenge muss hier angegeben werden, im Falle von Energydrinks z. B. "32 mg/100 ml". Vorteil dieser neuen Regelung: Verbraucher werden auf den Zusatz hoher Koffeinmengen hingewiesen. Nachteil: Der alte Warnhinweis "wegen des erhöhten Koffeingehaltes nur in begrenzten Mengen verzehren" entfällt. Nach Ansicht des aid infodienstes ist es daher fraglich, ob Verbraucher nun die gesundheitlichen Wirkungen von Energydrinks richtig einschätzen können. So müssten sie beispielsweise wissen, dass Energydrinks mit 32 Milligramm Koffein in 100 Milliliter mehr als doppelt soviel Koffein enthalten wie Colagetränke. 15.03.04


Enthalten Energydrinks mehr Koffein als herkömmliche Colagetränke, also mehr als 150 Milligramm pro Liter, müssen sie ab dem 1. Juli 2004 mit dem Hinweis „erhöhter Koffeingehalt“ gekennzeichnet werden.Der Hinweis muss im gleichen Sichtfeld wie die Verkehrsbezeichnung stehen. Auch die Koffeinmenge muss hier angegeben werden, im Falle von Energydrinks z. B. "32 mg/100 ml". Vorteil dieser neuen Regelung: Verbraucher werden auf den Zusatz hoher Koffeinmengen hingewiesen. Nachteil: Der alte Warnhinweis "wegen des erhöhten Koffeingehaltes nur in begrenzten Mengen verzehren" entfällt. Nach Ansicht des aid infodienstes ist es daher fraglich, ob Verbraucher nun die gesundheitlichen Wirkungen von Energydrinks richtig einschätzen können. So müssten sie beispielsweise wissen, dass Energydrinks mit 32 Milligramm Koffein in 100 Milliliter mehr als doppelt soviel Koffein enthalten wie Colagetränke. 15.03.04
Neue Kennzeichnung von Energydrinks
Enthalten Energydrinks mehr Koffein als herkömmliche Colagetränke, also mehr als 150 Milligramm pro Liter, müssen sie ab dem 1. Juli 2004 mit dem Hinweis „erhöhter Koffeingehalt“ gekennzeichnet werden.Der Hinweis muss …
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Veröffentlicht: 15.03.2004
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