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Mehr Verbraucherschutz bei Nahrungsergänzungsmitteln bringt nach Ansicht von Bundesverbraucherministerin Renate Künast eine neue Verordnung, die die Zusammensetzung und Aufmachung von Nahrungsergänzungsmitteln regelt. Diese legt fest, welche Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen.  Darüber hinaus wird eine umfassende Kennzeichnung vorgeschrieben. Anzugeben sind u. a.: die empfohlene tägliche Verzehrsmenge, ein Warnhinweis, dass diese Menge nicht überschritten werden darf, ein Hinweis darauf, dass Nahrungsergänzungsmittel kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung sind. Wichtig ist: Wie für andere Lebensmittel gilt auch für Nahrungsergänzungsmittel das Verbot gesundheitsbezogener Werbung. Auf der Verpackung oder in der Werbung sind Aussagen untersagt, die sich auf Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten beziehen. Derartige Aussagen sind Arzneimitteln vorbehalten. Nahrungsergänzungsmittel sind Nährstoffe, wie Vitamine, Mineralstoffe oder Spurenelemente in konzentrierter Form. Sie werden z. B. in Tabletten- oder Kapselform angeboten. Die Verordnung trat am 28. Mai 2004 in Kraft. Für die notwendigen Umstellungen werden Übergangsfristen eingeräumt. (01.07.04)



Mehr Verbraucherschutz bei Nahrungsergänzungsmitteln bringt nach Ansicht von Bundesverbraucherministerin Renate Künast eine neue Verordnung, die die Zusammensetzung und Aufmachung von Nahrungsergänzungsmitteln regelt. Diese legt fest, welche Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen.  Darüber hinaus wird eine umfassende Kennzeichnung vorgeschrieben. Anzugeben sind u. a.: die empfohlene tägliche Verzehrsmenge, ein Warnhinweis, dass diese Menge nicht überschritten werden darf, ein Hinweis darauf, dass Nahrungsergänzungsmittel kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung sind. Wichtig ist: Wie für andere Lebensmittel gilt auch für Nahrungsergänzungsmittel das Verbot gesundheitsbezogener Werbung. Auf der Verpackung oder in der Werbung sind Aussagen untersagt, die sich auf Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten beziehen. Derartige Aussagen sind Arzneimitteln vorbehalten. Nahrungsergänzungsmittel sind Nährstoffe, wie Vitamine, Mineralstoffe oder Spurenelemente in konzentrierter Form. Sie werden z. B. in Tabletten- oder Kapselform angeboten. Die Verordnung trat am 28. Mai 2004 in Kraft. Für die notwendigen Umstellungen werden Übergangsfristen eingeräumt. (01.07.04)

Neue Verordnung für Nahrungsergänzungsmittel

Mehr Verbraucherschutz bei Nahrungsergänzungsmitteln bringt nach Ansicht von Bundesverbraucherministerin Renate Künast eine neue Verordnung, die die Zusammensetzung und Aufmachung von Nahrungsergänzungsmitteln regelt. Diese legt fest, welche Vitamine und Mineralstoffe in …

Mehr Verbraucherschutz bei Nahrungsergänzungsmitteln bringt nach Ansicht von Bundesverbraucherministerin Renate Künast eine neue Verordnung, die die Zusammensetzung und Aufmachung von Nahrungsergänzungsmitteln regelt. Diese legt fest, welche Vitamine und Mineralstoffe in Nahrungsergänzungsmitteln verwendet werden dürfen.  Darüber hinaus wird eine umfassende Kennzeichnung vorgeschrieben. Anzugeben sind u. a.: die empfohlene tägliche Verzehrsmenge, ein Warnhinweis, dass diese Menge nicht überschritten werden darf, ein Hinweis darauf, dass Nahrungsergänzungsmittel kein Ersatz für eine ausgewogene Ernährung sind. Wichtig ist: Wie für andere Lebensmittel gilt auch für Nahrungsergänzungsmittel das Verbot gesundheitsbezogener Werbung. Auf der Verpackung oder in der Werbung sind Aussagen untersagt, die sich auf Beseitigung, Linderung oder Verhütung von Krankheiten beziehen. Derartige Aussagen sind Arzneimitteln vorbehalten. Nahrungsergänzungsmittel sind Nährstoffe, wie Vitamine, Mineralstoffe oder Spurenelemente in konzentrierter Form. Sie werden z. B. in Tabletten- oder Kapselform angeboten. Die Verordnung trat am 28. Mai 2004 in Kraft. Für die notwendigen Umstellungen werden Übergangsfristen eingeräumt. (01.07.04)

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Veröffentlicht: 01.07.2004

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