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Für Auch Obst und Gemüse besteht seit 01.01.08 eine neue Kennzeichnungspflicht. Eine Änderung im europäischen Recht hat zur Folge, dass jetzt bei allen Obst- und Gemüsearten das Ursprungsland angegeben werden muss. Bislang galt diese Kennzeichnungspflicht nur für die Obst- und Gemüsearten, auf welche die EG-Vermarktungsnormen anwendbar waren.

Ab 01.01.2008 ist die neue Konsummilch-Verordnung in Kraft. Diese besagt, dass Milch zukünftig mit einem frei gewählten Fettgehalt angeboten werden darf. Dieser muss gut sichtbar und leicht lesbar auf der Verpackung stehen. Die Bezeichnung Vollmilch, teilentrahmte Milch oder Magermilch darf nicht mehr verwendet werden.

Quelle: Internetseite d. Verbraucherzentrale NRW, www.vz-nrw.de: Das Jahr 2008: Was sich für Verbraucher ändern wird



Für Auch Obst und Gemüse besteht seit 01.01.08 eine neue Kennzeichnungspflicht. Eine Änderung im europäischen Recht hat zur Folge, dass jetzt bei allen Obst- und Gemüsearten das Ursprungsland angegeben werden muss. Bislang galt diese Kennzeichnungspflicht nur für die Obst- und Gemüsearten, auf welche die EG-Vermarktungsnormen anwendbar waren.

Ab 01.01.2008 ist die neue Konsummilch-Verordnung in Kraft. Diese besagt, dass Milch zukünftig mit einem frei gewählten Fettgehalt angeboten werden darf. Dieser muss gut sichtbar und leicht lesbar auf der Verpackung stehen. Die Bezeichnung Vollmilch, teilentrahmte Milch oder Magermilch darf nicht mehr verwendet werden.

Quelle: Internetseite d. Verbraucherzentrale NRW, www.vz-nrw.de: Das Jahr 2008: Was sich für Verbraucher ändern wird

Neue Verordungen sind in Kraft getreten

Für Auch Obst und Gemüse besteht seit 01.01.08 eine neue Kennzeichnungspflicht. Eine Änderung im europäischen Recht hat zur Folge, dass jetzt bei allen Obst- und Gemüsearten das Ursprungsland angegeben werden muss. Bislang galt diese …

Für Auch Obst und Gemüse besteht seit 01.01.08 eine neue Kennzeichnungspflicht. Eine Änderung im europäischen Recht hat zur Folge, dass jetzt bei allen Obst- und Gemüsearten das Ursprungsland angegeben werden muss. Bislang galt diese Kennzeichnungspflicht nur für die Obst- und Gemüsearten, auf welche die EG-Vermarktungsnormen anwendbar waren.

Ab 01.01.2008 ist die neue Konsummilch-Verordnung in Kraft. Diese besagt, dass Milch zukünftig mit einem frei gewählten Fettgehalt angeboten werden darf. Dieser muss gut sichtbar und leicht lesbar auf der Verpackung stehen. Die Bezeichnung Vollmilch, teilentrahmte Milch oder Magermilch darf nicht mehr verwendet werden.

Quelle: Internetseite d. Verbraucherzentrale NRW, www.vz-nrw.de: Das Jahr 2008: Was sich für Verbraucher ändern wird

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Veröffentlicht: 28.01.2008

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