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  • Neues Gesetz zum Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen


Ende Januar hat der Deutsche Bundestag den Änderungen des Gentechnik-Gesetzes zugestimmt. Dieses Gesetzes regelt den Anbau von gentechnisch veränderten (gv) Pflanzen.

Im Kern übernimmt das beschlossene Gesetz die Vorgaben der früheren rot-grünen Bundesregierung, vor allem bei den Vorschriften zum Anbau von gv-Pflanzen. So müssen auch weiterhin alle Flächen mit gv-Pflanzen in ein öffentlich zugängliches Standortregister eingetragen werden.

Auch bei der Haftung ändert sich nichts. Wie bisher auch haften Landwirte, die gv-Pflanzen anbauen, für wirtschaftliche Schäden bei ihren Nachbarn, die durch Einträge gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in konventionelle Bestände entstehen. Diese Entschädigungspflicht besteht auch dann, wenn der Landwirt alle Vorschriften beachtet hat und ihn kein Verschulden trifft.

Neu ist die Verordnung für die Gute fachliche Praxis beim Anbau von gv-Pflanzen, die erstmals in der Anbausaison 2008 wirksam wird. Danach ist etwa zwischen einem Feld mit gv-Mais und der nächsten konventionell bewirtschafteten Maisfläche ein Mindestanstand von 150 m vorgeschrieben, bei Öko-Mais von 300 m. Bei verschiedenen Anbauversuchen hat sich gezeigt, dass in 150 m Entfernung im Regelfall mit GVO-Einträgen um 0,1 % zu rechnen sind. Sie liegen damit weit unterhalb des für die Kennzeichnung maßgebenden Schwellenwerts von 0,9 %.

Für das neue Gentechnik-Gesetz stimmten CSU/CSU und SPD, die Oppositionsfraktionen lehnten es ab. Während die FDP beklagte, das Gesetz behindere Forschung und Innovation, kritisierten Bündnis90/Die Grünen und Die Linke, die "gentechnik-freie Landwirtschaft" werde nicht ausreichend geschützt.

Den Änderungen des Gentechnik-Gesetzes muss der Bundesrat noch zustimmen. Die Verordnung für die Gute fachliche Praxis ist bereits vom Bundesrat verabschiedet worden. Da der Bundestag hier nicht zustimmungspflichtig ist, kann Landwirtschaftsminister Seehofer die Verordnung in Kraft setzen. Quelle: transgen, Pressemeldung vom 25.01.08
Weitere Informationen: Gentechnik-Gesetz 2008 - Weniger Auflagen bei Anlagen, mehr beim Anbau unter www.transgen.de/recht/gesetze/532.doku.html (15.02.08) 





Ende Januar hat der Deutsche Bundestag den Änderungen des Gentechnik-Gesetzes zugestimmt. Dieses Gesetzes regelt den Anbau von gentechnisch veränderten (gv) Pflanzen.

Im Kern übernimmt das beschlossene Gesetz die Vorgaben der früheren rot-grünen Bundesregierung, vor allem bei den Vorschriften zum Anbau von gv-Pflanzen. So müssen auch weiterhin alle Flächen mit gv-Pflanzen in ein öffentlich zugängliches Standortregister eingetragen werden.

Auch bei der Haftung ändert sich nichts. Wie bisher auch haften Landwirte, die gv-Pflanzen anbauen, für wirtschaftliche Schäden bei ihren Nachbarn, die durch Einträge gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in konventionelle Bestände entstehen. Diese Entschädigungspflicht besteht auch dann, wenn der Landwirt alle Vorschriften beachtet hat und ihn kein Verschulden trifft.

Neu ist die Verordnung für die Gute fachliche Praxis beim Anbau von gv-Pflanzen, die erstmals in der Anbausaison 2008 wirksam wird. Danach ist etwa zwischen einem Feld mit gv-Mais und der nächsten konventionell bewirtschafteten Maisfläche ein Mindestanstand von 150 m vorgeschrieben, bei Öko-Mais von 300 m. Bei verschiedenen Anbauversuchen hat sich gezeigt, dass in 150 m Entfernung im Regelfall mit GVO-Einträgen um 0,1 % zu rechnen sind. Sie liegen damit weit unterhalb des für die Kennzeichnung maßgebenden Schwellenwerts von 0,9 %.

Für das neue Gentechnik-Gesetz stimmten CSU/CSU und SPD, die Oppositionsfraktionen lehnten es ab. Während die FDP beklagte, das Gesetz behindere Forschung und Innovation, kritisierten Bündnis90/Die Grünen und Die Linke, die "gentechnik-freie Landwirtschaft" werde nicht ausreichend geschützt.

Den Änderungen des Gentechnik-Gesetzes muss der Bundesrat noch zustimmen. Die Verordnung für die Gute fachliche Praxis ist bereits vom Bundesrat verabschiedet worden. Da der Bundestag hier nicht zustimmungspflichtig ist, kann Landwirtschaftsminister Seehofer die Verordnung in Kraft setzen. Quelle: transgen, Pressemeldung vom 25.01.08
Weitere Informationen: Gentechnik-Gesetz 2008 - Weniger Auflagen bei Anlagen, mehr beim Anbau unter www.transgen.de/recht/gesetze/532.doku.html (15.02.08) 



Neues Gesetz zum Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen

Ende Januar hat der Deutsche Bundestag den Änderungen des Gentechnik-Gesetzes zugestimmt. Dieses Gesetzes regelt den Anbau von gentechnisch veränderten (gv) Pflanzen.Im Kern übernimmt das beschlossene Gesetz die Vorgaben der früheren …

Ende Januar hat der Deutsche Bundestag den Änderungen des Gentechnik-Gesetzes zugestimmt. Dieses Gesetzes regelt den Anbau von gentechnisch veränderten (gv) Pflanzen.

Im Kern übernimmt das beschlossene Gesetz die Vorgaben der früheren rot-grünen Bundesregierung, vor allem bei den Vorschriften zum Anbau von gv-Pflanzen. So müssen auch weiterhin alle Flächen mit gv-Pflanzen in ein öffentlich zugängliches Standortregister eingetragen werden.

Auch bei der Haftung ändert sich nichts. Wie bisher auch haften Landwirte, die gv-Pflanzen anbauen, für wirtschaftliche Schäden bei ihren Nachbarn, die durch Einträge gentechnisch veränderter Organismen (GVO) in konventionelle Bestände entstehen. Diese Entschädigungspflicht besteht auch dann, wenn der Landwirt alle Vorschriften beachtet hat und ihn kein Verschulden trifft.

Neu ist die Verordnung für die Gute fachliche Praxis beim Anbau von gv-Pflanzen, die erstmals in der Anbausaison 2008 wirksam wird. Danach ist etwa zwischen einem Feld mit gv-Mais und der nächsten konventionell bewirtschafteten Maisfläche ein Mindestanstand von 150 m vorgeschrieben, bei Öko-Mais von 300 m. Bei verschiedenen Anbauversuchen hat sich gezeigt, dass in 150 m Entfernung im Regelfall mit GVO-Einträgen um 0,1 % zu rechnen sind. Sie liegen damit weit unterhalb des für die Kennzeichnung maßgebenden Schwellenwerts von 0,9 %.

Für das neue Gentechnik-Gesetz stimmten CSU/CSU und SPD, die Oppositionsfraktionen lehnten es ab. Während die FDP beklagte, das Gesetz behindere Forschung und Innovation, kritisierten Bündnis90/Die Grünen und Die Linke, die “gentechnik-freie Landwirtschaft” werde nicht ausreichend geschützt.

Den Änderungen des Gentechnik-Gesetzes muss der Bundesrat noch zustimmen. Die Verordnung für die Gute fachliche Praxis ist bereits vom Bundesrat verabschiedet worden. Da der Bundestag hier nicht zustimmungspflichtig ist, kann Landwirtschaftsminister Seehofer die Verordnung in Kraft setzen. Quelle: transgen, Pressemeldung vom 25.01.08
Weitere Informationen: Gentechnik-Gesetz 2008 – Weniger Auflagen bei Anlagen, mehr beim Anbau unter www.transgen.de/recht/gesetze/532.doku.html (15.02.08) 

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Veröffentlicht: 15.02.2008

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