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  • Nitrofen-Grenzwert für Kindernahrung wird verschärft


Bundesverbraucherministerin Künast hat eine Eilverordnung zur Halbierung des Grenzwertes für Nitrofen auf 0,005 mg je kg Säuglings- und Kleinkindernahrung vorbereitet. Für alle anderen Lebensmittel jeglicher Herkunft, also konventionelle oder ökologische Lebensmittel, muss der geltende Höchstwert von 0,01 mg je kg strikt eingehalten werden. Auf europäischer Ebene wird Künast anregen, den Grenzwert für alle Produkte weiter zu senken.

Der in der Rückstandshöchstmengenverordnung geltende Grenzwert von 0,01 mg basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und ist erneut vom Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz (BgVV) bestätigt worden. Das BgVV befürwortet aber die besondere Vorsicht bei Säuglingen und Kleinkindern. Die daraufhin vom BMVEL für Säuglings- und Kleinkindernahrung vorgeschlagene Herabsetzung der Höchstmengen wurde in der Bund-Länderbesprechung am Montag von den Bundesländern mehrheitlich unterstützt. Wegen des erhöhten gesundheitlichen Risikos für diese empfindliche Bevölkerungsgruppe wird die Diätverordnung durch eine Eilverordnung entsprechend geändert. 18.06.02





Bundesverbraucherministerin Künast hat eine Eilverordnung zur Halbierung des Grenzwertes für Nitrofen auf 0,005 mg je kg Säuglings- und Kleinkindernahrung vorbereitet. Für alle anderen Lebensmittel jeglicher Herkunft, also konventionelle oder ökologische Lebensmittel, muss der geltende Höchstwert von 0,01 mg je kg strikt eingehalten werden. Auf europäischer Ebene wird Künast anregen, den Grenzwert für alle Produkte weiter zu senken.

Der in der Rückstandshöchstmengenverordnung geltende Grenzwert von 0,01 mg basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und ist erneut vom Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz (BgVV) bestätigt worden. Das BgVV befürwortet aber die besondere Vorsicht bei Säuglingen und Kleinkindern. Die daraufhin vom BMVEL für Säuglings- und Kleinkindernahrung vorgeschlagene Herabsetzung der Höchstmengen wurde in der Bund-Länderbesprechung am Montag von den Bundesländern mehrheitlich unterstützt. Wegen des erhöhten gesundheitlichen Risikos für diese empfindliche Bevölkerungsgruppe wird die Diätverordnung durch eine Eilverordnung entsprechend geändert. 18.06.02



Nitrofen-Grenzwert für Kindernahrung wird verschärft

Bundesverbraucherministerin Künast hat eine Eilverordnung zur Halbierung des Grenzwertes für Nitrofen auf 0,005 mg je kg Säuglings- und Kleinkindernahrung vorbereitet. Für alle anderen Lebensmittel jeglicher Herkunft, also konventionelle oder ökologische …

Bundesverbraucherministerin Künast hat eine Eilverordnung zur Halbierung des Grenzwertes für Nitrofen auf 0,005 mg je kg Säuglings- und Kleinkindernahrung vorbereitet. Für alle anderen Lebensmittel jeglicher Herkunft, also konventionelle oder ökologische Lebensmittel, muss der geltende Höchstwert von 0,01 mg je kg strikt eingehalten werden. Auf europäischer Ebene wird Künast anregen, den Grenzwert für alle Produkte weiter zu senken.

Der in der Rückstandshöchstmengenverordnung geltende Grenzwert von 0,01 mg basiert auf wissenschaftlichen Erkenntnissen und ist erneut vom Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz (BgVV) bestätigt worden. Das BgVV befürwortet aber die besondere Vorsicht bei Säuglingen und Kleinkindern. Die daraufhin vom BMVEL für Säuglings- und Kleinkindernahrung vorgeschlagene Herabsetzung der Höchstmengen wurde in der Bund-Länderbesprechung am Montag von den Bundesländern mehrheitlich unterstützt. Wegen des erhöhten gesundheitlichen Risikos für diese empfindliche Bevölkerungsgruppe wird die Diätverordnung durch eine Eilverordnung entsprechend geändert. 18.06.02

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Veröffentlicht: 18.06.2002

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