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  • Nitrofurane in Lebensmitteln


In den vergangenen Wochen wurden immer wieder Rückstände des Antibiotikums Nitrofuran in Geflügelfleisch aus Brasilien sowie in Shrimps, Garnelen und Geflügelfleisch aus Asien nachgewiesen. Nitrofuran wird als mutagen und kanzerogen eingestuft. Die Anwendung des Antibiotikums bei lebensmittelliefernden Tieren ist seit Mitte der 90er Jahre EU-weit verboten ((EWG) Nr. 2377/90). Für Nitrofurane gilt eine so genannte Null-Toleranz, d.h., ein Nachweis von Nitrofuranen führt dazu, dass das betreffende Lebensmittel nicht mehr verkehrsfähig ist.

Nach Angaben des hessischen Sozialministeriums wurde Nitrofuran in drei Kilogramm Garnelen und 5,7 Tonnen Geflügelfleisch aus Thailand sowie in 450 Kilogramm Shrimps aus Indonesien vom Staatlichen Untersuchungsamt Hessen nachgewiesen. Dieses ist das einzige Labor in Deutschland, das derzeit Nitrofuran-Analysen durchführen kann. Alle Lebensmittellieferungen seien im Mai in Hessen angekommen. Das betroffene Geflügelfleisch sei z. T. sicher gestellt und vernichtet, z. T. aber auch ausgeliefert und vermutlich bereits verzehrt worden. Die belasteten Garnelen und Shrimps würden nach Thailand und Indonesien zurückgeschickt.

Unklar ist, wie die mit den verbotenen Antibiotika belasteten Lebensmittel in den Handel gelangen konnten. Nach der EU-Entscheidung 2002/251 vom 27. März 2002 sind alle aus Thailand importierten Sendungen von Garnelen und Geflügelfleisch und nach EU-Entscheidung 2002/250, ebenfalls vom 27. 3. 2002, auch Garnelen aus Vietnam bei der Einfuhr auf Nitrofurane zu untersuchen. Dabei fordert das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) solche Untersuchungen nicht nur für frisches Geflügelfleisch, sondern auch für Geflügelfleisch-Zubereitungen und -Erzeugnissen. Zudem sollten Produkte aus all den Drittstaaten, aus denen positiv auf Nitrofurane getestete Produkte stammen, und bei denen es Hinweise auf die systematische Anwendung von Nitrofuranen gibt, EU-weit lückenlos auf Nitrofurane untersucht werden.

Das BMVEL hat die Europäische Kommission bereits am 23. April 2002 gebeten, geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen der Europäischen Gemeinschaft bei der Einfuhr von Geflügelfleisch aus Brasilien zu prüfen.

Die Europäische Kommission hat im Rahmen der Sitzung des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und die Tiergesundheit am 7. Mai 2002 mitgeteilt, dass sie die Überprüfung der brasilianischen Lieferbetriebe veranlasst und den brasilianischen Behörden hierfür eine Frist von zwei Wochen gesetzt hat. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die EU-Kommission in der am morgigen Donnerstag stattfindenden Sitzung über die geplanten Maßnahmen zur Gewährleistung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes informieren wird. 19.06.02

 





In den vergangenen Wochen wurden immer wieder Rückstände des Antibiotikums Nitrofuran in Geflügelfleisch aus Brasilien sowie in Shrimps, Garnelen und Geflügelfleisch aus Asien nachgewiesen. Nitrofuran wird als mutagen und kanzerogen eingestuft. Die Anwendung des Antibiotikums bei lebensmittelliefernden Tieren ist seit Mitte der 90er Jahre EU-weit verboten ((EWG) Nr. 2377/90). Für Nitrofurane gilt eine so genannte Null-Toleranz, d.h., ein Nachweis von Nitrofuranen führt dazu, dass das betreffende Lebensmittel nicht mehr verkehrsfähig ist.

Nach Angaben des hessischen Sozialministeriums wurde Nitrofuran in drei Kilogramm Garnelen und 5,7 Tonnen Geflügelfleisch aus Thailand sowie in 450 Kilogramm Shrimps aus Indonesien vom Staatlichen Untersuchungsamt Hessen nachgewiesen. Dieses ist das einzige Labor in Deutschland, das derzeit Nitrofuran-Analysen durchführen kann. Alle Lebensmittellieferungen seien im Mai in Hessen angekommen. Das betroffene Geflügelfleisch sei z. T. sicher gestellt und vernichtet, z. T. aber auch ausgeliefert und vermutlich bereits verzehrt worden. Die belasteten Garnelen und Shrimps würden nach Thailand und Indonesien zurückgeschickt.

Unklar ist, wie die mit den verbotenen Antibiotika belasteten Lebensmittel in den Handel gelangen konnten. Nach der EU-Entscheidung 2002/251 vom 27. März 2002 sind alle aus Thailand importierten Sendungen von Garnelen und Geflügelfleisch und nach EU-Entscheidung 2002/250, ebenfalls vom 27. 3. 2002, auch Garnelen aus Vietnam bei der Einfuhr auf Nitrofurane zu untersuchen. Dabei fordert das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) solche Untersuchungen nicht nur für frisches Geflügelfleisch, sondern auch für Geflügelfleisch-Zubereitungen und -Erzeugnissen. Zudem sollten Produkte aus all den Drittstaaten, aus denen positiv auf Nitrofurane getestete Produkte stammen, und bei denen es Hinweise auf die systematische Anwendung von Nitrofuranen gibt, EU-weit lückenlos auf Nitrofurane untersucht werden.

Das BMVEL hat die Europäische Kommission bereits am 23. April 2002 gebeten, geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen der Europäischen Gemeinschaft bei der Einfuhr von Geflügelfleisch aus Brasilien zu prüfen.

Die Europäische Kommission hat im Rahmen der Sitzung des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und die Tiergesundheit am 7. Mai 2002 mitgeteilt, dass sie die Überprüfung der brasilianischen Lieferbetriebe veranlasst und den brasilianischen Behörden hierfür eine Frist von zwei Wochen gesetzt hat. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die EU-Kommission in der am morgigen Donnerstag stattfindenden Sitzung über die geplanten Maßnahmen zur Gewährleistung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes informieren wird. 19.06.02

 



Nitrofurane in Lebensmitteln

In den vergangenen Wochen wurden immer wieder Rückstände des Antibiotikums Nitrofuran in Geflügelfleisch aus Brasilien sowie in Shrimps, Garnelen und Geflügelfleisch aus Asien nachgewiesen. Nitrofuran wird als mutagen und kanzerogen …

In den vergangenen Wochen wurden immer wieder Rückstände des Antibiotikums Nitrofuran in Geflügelfleisch aus Brasilien sowie in Shrimps, Garnelen und Geflügelfleisch aus Asien nachgewiesen. Nitrofuran wird als mutagen und kanzerogen eingestuft. Die Anwendung des Antibiotikums bei lebensmittelliefernden Tieren ist seit Mitte der 90er Jahre EU-weit verboten ((EWG) Nr. 2377/90). Für Nitrofurane gilt eine so genannte Null-Toleranz, d.h., ein Nachweis von Nitrofuranen führt dazu, dass das betreffende Lebensmittel nicht mehr verkehrsfähig ist.

Nach Angaben des hessischen Sozialministeriums wurde Nitrofuran in drei Kilogramm Garnelen und 5,7 Tonnen Geflügelfleisch aus Thailand sowie in 450 Kilogramm Shrimps aus Indonesien vom Staatlichen Untersuchungsamt Hessen nachgewiesen. Dieses ist das einzige Labor in Deutschland, das derzeit Nitrofuran-Analysen durchführen kann. Alle Lebensmittellieferungen seien im Mai in Hessen angekommen. Das betroffene Geflügelfleisch sei z. T. sicher gestellt und vernichtet, z. T. aber auch ausgeliefert und vermutlich bereits verzehrt worden. Die belasteten Garnelen und Shrimps würden nach Thailand und Indonesien zurückgeschickt.

Unklar ist, wie die mit den verbotenen Antibiotika belasteten Lebensmittel in den Handel gelangen konnten. Nach der EU-Entscheidung 2002/251 vom 27. März 2002 sind alle aus Thailand importierten Sendungen von Garnelen und Geflügelfleisch und nach EU-Entscheidung 2002/250, ebenfalls vom 27. 3. 2002, auch Garnelen aus Vietnam bei der Einfuhr auf Nitrofurane zu untersuchen. Dabei fordert das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) solche Untersuchungen nicht nur für frisches Geflügelfleisch, sondern auch für Geflügelfleisch-Zubereitungen und -Erzeugnissen. Zudem sollten Produkte aus all den Drittstaaten, aus denen positiv auf Nitrofurane getestete Produkte stammen, und bei denen es Hinweise auf die systematische Anwendung von Nitrofuranen gibt, EU-weit lückenlos auf Nitrofurane untersucht werden.

Das BMVEL hat die Europäische Kommission bereits am 23. April 2002 gebeten, geeignete Maßnahmen zur Sicherstellung der Einhaltung der gesundheitlichen Anforderungen der Europäischen Gemeinschaft bei der Einfuhr von Geflügelfleisch aus Brasilien zu prüfen.

Die Europäische Kommission hat im Rahmen der Sitzung des Ständigen Ausschusses für die Lebensmittelkette und die Tiergesundheit am 7. Mai 2002 mitgeteilt, dass sie die Überprüfung der brasilianischen Lieferbetriebe veranlasst und den brasilianischen Behörden hierfür eine Frist von zwei Wochen gesetzt hat. Die Bundesregierung geht davon aus, dass die EU-Kommission in der am morgigen Donnerstag stattfindenden Sitzung über die geplanten Maßnahmen zur Gewährleistung des gesundheitlichen Verbraucherschutzes informieren wird. 19.06.02

 

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Veröffentlicht: 19.06.2002

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