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  • Olivenöl: Mehr Klarheit für den Verbraucher


Ab 1. September 2002 gelten für Olivenöl neue bzw. modifizierte EU-Verordnungen. Die Änderungen beziehen sich hauptsächlich auf die Natur belassenen Güteklassen "nativ extra" und "nativ". Sie sollen dem Verbraucher mehr Klarheit und Sicherheit beim Einkauf geben. Im Einzelnen wird sich Folgendes verändern.

  • Die Lage der Olivenkulturen entscheidet über die Herkunftsbezeichnung des Öls, nicht mehr der Abfüllort. So setzt beispielsweise die Bezeichnung Olivenöl aus Italien auch voraus, dass die gepressten Oliven aus Italien stammen.
  • Die Testmethode der EU wird an die des Internationalen Olivenölrates angepasst. D. h., die höchste Güteklasse "extra natives Olivenöl" darf keine Fehler in Geschmack oder Geruch mehr aufweisen. "Natives" Olivenöl darf leichte Abweichungen im Geschmack aufweisen. Ab einem festgelgegten Intensitätsparameter für bestimmte olivenöltypische Attribute muss "natives" Olivenöl der Raffination zugeführt werden. Unter der Bezeichnung "Olivenöl – bestehend aus raffiniertem Olivenöl und nativem Olivenöl" gelangt es in den Handel.
  • Ein Hinweis auf die Zugabe von Olivenöl mittels Bildern oder Grafiken ist erst erlaubt, wenn diese 50 % des Volumens ausmacht. Generell ist der Anteil von Olivenöl in einer Mischung immer in Prozent und unter Angabe der verwendeten Güteklasse anzugeben. Es gilt hierbei eine Aufbrauchfrist bis zum 30. Oktober 2003.
  • Olivenöl darf nur noch in Behältern bis maximal 5 Litern Inhalt angeboten werden und muss entsprechend der neuen Vorschriften etikettiert werden. Zum 1. November 2003 treten weitere Regelungen zur Etikettierung, zu den Güteklassen und Kontrollen in Kraft. 29.08.02

 

Verordnung des Europäischen Rates vom 23. Juli 2001: Geltungsdauer der Beihilferegelung und der Qualitätssicherung für Olivenöl

Verordnung der EU-Kommission vom 06. Mai 2002: Merkmale von Olivenölen und Oliventresterölen sowie Verfahren zu ihrer Bestimmung

Verordnung 1019/2002der EU-Kommission vom 13. Juni 2002: Vermarktungsvorschriften für Olivenöl

 

Weitere Informationen zum Thema Oliven(öl)

Schmandke, H.: Phenolische Inhaltstoffe der Olive mit antioxidativen Eigenschaften. Ernährungs-Umschau 48 (2001) 490ff.

Fankhänel, S.: Mediterrane Ernährung. Ernährungs-Umschau 49 (2002) 244f.





Ab 1. September 2002 gelten für Olivenöl neue bzw. modifizierte EU-Verordnungen. Die Änderungen beziehen sich hauptsächlich auf die Natur belassenen Güteklassen "nativ extra" und "nativ". Sie sollen dem Verbraucher mehr Klarheit und Sicherheit beim Einkauf geben. Im Einzelnen wird sich Folgendes verändern.

  • Die Lage der Olivenkulturen entscheidet über die Herkunftsbezeichnung des Öls, nicht mehr der Abfüllort. So setzt beispielsweise die Bezeichnung Olivenöl aus Italien auch voraus, dass die gepressten Oliven aus Italien stammen.
  • Die Testmethode der EU wird an die des Internationalen Olivenölrates angepasst. D. h., die höchste Güteklasse "extra natives Olivenöl" darf keine Fehler in Geschmack oder Geruch mehr aufweisen. "Natives" Olivenöl darf leichte Abweichungen im Geschmack aufweisen. Ab einem festgelgegten Intensitätsparameter für bestimmte olivenöltypische Attribute muss "natives" Olivenöl der Raffination zugeführt werden. Unter der Bezeichnung "Olivenöl – bestehend aus raffiniertem Olivenöl und nativem Olivenöl" gelangt es in den Handel.
  • Ein Hinweis auf die Zugabe von Olivenöl mittels Bildern oder Grafiken ist erst erlaubt, wenn diese 50 % des Volumens ausmacht. Generell ist der Anteil von Olivenöl in einer Mischung immer in Prozent und unter Angabe der verwendeten Güteklasse anzugeben. Es gilt hierbei eine Aufbrauchfrist bis zum 30. Oktober 2003.
  • Olivenöl darf nur noch in Behältern bis maximal 5 Litern Inhalt angeboten werden und muss entsprechend der neuen Vorschriften etikettiert werden. Zum 1. November 2003 treten weitere Regelungen zur Etikettierung, zu den Güteklassen und Kontrollen in Kraft. 29.08.02

 

Verordnung des Europäischen Rates vom 23. Juli 2001: Geltungsdauer der Beihilferegelung und der Qualitätssicherung für Olivenöl

Verordnung der EU-Kommission vom 06. Mai 2002: Merkmale von Olivenölen und Oliventresterölen sowie Verfahren zu ihrer Bestimmung

Verordnung 1019/2002der EU-Kommission vom 13. Juni 2002: Vermarktungsvorschriften für Olivenöl

 

Weitere Informationen zum Thema Oliven(öl)

Schmandke, H.: Phenolische Inhaltstoffe der Olive mit antioxidativen Eigenschaften. Ernährungs-Umschau 48 (2001) 490ff.

Fankhänel, S.: Mediterrane Ernährung. Ernährungs-Umschau 49 (2002) 244f.



Olivenöl: Mehr Klarheit für den Verbraucher

Ab 1. September 2002 gelten für Olivenöl neue bzw. modifizierte EU-Verordnungen. Die Änderungen beziehen sich hauptsächlich auf die Natur belassenen Güteklassen "nativ extra" und "nativ". Sie sollen dem Verbraucher mehr …

Ab 1. September 2002 gelten für Olivenöl neue bzw. modifizierte EU-Verordnungen. Die Änderungen beziehen sich hauptsächlich auf die Natur belassenen Güteklassen “nativ extra” und “nativ”. Sie sollen dem Verbraucher mehr Klarheit und Sicherheit beim Einkauf geben. Im Einzelnen wird sich Folgendes verändern.

  • Die Lage der Olivenkulturen entscheidet über die Herkunftsbezeichnung des Öls, nicht mehr der Abfüllort. So setzt beispielsweise die Bezeichnung Olivenöl aus Italien auch voraus, dass die gepressten Oliven aus Italien stammen.
  • Die Testmethode der EU wird an die des Internationalen Olivenölrates angepasst. D. h., die höchste Güteklasse “extra natives Olivenöl” darf keine Fehler in Geschmack oder Geruch mehr aufweisen. “Natives” Olivenöl darf leichte Abweichungen im Geschmack aufweisen. Ab einem festgelgegten Intensitätsparameter für bestimmte olivenöltypische Attribute muss “natives” Olivenöl der Raffination zugeführt werden. Unter der Bezeichnung “Olivenöl – bestehend aus raffiniertem Olivenöl und nativem Olivenöl” gelangt es in den Handel.
  • Ein Hinweis auf die Zugabe von Olivenöl mittels Bildern oder Grafiken ist erst erlaubt, wenn diese 50 % des Volumens ausmacht. Generell ist der Anteil von Olivenöl in einer Mischung immer in Prozent und unter Angabe der verwendeten Güteklasse anzugeben. Es gilt hierbei eine Aufbrauchfrist bis zum 30. Oktober 2003.
  • Olivenöl darf nur noch in Behältern bis maximal 5 Litern Inhalt angeboten werden und muss entsprechend der neuen Vorschriften etikettiert werden. Zum 1. November 2003 treten weitere Regelungen zur Etikettierung, zu den Güteklassen und Kontrollen in Kraft. 29.08.02

 

Verordnung des Europäischen Rates vom 23. Juli 2001: Geltungsdauer der Beihilferegelung und der Qualitätssicherung für Olivenöl

Verordnung der EU-Kommission vom 06. Mai 2002: Merkmale von Olivenölen und Oliventresterölen sowie Verfahren zu ihrer Bestimmung

Verordnung 1019/2002der EU-Kommission vom 13. Juni 2002: Vermarktungsvorschriften für Olivenöl

 

Weitere Informationen zum Thema Oliven(öl)

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Veröffentlicht: 29.08.2002

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