Am 1. Oktober tritt die Richtlinie zur enteralen Ernährung in Kraft. Sie regelt, in welchen medizinisch notwendigen Fällen Trink- und Sondennahrung – die enterale Ernährung – in der ambulanten Versorgung von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt wird.
Hierzu gehören beispielsweise:
- Säuglinge und Kinder mit schweren diätpflichtigen Stoffwechselkrankheiten,
- neurologisch kranke und behinderte Kinder,
- Schlaganfallpatienten mit Schluckstörungen,
- Krebskranke und Komapatienten.
Die Richtlinie finden Sie im Internet unter www.bmgs.bund.de/downloads/RichtlinienEnteraleErnaehrung.pdf. (28.09.05)





