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  • Schwellenwerte für allergieauslösende Bestandteile in Lebensmitteln notwendig


Für Erdnussallergiker können schon Spuren von Erdnüssen lebensbedrohlich sein - umso wichtiger, dass auch geringe Erdnussmengen in verpackten Lebensmitteln gekennzeichnet werden. Zutaten, die zur Rezeptur eines Lebensmittels gehören und bekanntermaßen Allergien auslösen können, müssen bereits jetzt gekennzeichnet werden. Gelangen jedoch Spuren bekannter Allergene unbeabsichtigt in das Lebensmittel, bleibt die Kennzeichnung dem Hersteller überlassen und ist nicht gesetzlich geregelt.

Lebensmittel tragen dann Hinweise wie "Kann Spuren von Erdnüssen enthalten", oder "In unserem Betrieb werden auch Erdnüsse verarbeitet" auf der Verpackung. Expertinnen und Experten aus Medizin, Ernährungswissenschaft, amtlicher Lebensmittelüberwachung, Interessenverbänden und Lebensmittelindustrie sind sich einig, dass Hersteller Spuren allergener Bestandteile in ihren Produkten soweit wie möglich reduzieren sollten. Die Kennzeichnung der verbleibenden Spuren sollte verbindlich geregelt werden.

Dazu sind Grenzwerte erforderlich, oberhalb derer ein Allergen gekennzeichnet werden muss. "Die Werte sollten sicherstellen, dass Allergiker ausreichend geschützt sind, dass die Mengen analytisch nachweisbar sind und dass sie für Lebensmittelhersteller umsetzbar sind", sagt Prof. Dr. Dr. Andreas HENSEL, Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Nach Ansicht der Expertinnen und Experten sollten für jedes Allergen eigene Grenzwerte festgelegt werden.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Expertengesprächs berieten in Berlin darüber, welche Schwellenwerte man für die Kennzeichnung von Allergie auslösenden Bestandteilen in Lebensmitteln festlegen kann. Der Schwellenwert bezeichnet die geringste Menge eines Stoffes, die bei empfindlichen Personen eine allergische Reaktion der Schleimhäute, der Atemwege, der Haut oder des Magen-Darm-Traktes hervorrufen kann. Allerdings können diese auslösenden Mengen individuell unterschiedlich sein. Darüber hinaus beeinflussen Rahmenbedingungen wie zum Beispiel körperliche Anstrengung, andere Bestandteile der Nahrung oder die Einnahme von Medikamenten das Auftreten und die Intensität von allergischen Reaktionen.

Das Expertengespräch war Teil der Konferenz "Allergien: Bessere Information, höhere Lebensqualität" im Rahmen des Nationalen Aktionsplans gegen Allergien des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Ausführliche Informationen zum Thema sind auf der Internetseite des BfR zu finden unter www.bfr.bund.de. Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung, Pressemeldung vom 23.10.2008 (07.11.08)





Für Erdnussallergiker können schon Spuren von Erdnüssen lebensbedrohlich sein - umso wichtiger, dass auch geringe Erdnussmengen in verpackten Lebensmitteln gekennzeichnet werden. Zutaten, die zur Rezeptur eines Lebensmittels gehören und bekanntermaßen Allergien auslösen können, müssen bereits jetzt gekennzeichnet werden. Gelangen jedoch Spuren bekannter Allergene unbeabsichtigt in das Lebensmittel, bleibt die Kennzeichnung dem Hersteller überlassen und ist nicht gesetzlich geregelt.

Lebensmittel tragen dann Hinweise wie "Kann Spuren von Erdnüssen enthalten", oder "In unserem Betrieb werden auch Erdnüsse verarbeitet" auf der Verpackung. Expertinnen und Experten aus Medizin, Ernährungswissenschaft, amtlicher Lebensmittelüberwachung, Interessenverbänden und Lebensmittelindustrie sind sich einig, dass Hersteller Spuren allergener Bestandteile in ihren Produkten soweit wie möglich reduzieren sollten. Die Kennzeichnung der verbleibenden Spuren sollte verbindlich geregelt werden.

Dazu sind Grenzwerte erforderlich, oberhalb derer ein Allergen gekennzeichnet werden muss. "Die Werte sollten sicherstellen, dass Allergiker ausreichend geschützt sind, dass die Mengen analytisch nachweisbar sind und dass sie für Lebensmittelhersteller umsetzbar sind", sagt Prof. Dr. Dr. Andreas HENSEL, Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Nach Ansicht der Expertinnen und Experten sollten für jedes Allergen eigene Grenzwerte festgelegt werden.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Expertengesprächs berieten in Berlin darüber, welche Schwellenwerte man für die Kennzeichnung von Allergie auslösenden Bestandteilen in Lebensmitteln festlegen kann. Der Schwellenwert bezeichnet die geringste Menge eines Stoffes, die bei empfindlichen Personen eine allergische Reaktion der Schleimhäute, der Atemwege, der Haut oder des Magen-Darm-Traktes hervorrufen kann. Allerdings können diese auslösenden Mengen individuell unterschiedlich sein. Darüber hinaus beeinflussen Rahmenbedingungen wie zum Beispiel körperliche Anstrengung, andere Bestandteile der Nahrung oder die Einnahme von Medikamenten das Auftreten und die Intensität von allergischen Reaktionen.

Das Expertengespräch war Teil der Konferenz "Allergien: Bessere Information, höhere Lebensqualität" im Rahmen des Nationalen Aktionsplans gegen Allergien des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Ausführliche Informationen zum Thema sind auf der Internetseite des BfR zu finden unter www.bfr.bund.de. Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung, Pressemeldung vom 23.10.2008 (07.11.08)



Schwellenwerte für allergieauslösende Bestandteile in Lebensmitteln notwendig

Für Erdnussallergiker können schon Spuren von Erdnüssen lebensbedrohlich sein - umso wichtiger, dass auch geringe Erdnussmengen in verpackten Lebensmitteln gekennzeichnet werden. Zutaten, die zur Rezeptur eines Lebensmittels gehören und bekanntermaßen …

Für Erdnussallergiker können schon Spuren von Erdnüssen lebensbedrohlich sein – umso wichtiger, dass auch geringe Erdnussmengen in verpackten Lebensmitteln gekennzeichnet werden. Zutaten, die zur Rezeptur eines Lebensmittels gehören und bekanntermaßen Allergien auslösen können, müssen bereits jetzt gekennzeichnet werden. Gelangen jedoch Spuren bekannter Allergene unbeabsichtigt in das Lebensmittel, bleibt die Kennzeichnung dem Hersteller überlassen und ist nicht gesetzlich geregelt.

Lebensmittel tragen dann Hinweise wie “Kann Spuren von Erdnüssen enthalten”, oder “In unserem Betrieb werden auch Erdnüsse verarbeitet” auf der Verpackung. Expertinnen und Experten aus Medizin, Ernährungswissenschaft, amtlicher Lebensmittelüberwachung, Interessenverbänden und Lebensmittelindustrie sind sich einig, dass Hersteller Spuren allergener Bestandteile in ihren Produkten soweit wie möglich reduzieren sollten. Die Kennzeichnung der verbleibenden Spuren sollte verbindlich geregelt werden.

Dazu sind Grenzwerte erforderlich, oberhalb derer ein Allergen gekennzeichnet werden muss. “Die Werte sollten sicherstellen, dass Allergiker ausreichend geschützt sind, dass die Mengen analytisch nachweisbar sind und dass sie für Lebensmittelhersteller umsetzbar sind”, sagt Prof. Dr. Dr. Andreas HENSEL, Präsident des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Nach Ansicht der Expertinnen und Experten sollten für jedes Allergen eigene Grenzwerte festgelegt werden.

Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer eines Expertengesprächs berieten in Berlin darüber, welche Schwellenwerte man für die Kennzeichnung von Allergie auslösenden Bestandteilen in Lebensmitteln festlegen kann. Der Schwellenwert bezeichnet die geringste Menge eines Stoffes, die bei empfindlichen Personen eine allergische Reaktion der Schleimhäute, der Atemwege, der Haut oder des Magen-Darm-Traktes hervorrufen kann. Allerdings können diese auslösenden Mengen individuell unterschiedlich sein. Darüber hinaus beeinflussen Rahmenbedingungen wie zum Beispiel körperliche Anstrengung, andere Bestandteile der Nahrung oder die Einnahme von Medikamenten das Auftreten und die Intensität von allergischen Reaktionen.

Das Expertengespräch war Teil der Konferenz “Allergien: Bessere Information, höhere Lebensqualität” im Rahmen des Nationalen Aktionsplans gegen Allergien des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV). Ausführliche Informationen zum Thema sind auf der Internetseite des BfR zu finden unter www.bfr.bund.de. Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung, Pressemeldung vom 23.10.2008 (07.11.08)

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Veröffentlicht: 07.11.2008

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