• Facebook
  • Linkedin
  • Instagram
  • RSS
  • Shop
  • Service
    • Mediadaten
    • Newsletter
    • Presseportal
    • Studium und Ausbildung
    • History
    • Verbände
    • Termine
    • Newsarchiv
    • Team
    • Galerie
    • FAQ
    • Peer-Review-Verfahren
    • Hinweise für Autoren
    • Instructions for Authors
  • Abonnements
    • Bestellformular
  • Fortbildungen
    • So funktionierts
    • Sammeln Sie Punkte
    • Aktuelle Fortbildungen
    • Vergangene Fortbildungen
  • English Articles
  • Anmelden
ERNÄHRUNGS UMSCHAU
  • News
  • Branche
    • Aktuelles
    • Marktplatz
    • Rezepte
    • Insights
    • Produkte
    • Spotlights
    • Karriere & Jobs
  • Online Plus
    • +Plus-Themen
    • Public Health Nutrition
    • Hintergrundinterviews
    • Videos
  • Artikel-Archiv
    • Special Editions
  • Heft-Archiv
    • Heft-Archiv 2021-
    • Heft-Archiv 2011-2020
    • Heft-Archiv 2001-2010
  • Suche
    • Profi-Suche
    • Globale Suche
Seite wählen
  • ERNÄHRUNGS UMSCHAU
  • 5
  • Selen in Nahrungsergänzungsmitteln


Seit einigen Jahren werden verstärkt Nahrungsergänzungsmittel (NEM) mit Selenzusätzen angeboten. Nach einer EU-Richtlinie dürfen in diesen zwar die anorganischen Selenverbindungen Natriumselenit, -hydrogenselenit und -selenat verwendet werden, nicht jedoch organische Verbindungen wie Selenomethionin oder Selenhefe. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ging jetzt u. a. der Frage nach, ob letztere für NEM zugelassen werden sollten.

Es kommt zum Schluss, dass organische Selenverbindungen vorerst nicht für NEM verwendet werden sollten. Für Selenhefe könne bislang keine gleichbleibende Qualität gewährleistet werden. Darüber hinaus ließen die bisherigen Studienergebnisse keine Vorteile von Selenomethionin oder Selenhefe in Nahrungsergänzungsmitteln gegenüber Seleniten erkennen.

Zudem sehen Kritiker die Gefahr einer erhöhten Quecksilber-Belastung für den Menschen durch Selenit und Hydrogenselenit in NEM im Unterschied zu organischen Verbindungen. Das BfR hält es jedoch nach Prüfung der aktuellen Datenlage nicht für notwendig, auf anorganischen Selenverbindungen einen entsprechenden Warnhinweis anzubringen. Die vollständige Stellungnahme findet sich im Internet. (03.05.05)

 





Seit einigen Jahren werden verstärkt Nahrungsergänzungsmittel (NEM) mit Selenzusätzen angeboten. Nach einer EU-Richtlinie dürfen in diesen zwar die anorganischen Selenverbindungen Natriumselenit, -hydrogenselenit und -selenat verwendet werden, nicht jedoch organische Verbindungen wie Selenomethionin oder Selenhefe. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ging jetzt u. a. der Frage nach, ob letztere für NEM zugelassen werden sollten.

Es kommt zum Schluss, dass organische Selenverbindungen vorerst nicht für NEM verwendet werden sollten. Für Selenhefe könne bislang keine gleichbleibende Qualität gewährleistet werden. Darüber hinaus ließen die bisherigen Studienergebnisse keine Vorteile von Selenomethionin oder Selenhefe in Nahrungsergänzungsmitteln gegenüber Seleniten erkennen.

Zudem sehen Kritiker die Gefahr einer erhöhten Quecksilber-Belastung für den Menschen durch Selenit und Hydrogenselenit in NEM im Unterschied zu organischen Verbindungen. Das BfR hält es jedoch nach Prüfung der aktuellen Datenlage nicht für notwendig, auf anorganischen Selenverbindungen einen entsprechenden Warnhinweis anzubringen. Die vollständige Stellungnahme findet sich im Internet. (03.05.05)

 



Selen in Nahrungsergänzungsmitteln

Seit einigen Jahren werden verstärkt Nahrungsergänzungsmittel (NEM) mit Selenzusätzen angeboten. Nach einer EU-Richtlinie dürfen in diesen zwar die anorganischen Selenverbindungen Natriumselenit, -hydrogenselenit und -selenat verwendet werden, nicht jedoch organische Verbindungen …

Seit einigen Jahren werden verstärkt Nahrungsergänzungsmittel (NEM) mit Selenzusätzen angeboten. Nach einer EU-Richtlinie dürfen in diesen zwar die anorganischen Selenverbindungen Natriumselenit, -hydrogenselenit und -selenat verwendet werden, nicht jedoch organische Verbindungen wie Selenomethionin oder Selenhefe. Das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) ging jetzt u. a. der Frage nach, ob letztere für NEM zugelassen werden sollten.

Es kommt zum Schluss, dass organische Selenverbindungen vorerst nicht für NEM verwendet werden sollten. Für Selenhefe könne bislang keine gleichbleibende Qualität gewährleistet werden. Darüber hinaus ließen die bisherigen Studienergebnisse keine Vorteile von Selenomethionin oder Selenhefe in Nahrungsergänzungsmitteln gegenüber Seleniten erkennen.

Zudem sehen Kritiker die Gefahr einer erhöhten Quecksilber-Belastung für den Menschen durch Selenit und Hydrogenselenit in NEM im Unterschied zu organischen Verbindungen. Das BfR hält es jedoch nach Prüfung der aktuellen Datenlage nicht für notwendig, auf anorganischen Selenverbindungen einen entsprechenden Warnhinweis anzubringen. Die vollständige Stellungnahme findet sich im Internet. (03.05.05)

 

Content wird geladen. Bitte warten!

Artikelfakten

Veröffentlicht: 03.05.2005

Autor

Redaktion
Redaktion

Artikel teilen

Aktuelle Ausgabe

Zum Heft
Content wird geladen. Bitte warten!

Meist gelesen

© Danone
PR-Veröffentlichung – Anzeige

Danone: FruchtZwerge: Geringster Zuckergehalt seit Markteinführung

PR-Veröffentlichung – Anzeige

Danone: Neue Milchprodukte und pflanzliche Alternativen mit hohem Proteingehalt

PR-Veröffentlichung – Anzeige

Studien zeigen Einfluss von Trockenpflaumen auf Knochendichte

Alle "Aktuelles" Artikel
Content wird geladen. Bitte warten!

Tipps

09.07.2026 | Karriere & Jobs | 53175 Bonn
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V.

Mitarbeiter*in (m/w/d) im Landesprojekt " Koordinierungsstelle Gemeinschaftsverpflegung"

zur Anzeige
Content wird geladen. Bitte warten!
Content wird geladen. Bitte warten!
Content wird geladen. Bitte warten!
Logo IDD
Content wird geladen. Bitte warten!


Marktplatz 13, D-65183 Wiesbaden



Postfach 5709, 65047 Wiesbaden


+49 611 360 98 113

Ernährungs Umschau

Allgemeine Fragen



+49 611 360 98 362


kontakt@ernaehrungs-umschau.de

Redaktion Print & Online

mpm Fachmedien



+49 6403 63772


eu-redaktion@mpm-online.de

Marketing- & Anzeigenleitung

Tanja Kilbert



+49 611 360 98 301


t.kilbert@uzv.de

Rechtliches

AGB
Cookie
Datenschutz
Impressum
Teilnahmebedingungen Gewinnspiel

Service & Kontakt

Abos
Kontakt
Medien & Preise
Newsletter

Inhalte

Artikel
Heftarchiv
News
Fortbildungen
Termine

© ERNÄHRUNGS UMSCHAU 2026 | PERIMETRIK® - Digitalagentur