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  • Streit um Kostenerstattung für künstliche Ernährung geht weiter


Der monatelange Streit um die Finanzierung der künstlichen Ernährung von bis zu 140 000 Menschen in Deutschland geht weiter: Am Dienstag kam der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten und Krankenkassen zu dem Ergebnis, dass eine Anpassung an die Vorgaben des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) nicht erfolgen kann. Die Frist für die Überarbeitung der GBA-Richtlinie läuft am 31. Juli ab. Das Angebot des BMGS zu einer Fristverlängerung wurde abgelehnt.

Das BMGS hatte beanstandet, die geplante Neuregelung streiche die Kostenerstattung auch für Patienten, die auf künstliche Ernähung angewiesen seien. Dazu zählten Patienten mit bestimmten Stoffwechselerkrankungen, mit eingeschränkter Fähigkeit zur normalen Ernährung und viele Krebspatienten. Der Vorsitzende des G-BA, Dr. Rainer Hess, sagte, die Beanstandungen seien so umfangreich, dass es keinen Sinn mache, Detailänderungen zu beschließen. Würde der Bundesausschuss dem Ministerium von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt folgen, hätte dies weit reichende Folgen auch für andere Arzneimittel. Für diese müssten dann weit lockerere Kriterien für die Kostenerstattung angelegt werden.

Das Ministerium kann nun die Regelung selbst per so genannter Ersatzvornahme treffen. Der Sprecher des Gesundheitsministeriums, Klaus Vater, kündigte gestern in Berlin an, dass das Ministerium schnell handeln werde. Weitere Informationen unter www.g-ba.de. (21.07.05)





Der monatelange Streit um die Finanzierung der künstlichen Ernährung von bis zu 140 000 Menschen in Deutschland geht weiter: Am Dienstag kam der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten und Krankenkassen zu dem Ergebnis, dass eine Anpassung an die Vorgaben des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) nicht erfolgen kann. Die Frist für die Überarbeitung der GBA-Richtlinie läuft am 31. Juli ab. Das Angebot des BMGS zu einer Fristverlängerung wurde abgelehnt.

Das BMGS hatte beanstandet, die geplante Neuregelung streiche die Kostenerstattung auch für Patienten, die auf künstliche Ernähung angewiesen seien. Dazu zählten Patienten mit bestimmten Stoffwechselerkrankungen, mit eingeschränkter Fähigkeit zur normalen Ernährung und viele Krebspatienten. Der Vorsitzende des G-BA, Dr. Rainer Hess, sagte, die Beanstandungen seien so umfangreich, dass es keinen Sinn mache, Detailänderungen zu beschließen. Würde der Bundesausschuss dem Ministerium von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt folgen, hätte dies weit reichende Folgen auch für andere Arzneimittel. Für diese müssten dann weit lockerere Kriterien für die Kostenerstattung angelegt werden.

Das Ministerium kann nun die Regelung selbst per so genannter Ersatzvornahme treffen. Der Sprecher des Gesundheitsministeriums, Klaus Vater, kündigte gestern in Berlin an, dass das Ministerium schnell handeln werde. Weitere Informationen unter www.g-ba.de. (21.07.05)



Streit um Kostenerstattung für künstliche Ernährung geht weiter

Der monatelange Streit um die Finanzierung der künstlichen Ernährung von bis zu 140 000 Menschen in Deutschland geht weiter: Am Dienstag kam der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten und Krankenkassen …

Der monatelange Streit um die Finanzierung der künstlichen Ernährung von bis zu 140 000 Menschen in Deutschland geht weiter: Am Dienstag kam der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten und Krankenkassen zu dem Ergebnis, dass eine Anpassung an die Vorgaben des Bundesministeriums für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMGS) nicht erfolgen kann. Die Frist für die Überarbeitung der GBA-Richtlinie läuft am 31. Juli ab. Das Angebot des BMGS zu einer Fristverlängerung wurde abgelehnt.

Das BMGS hatte beanstandet, die geplante Neuregelung streiche die Kostenerstattung auch für Patienten, die auf künstliche Ernähung angewiesen seien. Dazu zählten Patienten mit bestimmten Stoffwechselerkrankungen, mit eingeschränkter Fähigkeit zur normalen Ernährung und viele Krebspatienten. Der Vorsitzende des G-BA, Dr. Rainer Hess, sagte, die Beanstandungen seien so umfangreich, dass es keinen Sinn mache, Detailänderungen zu beschließen. Würde der Bundesausschuss dem Ministerium von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt folgen, hätte dies weit reichende Folgen auch für andere Arzneimittel. Für diese müssten dann weit lockerere Kriterien für die Kostenerstattung angelegt werden.

Das Ministerium kann nun die Regelung selbst per so genannter Ersatzvornahme treffen. Der Sprecher des Gesundheitsministeriums, Klaus Vater, kündigte gestern in Berlin an, dass das Ministerium schnell handeln werde. Weitere Informationen unter www.g-ba.de. (21.07.05)

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Veröffentlicht: 21.07.2005

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