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  • Süße Überraschung – Frankreich genehmigt Stevia-Extrakt als Süßstoff


Die französischen Behörden haben Ende August 2009 Rebaudiosid A als Süßungsmittel für bestimmte Lebensmittel zugelassen. Es handelt sich dabei um ein Glycosid, das aus Blättern der in Peru heimischen Stevia rebaudiana extrahiert wird. Der Stoff ist rund 300 Mal süßer als Zucker, liefert jedoch keine Kalorien. Seit Jahren wird der Extrakt wie auch das getrocknete Kraut der Stevia-Pflanze von seinen Anhängern als natürliche und gesunde Alternative zu Zucker und synthetischen Süßstoffen gepriesen. Dem stehen kritische Stimmen aus der Risikobewertung entgegen: Ein Abbauprodukt der Steviol-Glycoside hatte in Tierversuchen mutagene Wirkungen gezeigt.

In der französischen Zulassung, die zunächst nur für zwei Jahre und nur innerhalb Frankreichs gilt, sind Höchstmengen für den Einsatz des Süßungsmittels festgelegt. Außerdem wird eine hohe Reinheit von mindestens 97 % Rebaudiosid A verlangt. In einer Sicherheitsbewertung zu Steviol-Glycosiden aus dem Jahr 2008 forderte der Gemeinsame Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe der WHO/FAO (JECFA) einen Reinheitsgehalt von 95 %.

Der Vorstoß der Franzosen erstaunt, da die Reglementierung von Zusatzstoffen innerhalb der Europäischen Union momentan im Umbruch ist. Künftig sollen alle Bewertungen von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nach einem einheitlichen Verfahren durchgeführt werden. Ein Antrag auf Zulassung eines Stevia-Extraktes als Süßungsmittel liegt der EFSA bereits vor. Mit einer Entscheidung darüber wird 2011 gerechnet. Quelle: aid (09.11.09)





Die französischen Behörden haben Ende August 2009 Rebaudiosid A als Süßungsmittel für bestimmte Lebensmittel zugelassen. Es handelt sich dabei um ein Glycosid, das aus Blättern der in Peru heimischen Stevia rebaudiana extrahiert wird. Der Stoff ist rund 300 Mal süßer als Zucker, liefert jedoch keine Kalorien. Seit Jahren wird der Extrakt wie auch das getrocknete Kraut der Stevia-Pflanze von seinen Anhängern als natürliche und gesunde Alternative zu Zucker und synthetischen Süßstoffen gepriesen. Dem stehen kritische Stimmen aus der Risikobewertung entgegen: Ein Abbauprodukt der Steviol-Glycoside hatte in Tierversuchen mutagene Wirkungen gezeigt.

In der französischen Zulassung, die zunächst nur für zwei Jahre und nur innerhalb Frankreichs gilt, sind Höchstmengen für den Einsatz des Süßungsmittels festgelegt. Außerdem wird eine hohe Reinheit von mindestens 97 % Rebaudiosid A verlangt. In einer Sicherheitsbewertung zu Steviol-Glycosiden aus dem Jahr 2008 forderte der Gemeinsame Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe der WHO/FAO (JECFA) einen Reinheitsgehalt von 95 %.

Der Vorstoß der Franzosen erstaunt, da die Reglementierung von Zusatzstoffen innerhalb der Europäischen Union momentan im Umbruch ist. Künftig sollen alle Bewertungen von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nach einem einheitlichen Verfahren durchgeführt werden. Ein Antrag auf Zulassung eines Stevia-Extraktes als Süßungsmittel liegt der EFSA bereits vor. Mit einer Entscheidung darüber wird 2011 gerechnet. Quelle: aid (09.11.09)



Süße Überraschung – Frankreich genehmigt Stevia-Extrakt als Süßstoff

Die französischen Behörden haben Ende August 2009 Rebaudiosid A als Süßungsmittel für bestimmte Lebensmittel zugelassen. Es handelt sich dabei um ein Glycosid, das aus Blättern der in Peru heimischen Stevia …

Die französischen Behörden haben Ende August 2009 Rebaudiosid A als Süßungsmittel für bestimmte Lebensmittel zugelassen. Es handelt sich dabei um ein Glycosid, das aus Blättern der in Peru heimischen Stevia rebaudiana extrahiert wird. Der Stoff ist rund 300 Mal süßer als Zucker, liefert jedoch keine Kalorien. Seit Jahren wird der Extrakt wie auch das getrocknete Kraut der Stevia-Pflanze von seinen Anhängern als natürliche und gesunde Alternative zu Zucker und synthetischen Süßstoffen gepriesen. Dem stehen kritische Stimmen aus der Risikobewertung entgegen: Ein Abbauprodukt der Steviol-Glycoside hatte in Tierversuchen mutagene Wirkungen gezeigt.

In der französischen Zulassung, die zunächst nur für zwei Jahre und nur innerhalb Frankreichs gilt, sind Höchstmengen für den Einsatz des Süßungsmittels festgelegt. Außerdem wird eine hohe Reinheit von mindestens 97 % Rebaudiosid A verlangt. In einer Sicherheitsbewertung zu Steviol-Glycosiden aus dem Jahr 2008 forderte der Gemeinsame Sachverständigenausschuss für Lebensmittelzusatzstoffe der WHO/FAO (JECFA) einen Reinheitsgehalt von 95 %.

Der Vorstoß der Franzosen erstaunt, da die Reglementierung von Zusatzstoffen innerhalb der Europäischen Union momentan im Umbruch ist. Künftig sollen alle Bewertungen von der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) nach einem einheitlichen Verfahren durchgeführt werden. Ein Antrag auf Zulassung eines Stevia-Extraktes als Süßungsmittel liegt der EFSA bereits vor. Mit einer Entscheidung darüber wird 2011 gerechnet. Quelle: aid (09.11.09)

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Veröffentlicht: 09.11.2009

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