Die Debatte um eine mögliche Süßgetränkesteuer in Deutschland gewinnt an Fahrt: Nachdem die FinanzKommission Gesundheit eine Abgabe nach britischem Vorbild empfohlen hat, plant das Bundesgesundheitsministerium laut Gesetzentwurf die Einführung einer Abgabe auf zuckergesüßte Getränke ab 2028. Ziel ist es, Krankheitskosten zu senken und die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung zu stabilisieren.
Ein aktuelles Papier von Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern verschiedener deutscher Universitäten ordnet die bestehende Forschungslage zur Wirksamkeit von Süßgetränkesteuern ein. Demnach sind die gesundheitsschädlichen Folgen eines regelmäßigen Konsums von Süßgetränken wissenschaftlich gut belegt. Studien zeigen Zusammenhänge mit Übergewicht, Adipositas, Typ-2-Diabetes und Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
Auch die Wirksamkeit von Süßgetränkeabgaben gilt laut den Autorinnen und Autoren als gut belegt. Erfahrungen aus mehr als 100 Ländern zeigen, dass höhere Preise den Konsum deutlich senken. Zudem können nach dem Zuckergehalt gestaffelte Abgaben Hersteller dazu motivieren, den Zuckeranteil ihrer Produkte zu reduzieren.
Die direkte Wirkung auf Übergewicht und Adipositas ist aufgrund der vielen Einflussfaktoren methodisch schwierig nachzuverfolgen. Dennoch weist die Mehrheit der vorliegenden Studien auf eine Verringerung oder Verlangsamung des Anstiegs von Übergewicht und Adipositas hin, insbesondere bei Kindern und Jugendlichen.
Das Fazit der Autorinnen und Autoren: Wissenschaftlich betrachtet sind Süßgetränkesteuern eine evidenzbasierte Maßnahme zur Prävention von Adipositas und anderen ernährungsmitbedingten Erkrankungen. Allerdings sollten sie Teil einer umfassenden Präventionsstrategie sein, die weitere Maßnahmen wie gesündere Verpflegungsangebote, Werbebeschränkungen für Kinder und die Förderung von Bewegung umfasst.
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