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Die EU-Kommission schlägt vor, die Altersgrenze anzuheben, ab der bei geschlachteten Rindern die Wirbelsäule entfernt werden muss. Unterstützung durch die EU-Mitgliedstaaten fand der Vorschlagsentwurf am 5. Oktober im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit. Mit dem endgültigen Erlass durch die EU-Kommission wird binnen zweier Monate gerechnet. Damit dürfte dann Rindfleisch am Knochen, wie die italienische Bistecca fiorentina oder das T-Bone-Steak, in der EU wieder hergestellt werden.

Die infolge der BSE-Krise in Kraft getretenen Bestimmungen der EU sehen vor, bei Schlachttieren, die älter als 12 Monate sind, die Wirbelsäule zu entfernen. Seit Oktober 2000 ist die Wirbelsäule in der Liste so genannter Risikomaterialien aufgeführt, von denen bisher angenommen wurde, dass sie die größte Gefahr einer Übertragung von BSE darstellen. Im April 2005 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS) jedoch eine Stellungnahme, in der sie die Anhebung der Altersgrenze für die Entfernung der Wirbelsäule befürwortete. Selbst ein Alter bis zu 30 Monaten sei als sicherer Grenzwert anzusehen.

Vorerst hat die EU-Kommission jedoch 24 Monate als praxisgerechte Altersgrenze vorgeschlagen, um die höchste Sicherheitsmarge beim Schutz vor BSE zu gewährleisten. Sollte der rückläufige BSE-Trend anhalten, kann diese Grenze noch einmal angepasst werden. (07.10.05)





Die EU-Kommission schlägt vor, die Altersgrenze anzuheben, ab der bei geschlachteten Rindern die Wirbelsäule entfernt werden muss. Unterstützung durch die EU-Mitgliedstaaten fand der Vorschlagsentwurf am 5. Oktober im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit. Mit dem endgültigen Erlass durch die EU-Kommission wird binnen zweier Monate gerechnet. Damit dürfte dann Rindfleisch am Knochen, wie die italienische Bistecca fiorentina oder das T-Bone-Steak, in der EU wieder hergestellt werden.

Die infolge der BSE-Krise in Kraft getretenen Bestimmungen der EU sehen vor, bei Schlachttieren, die älter als 12 Monate sind, die Wirbelsäule zu entfernen. Seit Oktober 2000 ist die Wirbelsäule in der Liste so genannter Risikomaterialien aufgeführt, von denen bisher angenommen wurde, dass sie die größte Gefahr einer Übertragung von BSE darstellen. Im April 2005 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS) jedoch eine Stellungnahme, in der sie die Anhebung der Altersgrenze für die Entfernung der Wirbelsäule befürwortete. Selbst ein Alter bis zu 30 Monaten sei als sicherer Grenzwert anzusehen.

Vorerst hat die EU-Kommission jedoch 24 Monate als praxisgerechte Altersgrenze vorgeschlagen, um die höchste Sicherheitsmarge beim Schutz vor BSE zu gewährleisten. Sollte der rückläufige BSE-Trend anhalten, kann diese Grenze noch einmal angepasst werden. (07.10.05)



T-Bone-Steak wieder zugelassen

Die EU-Kommission schlägt vor, die Altersgrenze anzuheben, ab der bei geschlachteten Rindern die Wirbelsäule entfernt werden muss. Unterstützung durch die EU-Mitgliedstaaten fand der Vorschlagsentwurf am 5. Oktober im Ständigen Ausschuss …

Die EU-Kommission schlägt vor, die Altersgrenze anzuheben, ab der bei geschlachteten Rindern die Wirbelsäule entfernt werden muss. Unterstützung durch die EU-Mitgliedstaaten fand der Vorschlagsentwurf am 5. Oktober im Ständigen Ausschuss für die Lebensmittelkette und Tiergesundheit. Mit dem endgültigen Erlass durch die EU-Kommission wird binnen zweier Monate gerechnet. Damit dürfte dann Rindfleisch am Knochen, wie die italienische Bistecca fiorentina oder das T-Bone-Steak, in der EU wieder hergestellt werden.

Die infolge der BSE-Krise in Kraft getretenen Bestimmungen der EU sehen vor, bei Schlachttieren, die älter als 12 Monate sind, die Wirbelsäule zu entfernen. Seit Oktober 2000 ist die Wirbelsäule in der Liste so genannter Risikomaterialien aufgeführt, von denen bisher angenommen wurde, dass sie die größte Gefahr einer Übertragung von BSE darstellen. Im April 2005 veröffentlichte die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (EBLS) jedoch eine Stellungnahme, in der sie die Anhebung der Altersgrenze für die Entfernung der Wirbelsäule befürwortete. Selbst ein Alter bis zu 30 Monaten sei als sicherer Grenzwert anzusehen.

Vorerst hat die EU-Kommission jedoch 24 Monate als praxisgerechte Altersgrenze vorgeschlagen, um die höchste Sicherheitsmarge beim Schutz vor BSE zu gewährleisten. Sollte der rückläufige BSE-Trend anhalten, kann diese Grenze noch einmal angepasst werden. (07.10.05)

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Veröffentlicht: 07.10.2005

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