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  • Toxoplasmose: unterschätzte Gefahr


Über den Schutz vor Infektionen mit Toxoplasmen informiert ein neues Merkblatt des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Infizieren sich Frauen erstmalig während der Schwangerschaft mit diesen Parasiten kann das ungeborene Kind schwer geschädigt werden oder sogar sterben. Besonders gefährdet sind aber auch Kleinkinder unter fünf Jahren und Personen, die durch Vorerkrankungen oder Medikamenteneinnahme ein geschwächtes Immunsystem haben.

Die Infektion mit Toxoplasmen (Toxoplasmose) gehört zu den häufigsten parasitären Infektionen weltweit. Sie verläuft jedoch meistens unerkannt. Der Erreger Toxoplasma gondii  kann alle warmblütigen Tiere, einschließlich Vögel, befallen. Ist der Erreger einmal in den Wirtsorganismus gelangt, verweilt er in der Regel ein Leben lang in Geweben der Muskulatur und des Nervensystems. Deshalb können Toxoplasmen in rohen, vom Tier stammenden Lebensmitteln wie Hackfleisch, Hackepeter und Rohwurstprodukten vorkommen. Infektiöse Erregerstadien (Oozysten) werden aber auch von infizierten Katzen mit dem Kot ausgeschieden. Sie können mit dem Wind, mit Regen und Oberflächenwasser weit verbreitet werden und in der Umwelt lange überleben. Somit können diese Oozysten auch auf Obst und Gemüse oder ins Trinkwasser gelangen.

Durch Erhitzen, also beim Kochen, Braten oder Pasteurisieren, werden alle Entwicklungsstadien des Parasiten zuverlässig abgetötet. Demgegenüber kann er bei Kühlschranktemperaturen mehrere Wochen überleben. Auch bei Gefriertemperaturen bleiben Toxoplasmen unter Umständen infektiös.

In Deutschland besitzt etwa die Hälfte der Bevölkerung Antikörper gegen diesen Parasiten. Eine akute Toxoplasmose tritt selten auf und äußert sich in der Regel mit grippeähnlichen Symptomen wie Abgeschlagenheit, Muskelschmerzen und Lymphknotenschwellung vor allem im Halsbereich. Personen mit geschwächtem Immunsystem können aber auch schwere Krankheitsverläufe mit Beteiligung unterschiedlicher Organe, zum Beispiel der Lunge und des Gehirns, zeigen. Ist eine Schwangere nicht gegen Toxoplasmen immun, kann eine Infektion während der Schwangerschaft für Ungeborene zum Teil schwere Missbildungen wie Wasserkopf, geistige Behinderungen oder Blindheit zur Folge haben. Auch Fehl- und Totgeburten kommen vor. Die akute Phase der Toxoplasmose kann mit Antibiotika wirksam behandelt werden. Auf die Dauerstadien in Geweben haben Medikamente jedoch wenig Einfluss.

Zur Vermeidung einer Infektion mit Toxoplasmen empfiehlt das BfR deshalb insbesondere abwehrgeschwächten Personen und Schwangeren, die keine Antikörper gegen Toxoplasmen besitzen: Keine rohen Wurst- und Fleischwaren verzehren (Hackfleisch, Carpaccio, Mettwurst, Teewurst, Salami); Fleischgerichte gründlich durchgaren; rohes Obst und Gemüse vor dem Verzehr gründlich abwaschen, schälen und/oder kochen; Lebensmittel mit anhaftender Erde, zum Beispiel Kartoffeln und Karotten, getrennt von anderen Lebensmitteln aufbewahren, Kontakt mit Katzenkot vermeiden, regelmäßig Hände waschen.

Das Merkblatt „Schutz vor Toxoplasmose“ richtet sich an Verbraucher und Multiplikatoren. Es ist kostenlos und kann schriftlich im BfR angefordert werden (publikationen@bfr.bund.de oder Fax 030-18412-4970). Es steht auch im Internet unter www.bfr.bund.de zum Download zur Verfügung.  Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (29.01.10)





Über den Schutz vor Infektionen mit Toxoplasmen informiert ein neues Merkblatt des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Infizieren sich Frauen erstmalig während der Schwangerschaft mit diesen Parasiten kann das ungeborene Kind schwer geschädigt werden oder sogar sterben. Besonders gefährdet sind aber auch Kleinkinder unter fünf Jahren und Personen, die durch Vorerkrankungen oder Medikamenteneinnahme ein geschwächtes Immunsystem haben.

Die Infektion mit Toxoplasmen (Toxoplasmose) gehört zu den häufigsten parasitären Infektionen weltweit. Sie verläuft jedoch meistens unerkannt. Der Erreger Toxoplasma gondii  kann alle warmblütigen Tiere, einschließlich Vögel, befallen. Ist der Erreger einmal in den Wirtsorganismus gelangt, verweilt er in der Regel ein Leben lang in Geweben der Muskulatur und des Nervensystems. Deshalb können Toxoplasmen in rohen, vom Tier stammenden Lebensmitteln wie Hackfleisch, Hackepeter und Rohwurstprodukten vorkommen. Infektiöse Erregerstadien (Oozysten) werden aber auch von infizierten Katzen mit dem Kot ausgeschieden. Sie können mit dem Wind, mit Regen und Oberflächenwasser weit verbreitet werden und in der Umwelt lange überleben. Somit können diese Oozysten auch auf Obst und Gemüse oder ins Trinkwasser gelangen.

Durch Erhitzen, also beim Kochen, Braten oder Pasteurisieren, werden alle Entwicklungsstadien des Parasiten zuverlässig abgetötet. Demgegenüber kann er bei Kühlschranktemperaturen mehrere Wochen überleben. Auch bei Gefriertemperaturen bleiben Toxoplasmen unter Umständen infektiös.

In Deutschland besitzt etwa die Hälfte der Bevölkerung Antikörper gegen diesen Parasiten. Eine akute Toxoplasmose tritt selten auf und äußert sich in der Regel mit grippeähnlichen Symptomen wie Abgeschlagenheit, Muskelschmerzen und Lymphknotenschwellung vor allem im Halsbereich. Personen mit geschwächtem Immunsystem können aber auch schwere Krankheitsverläufe mit Beteiligung unterschiedlicher Organe, zum Beispiel der Lunge und des Gehirns, zeigen. Ist eine Schwangere nicht gegen Toxoplasmen immun, kann eine Infektion während der Schwangerschaft für Ungeborene zum Teil schwere Missbildungen wie Wasserkopf, geistige Behinderungen oder Blindheit zur Folge haben. Auch Fehl- und Totgeburten kommen vor. Die akute Phase der Toxoplasmose kann mit Antibiotika wirksam behandelt werden. Auf die Dauerstadien in Geweben haben Medikamente jedoch wenig Einfluss.

Zur Vermeidung einer Infektion mit Toxoplasmen empfiehlt das BfR deshalb insbesondere abwehrgeschwächten Personen und Schwangeren, die keine Antikörper gegen Toxoplasmen besitzen: Keine rohen Wurst- und Fleischwaren verzehren (Hackfleisch, Carpaccio, Mettwurst, Teewurst, Salami); Fleischgerichte gründlich durchgaren; rohes Obst und Gemüse vor dem Verzehr gründlich abwaschen, schälen und/oder kochen; Lebensmittel mit anhaftender Erde, zum Beispiel Kartoffeln und Karotten, getrennt von anderen Lebensmitteln aufbewahren, Kontakt mit Katzenkot vermeiden, regelmäßig Hände waschen.

Das Merkblatt „Schutz vor Toxoplasmose“ richtet sich an Verbraucher und Multiplikatoren. Es ist kostenlos und kann schriftlich im BfR angefordert werden (publikationen@bfr.bund.de oder Fax 030-18412-4970). Es steht auch im Internet unter www.bfr.bund.de zum Download zur Verfügung.  Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (29.01.10)



Toxoplasmose: unterschätzte Gefahr

Über den Schutz vor Infektionen mit Toxoplasmen informiert ein neues Merkblatt des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Infizieren sich Frauen erstmalig während der Schwangerschaft mit diesen Parasiten kann das ungeborene Kind …

Über den Schutz vor Infektionen mit Toxoplasmen informiert ein neues Merkblatt des Bundesinstituts für Risikobewertung (BfR). Infizieren sich Frauen erstmalig während der Schwangerschaft mit diesen Parasiten kann das ungeborene Kind schwer geschädigt werden oder sogar sterben. Besonders gefährdet sind aber auch Kleinkinder unter fünf Jahren und Personen, die durch Vorerkrankungen oder Medikamenteneinnahme ein geschwächtes Immunsystem haben.

Die Infektion mit Toxoplasmen (Toxoplasmose) gehört zu den häufigsten parasitären Infektionen weltweit. Sie verläuft jedoch meistens unerkannt. Der Erreger Toxoplasma gondii  kann alle warmblütigen Tiere, einschließlich Vögel, befallen. Ist der Erreger einmal in den Wirtsorganismus gelangt, verweilt er in der Regel ein Leben lang in Geweben der Muskulatur und des Nervensystems. Deshalb können Toxoplasmen in rohen, vom Tier stammenden Lebensmitteln wie Hackfleisch, Hackepeter und Rohwurstprodukten vorkommen. Infektiöse Erregerstadien (Oozysten) werden aber auch von infizierten Katzen mit dem Kot ausgeschieden. Sie können mit dem Wind, mit Regen und Oberflächenwasser weit verbreitet werden und in der Umwelt lange überleben. Somit können diese Oozysten auch auf Obst und Gemüse oder ins Trinkwasser gelangen.

Durch Erhitzen, also beim Kochen, Braten oder Pasteurisieren, werden alle Entwicklungsstadien des Parasiten zuverlässig abgetötet. Demgegenüber kann er bei Kühlschranktemperaturen mehrere Wochen überleben. Auch bei Gefriertemperaturen bleiben Toxoplasmen unter Umständen infektiös.

In Deutschland besitzt etwa die Hälfte der Bevölkerung Antikörper gegen diesen Parasiten. Eine akute Toxoplasmose tritt selten auf und äußert sich in der Regel mit grippeähnlichen Symptomen wie Abgeschlagenheit, Muskelschmerzen und Lymphknotenschwellung vor allem im Halsbereich. Personen mit geschwächtem Immunsystem können aber auch schwere Krankheitsverläufe mit Beteiligung unterschiedlicher Organe, zum Beispiel der Lunge und des Gehirns, zeigen. Ist eine Schwangere nicht gegen Toxoplasmen immun, kann eine Infektion während der Schwangerschaft für Ungeborene zum Teil schwere Missbildungen wie Wasserkopf, geistige Behinderungen oder Blindheit zur Folge haben. Auch Fehl- und Totgeburten kommen vor. Die akute Phase der Toxoplasmose kann mit Antibiotika wirksam behandelt werden. Auf die Dauerstadien in Geweben haben Medikamente jedoch wenig Einfluss.

Zur Vermeidung einer Infektion mit Toxoplasmen empfiehlt das BfR deshalb insbesondere abwehrgeschwächten Personen und Schwangeren, die keine Antikörper gegen Toxoplasmen besitzen: Keine rohen Wurst- und Fleischwaren verzehren (Hackfleisch, Carpaccio, Mettwurst, Teewurst, Salami); Fleischgerichte gründlich durchgaren; rohes Obst und Gemüse vor dem Verzehr gründlich abwaschen, schälen und/oder kochen; Lebensmittel mit anhaftender Erde, zum Beispiel Kartoffeln und Karotten, getrennt von anderen Lebensmitteln aufbewahren, Kontakt mit Katzenkot vermeiden, regelmäßig Hände waschen.

Das Merkblatt „Schutz vor Toxoplasmose“ richtet sich an Verbraucher und Multiplikatoren. Es ist kostenlos und kann schriftlich im BfR angefordert werden (publikationen@bfr.bund.de oder Fax 030-18412-4970). Es steht auch im Internet unter www.bfr.bund.de zum Download zur Verfügung.  Quelle: Bundesinstitut für Risikobewertung (29.01.10)

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Veröffentlicht: 29.01.2010

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