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  • Trinkwasserverordnung: Schärfere Grenzwerte für Blei


Am 1. Januar 2003 trat die neue Trinkwasserverordnung in Kraft. Sie berücksichtigt neue wissenschaftliche und technische Erkenntnisse. Mit ihr wurde die novellierte EG-Trinkwasserrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt.

Die wichtigsten Neuregelungen sind:

  • Die zuständigen Behörden und Wasserversorgungsunternehmen sind verpflichtet, die Verbraucher umfassend über die Qualität des Trinkwassers zu informieren. Sollten die Grenzwerte, die in erster Linie nach dem Vorsorgeprinzip abgeleitet sind (d. h. keine unmittelbare Gefahr bei Überschreitung), zeitlich befristet einmal nicht eingehalten werden können, hat das Gesundheitsamt sicherzustellen, dass die betroffenen Verbraucher über die Abweichung und ggf. über von ihnen selbst zu treffende Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit informiert werden.
  • In der neuen Verordnung wird ausdrücklich betont, dass die festgelegten Grenzwerte am Zapfhahn des Endverbrauchers einzuhalten sind. Dies wird zukünftig verstärkt durch behördliche Kontrollen insbesondere in öffentlichen Gebäuden überwacht.
  • Einige Grenzwerte wurden entsprechend den Vorgaben der EG-Trinkwasserrichtlinie geändert bzw. neu aufgenommen. Die zulässigen Höchstkonzentration von Blei im Trinkwasser werden schrittweise herabgesetzt von derzeit 0,040 mg/l auf 0,025 mg/l ab dem 01. Dezember 2003 und auf 0,010 mg/l ab dem 01. Dezember 2013.

Weitere Informationen:
Verordnung über Trinkwasser und über Wasser für Lebensmittelbetriebe



Am 1. Januar 2003 trat die neue Trinkwasserverordnung in Kraft. Sie berücksichtigt neue wissenschaftliche und technische Erkenntnisse. Mit ihr wurde die novellierte EG-Trinkwasserrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt.

Die wichtigsten Neuregelungen sind:

  • Die zuständigen Behörden und Wasserversorgungsunternehmen sind verpflichtet, die Verbraucher umfassend über die Qualität des Trinkwassers zu informieren. Sollten die Grenzwerte, die in erster Linie nach dem Vorsorgeprinzip abgeleitet sind (d. h. keine unmittelbare Gefahr bei Überschreitung), zeitlich befristet einmal nicht eingehalten werden können, hat das Gesundheitsamt sicherzustellen, dass die betroffenen Verbraucher über die Abweichung und ggf. über von ihnen selbst zu treffende Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit informiert werden.
  • In der neuen Verordnung wird ausdrücklich betont, dass die festgelegten Grenzwerte am Zapfhahn des Endverbrauchers einzuhalten sind. Dies wird zukünftig verstärkt durch behördliche Kontrollen insbesondere in öffentlichen Gebäuden überwacht.
  • Einige Grenzwerte wurden entsprechend den Vorgaben der EG-Trinkwasserrichtlinie geändert bzw. neu aufgenommen. Die zulässigen Höchstkonzentration von Blei im Trinkwasser werden schrittweise herabgesetzt von derzeit 0,040 mg/l auf 0,025 mg/l ab dem 01. Dezember 2003 und auf 0,010 mg/l ab dem 01. Dezember 2013.

Weitere Informationen:
Verordnung über Trinkwasser und über Wasser für Lebensmittelbetriebe

Trinkwasserverordnung: Schärfere Grenzwerte für Blei

Am 1. Januar 2003 trat die neue Trinkwasserverordnung in Kraft. Sie berücksichtigt neue wissenschaftliche und technische Erkenntnisse. Mit ihr wurde die novellierte EG-Trinkwasserrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt.Die wichtigsten Neuregelungen sind:Die …

Am 1. Januar 2003 trat die neue Trinkwasserverordnung in Kraft. Sie berücksichtigt neue wissenschaftliche und technische Erkenntnisse. Mit ihr wurde die novellierte EG-Trinkwasserrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt.

Die wichtigsten Neuregelungen sind:

  • Die zuständigen Behörden und Wasserversorgungsunternehmen sind verpflichtet, die Verbraucher umfassend über die Qualität des Trinkwassers zu informieren. Sollten die Grenzwerte, die in erster Linie nach dem Vorsorgeprinzip abgeleitet sind (d. h. keine unmittelbare Gefahr bei Überschreitung), zeitlich befristet einmal nicht eingehalten werden können, hat das Gesundheitsamt sicherzustellen, dass die betroffenen Verbraucher über die Abweichung und ggf. über von ihnen selbst zu treffende Maßnahmen zum Schutz der Gesundheit informiert werden.
  • In der neuen Verordnung wird ausdrücklich betont, dass die festgelegten Grenzwerte am Zapfhahn des Endverbrauchers einzuhalten sind. Dies wird zukünftig verstärkt durch behördliche Kontrollen insbesondere in öffentlichen Gebäuden überwacht.
  • Einige Grenzwerte wurden entsprechend den Vorgaben der EG-Trinkwasserrichtlinie geändert bzw. neu aufgenommen. Die zulässigen Höchstkonzentration von Blei im Trinkwasser werden schrittweise herabgesetzt von derzeit 0,040 mg/l auf 0,025 mg/l ab dem 01. Dezember 2003 und auf 0,010 mg/l ab dem 01. Dezember 2013.

Weitere Informationen:
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Veröffentlicht: 07.01.2003

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