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  • Türkischer Gemüsepaprika mit Rückständen belastet


Die baden-württembergische Lebensmittelüberwachung hat in 14 von 15 Proben Gemüsepaprika aus der Türkei Rückstände des Insektizids Methamidophos nachgewiesen. Mit Gehalten von 0,04 bis 0,51 mg/kg wird die seit wird dem 1. August 1999 EU-weit für Gemüsepaprika geltende Nulltoleranz (0,01 mg/kg) deutlich überschritten.

Bei höheren Gehalten des Pflanzenschutzmittels Methamidophos ist die gesundheitliche Unbedenklichkeit nicht gewährleistet. Daher ist nach Auffassung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg (MLR) das weitere Inverkehrbringen von türkischem Paprika nicht mehr mit den Zielen des vorsorgenden Verbraucherschutzes vereinbar.

Die Lebensmittelwirtschaft müsse durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die Vorschriften eingehalten werden. Beanstandete Ware ist vom Markt zu nehmen.

Da es sich um ein bundesweit vermarktetes, ausländisches Erzeugnis handelt, wurden auch das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) und die anderen Bundesländer informiert. Das Bundesministerium solle im Kontakt mit der Türkei und der Europäischen Kommission sicherstellen, dass das zukünftig importierte Paprikagemüse den deutschen und europäischen Vorschriften entspricht. 24.04.02





Die baden-württembergische Lebensmittelüberwachung hat in 14 von 15 Proben Gemüsepaprika aus der Türkei Rückstände des Insektizids Methamidophos nachgewiesen. Mit Gehalten von 0,04 bis 0,51 mg/kg wird die seit wird dem 1. August 1999 EU-weit für Gemüsepaprika geltende Nulltoleranz (0,01 mg/kg) deutlich überschritten.

Bei höheren Gehalten des Pflanzenschutzmittels Methamidophos ist die gesundheitliche Unbedenklichkeit nicht gewährleistet. Daher ist nach Auffassung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg (MLR) das weitere Inverkehrbringen von türkischem Paprika nicht mehr mit den Zielen des vorsorgenden Verbraucherschutzes vereinbar.

Die Lebensmittelwirtschaft müsse durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die Vorschriften eingehalten werden. Beanstandete Ware ist vom Markt zu nehmen.

Da es sich um ein bundesweit vermarktetes, ausländisches Erzeugnis handelt, wurden auch das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) und die anderen Bundesländer informiert. Das Bundesministerium solle im Kontakt mit der Türkei und der Europäischen Kommission sicherstellen, dass das zukünftig importierte Paprikagemüse den deutschen und europäischen Vorschriften entspricht. 24.04.02



Türkischer Gemüsepaprika mit Rückständen belastet

Die baden-württembergische Lebensmittelüberwachung hat in 14 von 15 Proben Gemüsepaprika aus der Türkei Rückstände des Insektizids Methamidophos nachgewiesen. Mit Gehalten von 0,04 bis 0,51 mg/kg wird die seit wird dem 1. …

Die baden-württembergische Lebensmittelüberwachung hat in 14 von 15 Proben Gemüsepaprika aus der Türkei Rückstände des Insektizids Methamidophos nachgewiesen. Mit Gehalten von 0,04 bis 0,51 mg/kg wird die seit wird dem 1. August 1999 EU-weit für Gemüsepaprika geltende Nulltoleranz (0,01 mg/kg) deutlich überschritten.

Bei höheren Gehalten des Pflanzenschutzmittels Methamidophos ist die gesundheitliche Unbedenklichkeit nicht gewährleistet. Daher ist nach Auffassung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum Baden-Württemberg (MLR) das weitere Inverkehrbringen von türkischem Paprika nicht mehr mit den Zielen des vorsorgenden Verbraucherschutzes vereinbar.

Die Lebensmittelwirtschaft müsse durch geeignete Maßnahmen sicherstellen, dass die Vorschriften eingehalten werden. Beanstandete Ware ist vom Markt zu nehmen.

Da es sich um ein bundesweit vermarktetes, ausländisches Erzeugnis handelt, wurden auch das Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) und die anderen Bundesländer informiert. Das Bundesministerium solle im Kontakt mit der Türkei und der Europäischen Kommission sicherstellen, dass das zukünftig importierte Paprikagemüse den deutschen und europäischen Vorschriften entspricht. 24.04.02

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Veröffentlicht: 24.04.2002

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