• Facebook
  • Linkedin
  • Instagram
  • RSS
  • Shop
  • Service
    • Mediadaten
    • Newsletter
    • Presseportal
    • Studium und Ausbildung
    • History
    • Verbände
    • Termine
    • Newsarchiv
    • Team
    • Galerie
    • FAQ
    • Peer-Review-Verfahren
    • Hinweise für Autoren
    • Instructions for Authors
  • Abonnements
    • Bestellformular
  • Fortbildungen
    • So funktionierts
    • Sammeln Sie Punkte
    • Aktuelle Fortbildungen
    • Vergangene Fortbildungen
  • English Articles
  • Anmelden
ERNÄHRUNGS UMSCHAU
  • News
  • Branche
    • Aktuelles
    • Marktplatz
    • Rezepte
    • Insights
    • Produkte
    • Spotlights
    • Karriere & Jobs
  • Online Plus
    • +Plus-Themen
    • Public Health Nutrition
    • Hintergrundinterviews
    • Videos
  • Artikel-Archiv
    • Special Editions
  • Heft-Archiv
    • Heft-Archiv 2021-
    • Heft-Archiv 2011-2020
    • Heft-Archiv 2001-2010
  • Suche
    • Profi-Suche
    • Globale Suche
Seite wählen
  • ERNÄHRUNGS UMSCHAU
  • 5
  • Verabschiedung der Lebensmittelinformationsverordnung


Mit der Verabschiedung der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) durch die EU-Mitgliedstaaten am 29.09.2011 ist der Startschuss für die europaweit einheitlich verpflichtende Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln gefallen.

Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) geht davon aus, dass die deutsche Lebensmittelwirtschaft die Vorgaben innerhalb der Übergangsfristen zügig umsetzen wird. Die deutsche Lebensmittelwirtschaft hat laut BLL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Matthias Horst frühzeitig auf das Informationsbedürfnis der Verbraucher reagiert und auf freiwilliger Basis eine fast flächendeckende Nährwertkennzeichnung eingeführt, so dass heute bereits mehr als 80 Prozent aller Produkte eine Nährwertkennzeichnung tragen.

Der BLL-Hauptgeschäftsführer begrüßte die nach jahrelanger Diskussion verabschiedete Lebensmittelkennzeichnungsverordnung als einen guten Kompromiss. Horst hob insbesondere den ernährungswissenschaftlich sinnvollen Verzicht auf eine "Ampelkennzeichnung" für Lebensmittel sowie die obligatorische Folgenabschätzung vor der Einführung neuer Verpflichtungen zur Herkunftskennzeichnung hervor: "Die Verordnung schreibt ausdrücklich vor, dass im Vorfeld kritisch untersucht werden muss, mit welchem Aufwand und welchen Kosten solche verpflichtenden Herkunftsangaben - etwa bei Hauptzutaten für Lebensmittel - verbunden sind."

Die künftige, europaweit einheitlich verpflichtende Nährwertkennzeichnung umfasst Angaben zum Brennwert sowie den Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz. Die Werte sind immer bezogen auf 100g/100ml anzugeben. Zusätzlich sind freiwillige Angaben bezogen auf die Portion möglich, sowie die schon verbreitete GDA-Kennzeichnung, die einen Bezug zu nunmehr vom Europäischen Gesetzgeber festgelegten Richtwerten für die Tageszufuhr herstellt.

Die Allergenkennzeichnung in der Zutatenliste bleibt verpflichtend, allerdings müssen die allergenen Zutaten in Zukunft optisch hervorgehoben werden. Zudem führt die LMIV eine verpflichtende Mindestschriftgröße für alle Pflichtkennzeichnungselemente auf Lebensmittelverpackungen ein. Quelle: Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL), Pressemitteilung vom 29.09.11 (11.10.11)





Mit der Verabschiedung der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) durch die EU-Mitgliedstaaten am 29.09.2011 ist der Startschuss für die europaweit einheitlich verpflichtende Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln gefallen.

Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) geht davon aus, dass die deutsche Lebensmittelwirtschaft die Vorgaben innerhalb der Übergangsfristen zügig umsetzen wird. Die deutsche Lebensmittelwirtschaft hat laut BLL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Matthias Horst frühzeitig auf das Informationsbedürfnis der Verbraucher reagiert und auf freiwilliger Basis eine fast flächendeckende Nährwertkennzeichnung eingeführt, so dass heute bereits mehr als 80 Prozent aller Produkte eine Nährwertkennzeichnung tragen.

Der BLL-Hauptgeschäftsführer begrüßte die nach jahrelanger Diskussion verabschiedete Lebensmittelkennzeichnungsverordnung als einen guten Kompromiss. Horst hob insbesondere den ernährungswissenschaftlich sinnvollen Verzicht auf eine "Ampelkennzeichnung" für Lebensmittel sowie die obligatorische Folgenabschätzung vor der Einführung neuer Verpflichtungen zur Herkunftskennzeichnung hervor: "Die Verordnung schreibt ausdrücklich vor, dass im Vorfeld kritisch untersucht werden muss, mit welchem Aufwand und welchen Kosten solche verpflichtenden Herkunftsangaben - etwa bei Hauptzutaten für Lebensmittel - verbunden sind."

Die künftige, europaweit einheitlich verpflichtende Nährwertkennzeichnung umfasst Angaben zum Brennwert sowie den Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz. Die Werte sind immer bezogen auf 100g/100ml anzugeben. Zusätzlich sind freiwillige Angaben bezogen auf die Portion möglich, sowie die schon verbreitete GDA-Kennzeichnung, die einen Bezug zu nunmehr vom Europäischen Gesetzgeber festgelegten Richtwerten für die Tageszufuhr herstellt.

Die Allergenkennzeichnung in der Zutatenliste bleibt verpflichtend, allerdings müssen die allergenen Zutaten in Zukunft optisch hervorgehoben werden. Zudem führt die LMIV eine verpflichtende Mindestschriftgröße für alle Pflichtkennzeichnungselemente auf Lebensmittelverpackungen ein. Quelle: Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL), Pressemitteilung vom 29.09.11 (11.10.11)



Verabschiedung der Lebensmittelinformationsverordnung

Mit der Verabschiedung der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) durch die EU-Mitgliedstaaten am 29.09.2011 ist der Startschuss für die europaweit einheitlich verpflichtende Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln gefallen.Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. …

Mit der Verabschiedung der Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) durch die EU-Mitgliedstaaten am 29.09.2011 ist der Startschuss für die europaweit einheitlich verpflichtende Nährwertkennzeichnung von Lebensmitteln gefallen.

Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL) geht davon aus, dass die deutsche Lebensmittelwirtschaft die Vorgaben innerhalb der Übergangsfristen zügig umsetzen wird. Die deutsche Lebensmittelwirtschaft hat laut BLL-Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Matthias Horst frühzeitig auf das Informationsbedürfnis der Verbraucher reagiert und auf freiwilliger Basis eine fast flächendeckende Nährwertkennzeichnung eingeführt, so dass heute bereits mehr als 80 Prozent aller Produkte eine Nährwertkennzeichnung tragen.

Der BLL-Hauptgeschäftsführer begrüßte die nach jahrelanger Diskussion verabschiedete Lebensmittelkennzeichnungsverordnung als einen guten Kompromiss. Horst hob insbesondere den ernährungswissenschaftlich sinnvollen Verzicht auf eine “Ampelkennzeichnung” für Lebensmittel sowie die obligatorische Folgenabschätzung vor der Einführung neuer Verpflichtungen zur Herkunftskennzeichnung hervor: “Die Verordnung schreibt ausdrücklich vor, dass im Vorfeld kritisch untersucht werden muss, mit welchem Aufwand und welchen Kosten solche verpflichtenden Herkunftsangaben – etwa bei Hauptzutaten für Lebensmittel – verbunden sind.”

Die künftige, europaweit einheitlich verpflichtende Nährwertkennzeichnung umfasst Angaben zum Brennwert sowie den Mengen an Fett, gesättigten Fettsäuren, Kohlenhydraten, Zucker, Eiweiß und Salz. Die Werte sind immer bezogen auf 100g/100ml anzugeben. Zusätzlich sind freiwillige Angaben bezogen auf die Portion möglich, sowie die schon verbreitete GDA-Kennzeichnung, die einen Bezug zu nunmehr vom Europäischen Gesetzgeber festgelegten Richtwerten für die Tageszufuhr herstellt.

Die Allergenkennzeichnung in der Zutatenliste bleibt verpflichtend, allerdings müssen die allergenen Zutaten in Zukunft optisch hervorgehoben werden. Zudem führt die LMIV eine verpflichtende Mindestschriftgröße für alle Pflichtkennzeichnungselemente auf Lebensmittelverpackungen ein. Quelle: Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. (BLL), Pressemitteilung vom 29.09.11 (11.10.11)

Content wird geladen. Bitte warten!

Artikelfakten

Veröffentlicht: 11.10.2011

Autor

Redaktion
Redaktion

Artikel teilen

Aktuelle Ausgabe

Zum Heft
Content wird geladen. Bitte warten!

Meist gelesen

© Danone
PR-Veröffentlichung – Anzeige

Danone: FruchtZwerge: Geringster Zuckergehalt seit Markteinführung

PR-Veröffentlichung – Anzeige

Danone: Neue Milchprodukte und pflanzliche Alternativen mit hohem Proteingehalt

PR-Veröffentlichung – Anzeige

Studien zeigen Einfluss von Trockenpflaumen auf Knochendichte

Alle "Aktuelles" Artikel
Content wird geladen. Bitte warten!

Tipps

09.07.2026 | Karriere & Jobs | 53175 Bonn
Deutsche Gesellschaft für Ernährung e. V.

Mitarbeiter*in (m/w/d) im Landesprojekt " Koordinierungsstelle Gemeinschaftsverpflegung"

zur Anzeige
Content wird geladen. Bitte warten!
Content wird geladen. Bitte warten!
Content wird geladen. Bitte warten!
Logo IDD
Content wird geladen. Bitte warten!


Marktplatz 13, D-65183 Wiesbaden



Postfach 5709, 65047 Wiesbaden


+49 611 360 98 113

Ernährungs Umschau

Allgemeine Fragen



+49 611 360 98 362


kontakt@ernaehrungs-umschau.de

Redaktion Print & Online

mpm Fachmedien



+49 6403 63772


eu-redaktion@mpm-online.de

Marketing- & Anzeigenleitung

Tanja Kilbert



+49 611 360 98 301


t.kilbert@uzv.de

Rechtliches

AGB
Cookie
Datenschutz
Impressum
Teilnahmebedingungen Gewinnspiel

Service & Kontakt

Abos
Kontakt
Medien & Preise
Newsletter

Inhalte

Artikel
Heftarchiv
News
Fortbildungen
Termine

© ERNÄHRUNGS UMSCHAU 2026 | PERIMETRIK® - Digitalagentur