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  • Verbot von Weichmachern in Spielzeug


Für Spielzeug- und Babyartikel dürfen demnächst sechs Weichmacher nicht mehr verwendet werden. Gestern stimmte das Europäische Parlament für das Verbot, unabhängig vom Alter der Kinder.

Demnach dürfen die drei Phthalate, DEHP, DBP und BBP für alle Spielzeug- und Babyartikel bei Konzentrationen von mehr als 0,1 Masseprozent des weichmacherhaltigen Materials weder bei der Herstellung verwendet noch Inverkehr gebracht werden. Denn diese werden als krebserzeugend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend eingestuft.

Des Weiteren ist in Zukunft auch die Verwendung der Weichmacher DINP, DIDP und DNOP ab einer bestimmten Konzentration in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten, die in den Mund genommen werden können. Eine Beschränkung dieser Phthalate auf Spielzeuge, die für Kinder unter drei Jahren bestimmt sind und von ihnen in den Mund genommen werden können, wird es nicht geben.

Für alle anderen Spielsachen soll auf dem Etikett über das Vorhandensein von Phtalaten informiert werden. Für Spielzeug und Babyartikel, die diese Weichmacher enthalten und gemäß der Richtlinie vermarktet werden dürfen, ist eine Kennzeichnung vorgesehen mit folgendem Warnhinweis in gut lesbarer und unverwischbarer Form: „Enthält Phthalate – Nicht in den Mund nehmen”. Der ausführliche Bericht ist auf den Seiten des Europäischen Parlaments zu finden.

Formell muss der EU-Rat noch zustimmen, dann tritt die Richtlinie zwanzig Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Innerhalb von 12 Monaten müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. (06.07.05)





Für Spielzeug- und Babyartikel dürfen demnächst sechs Weichmacher nicht mehr verwendet werden. Gestern stimmte das Europäische Parlament für das Verbot, unabhängig vom Alter der Kinder.

Demnach dürfen die drei Phthalate, DEHP, DBP und BBP für alle Spielzeug- und Babyartikel bei Konzentrationen von mehr als 0,1 Masseprozent des weichmacherhaltigen Materials weder bei der Herstellung verwendet noch Inverkehr gebracht werden. Denn diese werden als krebserzeugend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend eingestuft.

Des Weiteren ist in Zukunft auch die Verwendung der Weichmacher DINP, DIDP und DNOP ab einer bestimmten Konzentration in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten, die in den Mund genommen werden können. Eine Beschränkung dieser Phthalate auf Spielzeuge, die für Kinder unter drei Jahren bestimmt sind und von ihnen in den Mund genommen werden können, wird es nicht geben.

Für alle anderen Spielsachen soll auf dem Etikett über das Vorhandensein von Phtalaten informiert werden. Für Spielzeug und Babyartikel, die diese Weichmacher enthalten und gemäß der Richtlinie vermarktet werden dürfen, ist eine Kennzeichnung vorgesehen mit folgendem Warnhinweis in gut lesbarer und unverwischbarer Form: „Enthält Phthalate – Nicht in den Mund nehmen”. Der ausführliche Bericht ist auf den Seiten des Europäischen Parlaments zu finden.

Formell muss der EU-Rat noch zustimmen, dann tritt die Richtlinie zwanzig Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Innerhalb von 12 Monaten müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. (06.07.05)



Verbot von Weichmachern in Spielzeug

Für Spielzeug- und Babyartikel dürfen demnächst sechs Weichmacher nicht mehr verwendet werden. Gestern stimmte das Europäische Parlament für das Verbot, unabhängig vom Alter der Kinder.Demnach dürfen die drei Phthalate, DEHP, …

Für Spielzeug- und Babyartikel dürfen demnächst sechs Weichmacher nicht mehr verwendet werden. Gestern stimmte das Europäische Parlament für das Verbot, unabhängig vom Alter der Kinder.

Demnach dürfen die drei Phthalate, DEHP, DBP und BBP für alle Spielzeug- und Babyartikel bei Konzentrationen von mehr als 0,1 Masseprozent des weichmacherhaltigen Materials weder bei der Herstellung verwendet noch Inverkehr gebracht werden. Denn diese werden als krebserzeugend, erbgutverändernd und fortpflanzungsgefährdend eingestuft.

Des Weiteren ist in Zukunft auch die Verwendung der Weichmacher DINP, DIDP und DNOP ab einer bestimmten Konzentration in allen Spielzeugen und Babyartikeln verboten, die in den Mund genommen werden können. Eine Beschränkung dieser Phthalate auf Spielzeuge, die für Kinder unter drei Jahren bestimmt sind und von ihnen in den Mund genommen werden können, wird es nicht geben.

Für alle anderen Spielsachen soll auf dem Etikett über das Vorhandensein von Phtalaten informiert werden. Für Spielzeug und Babyartikel, die diese Weichmacher enthalten und gemäß der Richtlinie vermarktet werden dürfen, ist eine Kennzeichnung vorgesehen mit folgendem Warnhinweis in gut lesbarer und unverwischbarer Form: „Enthält Phthalate – Nicht in den Mund nehmen”. Der ausführliche Bericht ist auf den Seiten des Europäischen Parlaments zu finden.

Formell muss der EU-Rat noch zustimmen, dann tritt die Richtlinie zwanzig Tage nach Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Innerhalb von 12 Monaten müssen die Mitgliedstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen. (06.07.05)

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Veröffentlicht: 06.07.2005

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