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  • Verbraucherstudie zur “Ohne Gentechnik”-Kennzeichnung


Ende Januar 2009 hat die hessische Marketinggesellschaft "Gutes aus Hessen" die Ergebnisse einer von der Universität Gießen durchgeführten, repräsentativen Verbraucherstudie zum Thema Lebensmittelkennzeichnung "ohne Gentechnik": Verbraucherwahrnehmung und -verhalten vorgestellt. Nach dem Ergebnis der Studie erwarten 74 % der befragten Verbraucher bei diesem Kennzeichnungshinweis, dass die Tiere ihr ganzes Leben lang ohne gentechnisch veränderte Futtermittel gefüttert werden.

70 % der befragten Verbraucher gehen davon aus, dass der Produktionsprozess frei von Gentechnik und die Futtermittel vollkommen frei von gentechnisch veränderten Bestandteilen sind. Die ermittelte Verbrauchererwartung steht damit im Widerspruch zu den gesetzlichen Anforderungen an die Nutzung des Hinweises „ohne Gentechnik“. Diese lässt sowohl eine zeitweise Fütterung der Tiere mit gentechnisch veränderten Pflanzen wie auch den Einsatz gentechnisch veränderter Futtermittelkomponenten zu.

Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. kritisiert, die „ohne Gentechnik"-Kennzeichnung sei irreführend. Das Ergebnis der Befragung bestätige, dass die Verbraucher das Zeichen nicht richtig deuten können. Der BLL plädiert deshalb für eine Anpassung der Kennzeichnungsvorgaben an die bestehende Verbrauchererwartung.

Ältere Vorschriften, die zwischen 1998 und April 2008 gültig waren, schlossen bei einer Deklaration "ohne Gentechnik" jede Anwendung der Gentechnik auf allen Verarbeitungsstufen aus. Da ein Nachweis dafür sehr aufwändig war, gab es im Lebensmittelsortiment aber kaum Produkte mit einem solchen Etikett.

Seit Mai 2008 gelten die neuen Bestimmungen, mit denen vor allem bei tierischen Lebensmitteln wie Fleisch, Milch oder Eiern die Anforderungen deutlich herabgesetzt worden sind. Umwelt- und Verbraucherorganisationen befürworten die neue Regelung. Sie schaffe einen Anreiz dafür, dass ein Markt für Futtermittel ohne Gentechnik überhaupt entstehen kann. Den Verbrauchern würde das Label auch bei konventionell erzeugten Milch- und Fleischprodukten und bei Eiern garantieren, dass die Tiere den größten Teil ihres Lebens gentechnikfreie Futtermittel bekommen hätten.

Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW) betont, nach der Neuen Verordnung seien nur Zusatzstoffe, Aromen und Vitamine, die in geschlossenen Anlagen mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt wurden, aber selbst keine gentechnisch veränderten Bestandteile enthalten, zugelassen. Insofern sei die Bezeichnung "ohne Gentechnik" aufgrund der bestehenden Gesetzeslage keineswegs irreführend. Quellen: BLL, BÖLW, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Verbraucherzentrale Bundesverband (11.02.09)





Ende Januar 2009 hat die hessische Marketinggesellschaft "Gutes aus Hessen" die Ergebnisse einer von der Universität Gießen durchgeführten, repräsentativen Verbraucherstudie zum Thema Lebensmittelkennzeichnung "ohne Gentechnik": Verbraucherwahrnehmung und -verhalten vorgestellt. Nach dem Ergebnis der Studie erwarten 74 % der befragten Verbraucher bei diesem Kennzeichnungshinweis, dass die Tiere ihr ganzes Leben lang ohne gentechnisch veränderte Futtermittel gefüttert werden.

70 % der befragten Verbraucher gehen davon aus, dass der Produktionsprozess frei von Gentechnik und die Futtermittel vollkommen frei von gentechnisch veränderten Bestandteilen sind. Die ermittelte Verbrauchererwartung steht damit im Widerspruch zu den gesetzlichen Anforderungen an die Nutzung des Hinweises „ohne Gentechnik“. Diese lässt sowohl eine zeitweise Fütterung der Tiere mit gentechnisch veränderten Pflanzen wie auch den Einsatz gentechnisch veränderter Futtermittelkomponenten zu.

Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. kritisiert, die „ohne Gentechnik"-Kennzeichnung sei irreführend. Das Ergebnis der Befragung bestätige, dass die Verbraucher das Zeichen nicht richtig deuten können. Der BLL plädiert deshalb für eine Anpassung der Kennzeichnungsvorgaben an die bestehende Verbrauchererwartung.

Ältere Vorschriften, die zwischen 1998 und April 2008 gültig waren, schlossen bei einer Deklaration "ohne Gentechnik" jede Anwendung der Gentechnik auf allen Verarbeitungsstufen aus. Da ein Nachweis dafür sehr aufwändig war, gab es im Lebensmittelsortiment aber kaum Produkte mit einem solchen Etikett.

Seit Mai 2008 gelten die neuen Bestimmungen, mit denen vor allem bei tierischen Lebensmitteln wie Fleisch, Milch oder Eiern die Anforderungen deutlich herabgesetzt worden sind. Umwelt- und Verbraucherorganisationen befürworten die neue Regelung. Sie schaffe einen Anreiz dafür, dass ein Markt für Futtermittel ohne Gentechnik überhaupt entstehen kann. Den Verbrauchern würde das Label auch bei konventionell erzeugten Milch- und Fleischprodukten und bei Eiern garantieren, dass die Tiere den größten Teil ihres Lebens gentechnikfreie Futtermittel bekommen hätten.

Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW) betont, nach der Neuen Verordnung seien nur Zusatzstoffe, Aromen und Vitamine, die in geschlossenen Anlagen mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt wurden, aber selbst keine gentechnisch veränderten Bestandteile enthalten, zugelassen. Insofern sei die Bezeichnung "ohne Gentechnik" aufgrund der bestehenden Gesetzeslage keineswegs irreführend. Quellen: BLL, BÖLW, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Verbraucherzentrale Bundesverband (11.02.09)



Verbraucherstudie zur “Ohne Gentechnik”-Kennzeichnung

Ende Januar 2009 hat die hessische Marketinggesellschaft "Gutes aus Hessen" die Ergebnisse einer von der Universität Gießen durchgeführten, repräsentativen Verbraucherstudie zum Thema Lebensmittelkennzeichnung "ohne Gentechnik": Verbraucherwahrnehmung und -verhalten vorgestellt. Nach …

Ende Januar 2009 hat die hessische Marketinggesellschaft “Gutes aus Hessen” die Ergebnisse einer von der Universität Gießen durchgeführten, repräsentativen Verbraucherstudie zum Thema Lebensmittelkennzeichnung “ohne Gentechnik”: Verbraucherwahrnehmung und -verhalten vorgestellt. Nach dem Ergebnis der Studie erwarten 74 % der befragten Verbraucher bei diesem Kennzeichnungshinweis, dass die Tiere ihr ganzes Leben lang ohne gentechnisch veränderte Futtermittel gefüttert werden.

70 % der befragten Verbraucher gehen davon aus, dass der Produktionsprozess frei von Gentechnik und die Futtermittel vollkommen frei von gentechnisch veränderten Bestandteilen sind. Die ermittelte Verbrauchererwartung steht damit im Widerspruch zu den gesetzlichen Anforderungen an die Nutzung des Hinweises „ohne Gentechnik“. Diese lässt sowohl eine zeitweise Fütterung der Tiere mit gentechnisch veränderten Pflanzen wie auch den Einsatz gentechnisch veränderter Futtermittelkomponenten zu.

Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde e. V. kritisiert, die „ohne Gentechnik”-Kennzeichnung sei irreführend. Das Ergebnis der Befragung bestätige, dass die Verbraucher das Zeichen nicht richtig deuten können. Der BLL plädiert deshalb für eine Anpassung der Kennzeichnungsvorgaben an die bestehende Verbrauchererwartung.

Ältere Vorschriften, die zwischen 1998 und April 2008 gültig waren, schlossen bei einer Deklaration “ohne Gentechnik” jede Anwendung der Gentechnik auf allen Verarbeitungsstufen aus. Da ein Nachweis dafür sehr aufwändig war, gab es im Lebensmittelsortiment aber kaum Produkte mit einem solchen Etikett.

Seit Mai 2008 gelten die neuen Bestimmungen, mit denen vor allem bei tierischen Lebensmitteln wie Fleisch, Milch oder Eiern die Anforderungen deutlich herabgesetzt worden sind. Umwelt- und Verbraucherorganisationen befürworten die neue Regelung. Sie schaffe einen Anreiz dafür, dass ein Markt für Futtermittel ohne Gentechnik überhaupt entstehen kann. Den Verbrauchern würde das Label auch bei konventionell erzeugten Milch- und Fleischprodukten und bei Eiern garantieren, dass die Tiere den größten Teil ihres Lebens gentechnikfreie Futtermittel bekommen hätten.

Der Bund Ökologische Lebensmittelwirtschaft e.V. (BÖLW) betont, nach der Neuen Verordnung seien nur Zusatzstoffe, Aromen und Vitamine, die in geschlossenen Anlagen mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen hergestellt wurden, aber selbst keine gentechnisch veränderten Bestandteile enthalten, zugelassen. Insofern sei die Bezeichnung “ohne Gentechnik” aufgrund der bestehenden Gesetzeslage keineswegs irreführend. Quellen: BLL, BÖLW, Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland Verbraucherzentrale Bundesverband (11.02.09)

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Veröffentlicht: 11.02.2009

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