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  • Verkehrsmedizinische Gutachten für Menschen mit Diabetes


Menschen mit Diabetes mellitus müssen bei einem Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis künftig möglicherweise ein medizinisches Gutachten vorlegen. Denn die EU-Führerscheinrichtlinien werden bis 2013 in nationales Recht umgesetzt: Unter Umständen fordert die Fahrerlaubnisbehörde EU-Bürger dann dazu auf, eine gutachterliche Stellungnahme eines Facharztes mit verkehrsmedizinischer Qualifikation vorzulegen.

Dabei sollte es sich bei dem Gutachter nicht um den behandelnden Arzt handeln. Der Ausschuss Soziales der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) hat deshalb eine Liste von diabetologisch tätigen Fachärzten mit verkehrsmedizinischer Qualifikation erstellt, um die Suche nach einem geeigneten Gutachter zu erleichtern.

Diabetes gehört nicht zu den meldepflichtigen Krankheiten. Beantragen Betroffene einen PKW- oder Motorrad-Führerschein der Klassen A oder B, ist die Angabe über den Diabetes freiwillig. Doch in Zukunft könnten Menschen mit Diabetes häufiger die Auflage erhalten, ein ärztliches Gutachten über ihre Verkehrstauglichkeit vorzulegen. Bei Beantragung der Fahrerlaubnis oder etwa nach einem Unfall könnten die Behörden dieses vermutlich ab 2013 einfordern.

Dabei sei zu beachten, dass der Gutachter gemäß § 11 (2) der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) nicht dieselbe Person wie der behandelnde Arzt sein sollte. „Um Patienten die Suche nach einem geeigneten Gutachter zu erleichtern, haben wir unsere Arztsuche auf der DDG-Homepage entsprechend ergänzt“, so Dr. med. Hermann FINCK, Vorsitzender des Ausschusses Soziales der DDG. Neben Diabetologen DDG und diabetologischen Schwerpunktpraxen können Betroffene jetzt auch nach verkehrsmedizinischen Gutachtern in ihrer Nähe suchen. Der Diabetologe mit verkehrsmedizinischer Qualifikation erstellt das Gutachten zur Frage der weiteren Fahrtauglichkeit sowie zur Kraftfahrereignung unter Berücksichtigung des Blutzuckertagebuchs und des HbA1c-Werts. Eine körperliche Untersuchung gehört ebenfalls dazu.

„Ein solches medizinisches Gutachten verlangt die Fahrerlaubnisbehörde von Menschen, die einen LKW- oder Bus-Führerschein erwerben wollen“, erklärt der Vorsitzende des Ausschuss Soziales der DDG. Für die Erteilung oder die Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen A und B (Motorräder und PKW) ist es jedoch nicht erforderlich. Erfährt die Verkehrsbehörde von der Stoffwechselerkrankung, etwa weil ein Fahrer eine Unterzuckerung als Grund für zu schnelles Fahren oder einen Unfall angibt, wird ebenfalls ein Gutachten verlangt. Damit soll überprüft werden, ob der Betroffene an regelmäßigen Unterzuckerungen leidet und dadurch sich und andere im Straßenverkehr gefährdet.

Erhöht sei die Gefahr einer Unterzuckerung, wenn der Blutzucker bereits bei Fahrtantritt unter 70 mg/dl (4 mmol/l) liegt, so Finck. In der Folge können Konzentrationsstörungen, geminderte Aufmerksamkeit und verlangsamtes Reaktionsvermögens die Fahrtauglichkeit temporär beeinträchtigen. Am häufigsten treten plötzliche Hypoglykämien auf, wenn Menschen mit Diabetes Mahlzeiten auslassen oder verzögern. Auch verstärkte körperliche Aktivität oder der Konsum von Alkohol können zu einer Unterzuckerung führen. Bei der Teilnahme am Straßenverkehr darf die Fahrtauglichkeit nicht durch eine Unterzuckerung gefährdet werden, so die Experten.

Das bedeutet aber nicht, dass Menschen mit Diabetes ein allgemeines Risiko für die Sicherheit im Straßenverkehr darstellen. „Im Gegenteil“, erläutert FINCK, „Straßenverkehrsteilnehmer mit Diabetes sind laut Unfallstatistik im Vergleich mit Stoffwechselgesunden weniger häufig als Unfallverursacher festzustellen. „Jedoch sind Richtlinien für die Kraftfahrtauglichkeit und die Eignung zum Führen von Fahrzeugen notwendig und wichtig“, erläutert Finck. Die Arztsuche finden Interessierte unter www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de im Internet. Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Diabetes Gesellschaft vom 04.10.11 (13.10.11)





Menschen mit Diabetes mellitus müssen bei einem Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis künftig möglicherweise ein medizinisches Gutachten vorlegen. Denn die EU-Führerscheinrichtlinien werden bis 2013 in nationales Recht umgesetzt: Unter Umständen fordert die Fahrerlaubnisbehörde EU-Bürger dann dazu auf, eine gutachterliche Stellungnahme eines Facharztes mit verkehrsmedizinischer Qualifikation vorzulegen.

Dabei sollte es sich bei dem Gutachter nicht um den behandelnden Arzt handeln. Der Ausschuss Soziales der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) hat deshalb eine Liste von diabetologisch tätigen Fachärzten mit verkehrsmedizinischer Qualifikation erstellt, um die Suche nach einem geeigneten Gutachter zu erleichtern.

Diabetes gehört nicht zu den meldepflichtigen Krankheiten. Beantragen Betroffene einen PKW- oder Motorrad-Führerschein der Klassen A oder B, ist die Angabe über den Diabetes freiwillig. Doch in Zukunft könnten Menschen mit Diabetes häufiger die Auflage erhalten, ein ärztliches Gutachten über ihre Verkehrstauglichkeit vorzulegen. Bei Beantragung der Fahrerlaubnis oder etwa nach einem Unfall könnten die Behörden dieses vermutlich ab 2013 einfordern.

Dabei sei zu beachten, dass der Gutachter gemäß § 11 (2) der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) nicht dieselbe Person wie der behandelnde Arzt sein sollte. „Um Patienten die Suche nach einem geeigneten Gutachter zu erleichtern, haben wir unsere Arztsuche auf der DDG-Homepage entsprechend ergänzt“, so Dr. med. Hermann FINCK, Vorsitzender des Ausschusses Soziales der DDG. Neben Diabetologen DDG und diabetologischen Schwerpunktpraxen können Betroffene jetzt auch nach verkehrsmedizinischen Gutachtern in ihrer Nähe suchen. Der Diabetologe mit verkehrsmedizinischer Qualifikation erstellt das Gutachten zur Frage der weiteren Fahrtauglichkeit sowie zur Kraftfahrereignung unter Berücksichtigung des Blutzuckertagebuchs und des HbA1c-Werts. Eine körperliche Untersuchung gehört ebenfalls dazu.

„Ein solches medizinisches Gutachten verlangt die Fahrerlaubnisbehörde von Menschen, die einen LKW- oder Bus-Führerschein erwerben wollen“, erklärt der Vorsitzende des Ausschuss Soziales der DDG. Für die Erteilung oder die Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen A und B (Motorräder und PKW) ist es jedoch nicht erforderlich. Erfährt die Verkehrsbehörde von der Stoffwechselerkrankung, etwa weil ein Fahrer eine Unterzuckerung als Grund für zu schnelles Fahren oder einen Unfall angibt, wird ebenfalls ein Gutachten verlangt. Damit soll überprüft werden, ob der Betroffene an regelmäßigen Unterzuckerungen leidet und dadurch sich und andere im Straßenverkehr gefährdet.

Erhöht sei die Gefahr einer Unterzuckerung, wenn der Blutzucker bereits bei Fahrtantritt unter 70 mg/dl (4 mmol/l) liegt, so Finck. In der Folge können Konzentrationsstörungen, geminderte Aufmerksamkeit und verlangsamtes Reaktionsvermögens die Fahrtauglichkeit temporär beeinträchtigen. Am häufigsten treten plötzliche Hypoglykämien auf, wenn Menschen mit Diabetes Mahlzeiten auslassen oder verzögern. Auch verstärkte körperliche Aktivität oder der Konsum von Alkohol können zu einer Unterzuckerung führen. Bei der Teilnahme am Straßenverkehr darf die Fahrtauglichkeit nicht durch eine Unterzuckerung gefährdet werden, so die Experten.

Das bedeutet aber nicht, dass Menschen mit Diabetes ein allgemeines Risiko für die Sicherheit im Straßenverkehr darstellen. „Im Gegenteil“, erläutert FINCK, „Straßenverkehrsteilnehmer mit Diabetes sind laut Unfallstatistik im Vergleich mit Stoffwechselgesunden weniger häufig als Unfallverursacher festzustellen. „Jedoch sind Richtlinien für die Kraftfahrtauglichkeit und die Eignung zum Führen von Fahrzeugen notwendig und wichtig“, erläutert Finck. Die Arztsuche finden Interessierte unter www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de im Internet. Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Diabetes Gesellschaft vom 04.10.11 (13.10.11)



Verkehrsmedizinische Gutachten für Menschen mit Diabetes

Menschen mit Diabetes mellitus müssen bei einem Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis künftig möglicherweise ein medizinisches Gutachten vorlegen. Denn die EU-Führerscheinrichtlinien werden bis 2013 in nationales Recht umgesetzt: Unter Umständen …

Menschen mit Diabetes mellitus müssen bei einem Antrag auf Erteilung der Fahrerlaubnis künftig möglicherweise ein medizinisches Gutachten vorlegen. Denn die EU-Führerscheinrichtlinien werden bis 2013 in nationales Recht umgesetzt: Unter Umständen fordert die Fahrerlaubnisbehörde EU-Bürger dann dazu auf, eine gutachterliche Stellungnahme eines Facharztes mit verkehrsmedizinischer Qualifikation vorzulegen.

Dabei sollte es sich bei dem Gutachter nicht um den behandelnden Arzt handeln. Der Ausschuss Soziales der Deutschen Diabetes Gesellschaft (DDG) hat deshalb eine Liste von diabetologisch tätigen Fachärzten mit verkehrsmedizinischer Qualifikation erstellt, um die Suche nach einem geeigneten Gutachter zu erleichtern.

Diabetes gehört nicht zu den meldepflichtigen Krankheiten. Beantragen Betroffene einen PKW- oder Motorrad-Führerschein der Klassen A oder B, ist die Angabe über den Diabetes freiwillig. Doch in Zukunft könnten Menschen mit Diabetes häufiger die Auflage erhalten, ein ärztliches Gutachten über ihre Verkehrstauglichkeit vorzulegen. Bei Beantragung der Fahrerlaubnis oder etwa nach einem Unfall könnten die Behörden dieses vermutlich ab 2013 einfordern.

Dabei sei zu beachten, dass der Gutachter gemäß § 11 (2) der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) nicht dieselbe Person wie der behandelnde Arzt sein sollte. „Um Patienten die Suche nach einem geeigneten Gutachter zu erleichtern, haben wir unsere Arztsuche auf der DDG-Homepage entsprechend ergänzt“, so Dr. med. Hermann FINCK, Vorsitzender des Ausschusses Soziales der DDG. Neben Diabetologen DDG und diabetologischen Schwerpunktpraxen können Betroffene jetzt auch nach verkehrsmedizinischen Gutachtern in ihrer Nähe suchen. Der Diabetologe mit verkehrsmedizinischer Qualifikation erstellt das Gutachten zur Frage der weiteren Fahrtauglichkeit sowie zur Kraftfahrereignung unter Berücksichtigung des Blutzuckertagebuchs und des HbA1c-Werts. Eine körperliche Untersuchung gehört ebenfalls dazu.

„Ein solches medizinisches Gutachten verlangt die Fahrerlaubnisbehörde von Menschen, die einen LKW- oder Bus-Führerschein erwerben wollen“, erklärt der Vorsitzende des Ausschuss Soziales der DDG. Für die Erteilung oder die Verlängerung der Fahrerlaubnis der Klassen A und B (Motorräder und PKW) ist es jedoch nicht erforderlich. Erfährt die Verkehrsbehörde von der Stoffwechselerkrankung, etwa weil ein Fahrer eine Unterzuckerung als Grund für zu schnelles Fahren oder einen Unfall angibt, wird ebenfalls ein Gutachten verlangt. Damit soll überprüft werden, ob der Betroffene an regelmäßigen Unterzuckerungen leidet und dadurch sich und andere im Straßenverkehr gefährdet.

Erhöht sei die Gefahr einer Unterzuckerung, wenn der Blutzucker bereits bei Fahrtantritt unter 70 mg/dl (4 mmol/l) liegt, so Finck. In der Folge können Konzentrationsstörungen, geminderte Aufmerksamkeit und verlangsamtes Reaktionsvermögens die Fahrtauglichkeit temporär beeinträchtigen. Am häufigsten treten plötzliche Hypoglykämien auf, wenn Menschen mit Diabetes Mahlzeiten auslassen oder verzögern. Auch verstärkte körperliche Aktivität oder der Konsum von Alkohol können zu einer Unterzuckerung führen. Bei der Teilnahme am Straßenverkehr darf die Fahrtauglichkeit nicht durch eine Unterzuckerung gefährdet werden, so die Experten.

Das bedeutet aber nicht, dass Menschen mit Diabetes ein allgemeines Risiko für die Sicherheit im Straßenverkehr darstellen. „Im Gegenteil“, erläutert FINCK, „Straßenverkehrsteilnehmer mit Diabetes sind laut Unfallstatistik im Vergleich mit Stoffwechselgesunden weniger häufig als Unfallverursacher festzustellen. „Jedoch sind Richtlinien für die Kraftfahrtauglichkeit und die Eignung zum Führen von Fahrzeugen notwendig und wichtig“, erläutert Finck. Die Arztsuche finden Interessierte unter www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de im Internet. Quelle: Pressemitteilung der Deutschen Diabetes Gesellschaft vom 04.10.11 (13.10.11)

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Veröffentlicht: 13.10.2011

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