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  • Verstärkte Kontrollen wegen Farbstoff Sudan


Die Europäische Kommission wird künftig neben Chili und Chilierzeugnissen auch Einfuhren von Curcuma und nativem Palmöl auf den Farbstoff Sudan untersuchen. Sie veröffentlichte zudem ein Merkblatt, das Lebens- und Futtermittelunternehmer an ihre Verantwortung zur Wahrung der Lebensmittelsicherheit erinnert.

Die Mitgliedstaaten befürworteten gestern einen Vorschlag der EU-Kommission, Curcuma und natives Palmöl in das Verzeichnis der Produkte aufzunehmen, die nachweislich frei von Sudan I, II und III sowie Scharlachrot (Sudan IV) sein müssen, damit sie in die EU eingeführt werden können. Zuvor hatten die Mitgliedstaaten bei Kontrollen festgestellt, dass viele Sendungen von Curcuma und nativem Palmöl mit dem Farbstoff Sudan kontaminiert sind. Diese Farbstoffe werden von der International Agency for Research on Cancer (Internationale Agentur für Krebsforschung) als Krebs erregend eingestuft und sind in der EU als Lebensmittelzutat verboten. Die einzelstaatlichen Behörden müssen dafür sorgen, dass Chilipulver und Chilierzeugnisse kein Sudan enthalten und die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten über das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel verständigen, wenn diese Stoffe entdeckt werden.

Unter anderem wegen der Entdeckung von Sudanrot I in Hunderten von Lebensmitteln im Februar im Vereinigten Königreich hielt die Kommission es für angezeigt, die Lebensmittelunternehmer mit einem Merkblatt an ihre Pflichten nach dem Lebensmittelrecht der EU zu erinnern. (05.04.05)





Die Europäische Kommission wird künftig neben Chili und Chilierzeugnissen auch Einfuhren von Curcuma und nativem Palmöl auf den Farbstoff Sudan untersuchen. Sie veröffentlichte zudem ein Merkblatt, das Lebens- und Futtermittelunternehmer an ihre Verantwortung zur Wahrung der Lebensmittelsicherheit erinnert.

Die Mitgliedstaaten befürworteten gestern einen Vorschlag der EU-Kommission, Curcuma und natives Palmöl in das Verzeichnis der Produkte aufzunehmen, die nachweislich frei von Sudan I, II und III sowie Scharlachrot (Sudan IV) sein müssen, damit sie in die EU eingeführt werden können. Zuvor hatten die Mitgliedstaaten bei Kontrollen festgestellt, dass viele Sendungen von Curcuma und nativem Palmöl mit dem Farbstoff Sudan kontaminiert sind. Diese Farbstoffe werden von der International Agency for Research on Cancer (Internationale Agentur für Krebsforschung) als Krebs erregend eingestuft und sind in der EU als Lebensmittelzutat verboten. Die einzelstaatlichen Behörden müssen dafür sorgen, dass Chilipulver und Chilierzeugnisse kein Sudan enthalten und die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten über das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel verständigen, wenn diese Stoffe entdeckt werden.

Unter anderem wegen der Entdeckung von Sudanrot I in Hunderten von Lebensmitteln im Februar im Vereinigten Königreich hielt die Kommission es für angezeigt, die Lebensmittelunternehmer mit einem Merkblatt an ihre Pflichten nach dem Lebensmittelrecht der EU zu erinnern. (05.04.05)



Verstärkte Kontrollen wegen Farbstoff Sudan

Die Europäische Kommission wird künftig neben Chili und Chilierzeugnissen auch Einfuhren von Curcuma und nativem Palmöl auf den Farbstoff Sudan untersuchen. Sie veröffentlichte zudem ein Merkblatt, das Lebens- und Futtermittelunternehmer …

Die Europäische Kommission wird künftig neben Chili und Chilierzeugnissen auch Einfuhren von Curcuma und nativem Palmöl auf den Farbstoff Sudan untersuchen. Sie veröffentlichte zudem ein Merkblatt, das Lebens- und Futtermittelunternehmer an ihre Verantwortung zur Wahrung der Lebensmittelsicherheit erinnert.

Die Mitgliedstaaten befürworteten gestern einen Vorschlag der EU-Kommission, Curcuma und natives Palmöl in das Verzeichnis der Produkte aufzunehmen, die nachweislich frei von Sudan I, II und III sowie Scharlachrot (Sudan IV) sein müssen, damit sie in die EU eingeführt werden können. Zuvor hatten die Mitgliedstaaten bei Kontrollen festgestellt, dass viele Sendungen von Curcuma und nativem Palmöl mit dem Farbstoff Sudan kontaminiert sind. Diese Farbstoffe werden von der International Agency for Research on Cancer (Internationale Agentur für Krebsforschung) als Krebs erregend eingestuft und sind in der EU als Lebensmittelzutat verboten. Die einzelstaatlichen Behörden müssen dafür sorgen, dass Chilipulver und Chilierzeugnisse kein Sudan enthalten und die EU-Kommission und die Mitgliedstaaten über das Schnellwarnsystem für Lebens- und Futtermittel verständigen, wenn diese Stoffe entdeckt werden.

Unter anderem wegen der Entdeckung von Sudanrot I in Hunderten von Lebensmitteln im Februar im Vereinigten Königreich hielt die Kommission es für angezeigt, die Lebensmittelunternehmer mit einem Merkblatt an ihre Pflichten nach dem Lebensmittelrecht der EU zu erinnern. (05.04.05)

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Veröffentlicht: 05.04.2005

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