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  • Vogelgrippe: neue Fälle in Europa


In Großbritannien ist in einer Quarantänestation ein Papagei aus Surinam verendet, der mit dem H5N1-Virus infiziert war. Das teilte die britische Regierung am Sonntag mit. Daraufhin forderte Bundesminister Jürgen Trittin Handelsbeschränkungen bei den Wildvogelimporten in die Europäische Union.

Darüber hinaus wurde am Wochenende bekannt, dass in Schweden und Kroatien bei verendeten Vögeln das Virus festgestellt wurde, allerdings ist der jeweilige Subtyp noch nicht bestimmt.

Ebenfalls am Wochenende trat in Deutschland das Aufstallgebot für Geflügel in Kraft, das mit einer Eilverordnung am 19. Oktober verfügt worden war. Dem vorausgegangen war am 19. Oktober eine aktuelle qualitative Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) zur Wahrscheinlichkeit, mit der das AIV (aviäre Influenzavirus) oder hochpathogene aviäre Influenzavirus (HPAI; „Geflügelpest“) in Folge von Ausbrüchen in Rumänien, der Türkei und Russland sowie vorsorglich von Griechenland nach Deutschland gelangen könnte.

Danach ist die Wahrscheinlichkeit einer Einschleppung von AIV aus Rumänien und Russland nach Deutschland über den legalen Handel (vor der Feststellung des Ausbruchs) mit lebendem Geflügel und Geflügelprodukten sowie anderer Vögel und von Vögeln stammenden Warengruppen ist gering bis mäßig. Die Wahrscheinlichkeit einer Einschleppung von AIV aus der Türkei nach Deutschland über den legalen Handel (vor der Feststellung des Ausbruchs) mit lebendem Geflügel und Geflügelprodukten sowie anderer Vögel und von Vögeln stammenden Warengruppen ist vernachlässigbar, da kein legaler Handel mit den genannten Warengruppen existiert. Das gleiche gilt für Griechenland.

Die Wahrscheinlichkeit einer Einschleppung von AIV aus Rumänien, der Türkei, Griechenland und Russland nach Deutschland über illegale Importe (vor und nach der Feststellung des Ausbruchs) von lebendem Geflügel und Geflügelprodukten sowie anderer Vögel und von Vögeln stammenden Warengruppen kann der Höhe nach nicht bestimmt werden. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass diese Wahrscheinlichkeit hoch ist, sodass Maßnahmen zum Unterbinden illegaler Importe dringend erforderlich sind.

Die Wahrscheinlichkeit einer Einschleppung von AIV über Zugvögel aus Rumänien, der Türkei und Griechenland nach Deutschland ist momentan gering bis mäßig, während sie für Zugvögel aus Russland als mäßig bis hoch einzustufen ist.

Die Wahrscheinlichkeit einer Einschleppung von AIV aus Rumänien, der Türkei, Griechenland und Russland nach Deutschland über eine Kontamination der Bekleidung und des Schuhwerks von Personen ist gering bis mäßig. (24.10.05)





In Großbritannien ist in einer Quarantänestation ein Papagei aus Surinam verendet, der mit dem H5N1-Virus infiziert war. Das teilte die britische Regierung am Sonntag mit. Daraufhin forderte Bundesminister Jürgen Trittin Handelsbeschränkungen bei den Wildvogelimporten in die Europäische Union.

Darüber hinaus wurde am Wochenende bekannt, dass in Schweden und Kroatien bei verendeten Vögeln das Virus festgestellt wurde, allerdings ist der jeweilige Subtyp noch nicht bestimmt.

Ebenfalls am Wochenende trat in Deutschland das Aufstallgebot für Geflügel in Kraft, das mit einer Eilverordnung am 19. Oktober verfügt worden war. Dem vorausgegangen war am 19. Oktober eine aktuelle qualitative Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) zur Wahrscheinlichkeit, mit der das AIV (aviäre Influenzavirus) oder hochpathogene aviäre Influenzavirus (HPAI; „Geflügelpest“) in Folge von Ausbrüchen in Rumänien, der Türkei und Russland sowie vorsorglich von Griechenland nach Deutschland gelangen könnte.

Danach ist die Wahrscheinlichkeit einer Einschleppung von AIV aus Rumänien und Russland nach Deutschland über den legalen Handel (vor der Feststellung des Ausbruchs) mit lebendem Geflügel und Geflügelprodukten sowie anderer Vögel und von Vögeln stammenden Warengruppen ist gering bis mäßig. Die Wahrscheinlichkeit einer Einschleppung von AIV aus der Türkei nach Deutschland über den legalen Handel (vor der Feststellung des Ausbruchs) mit lebendem Geflügel und Geflügelprodukten sowie anderer Vögel und von Vögeln stammenden Warengruppen ist vernachlässigbar, da kein legaler Handel mit den genannten Warengruppen existiert. Das gleiche gilt für Griechenland.

Die Wahrscheinlichkeit einer Einschleppung von AIV aus Rumänien, der Türkei, Griechenland und Russland nach Deutschland über illegale Importe (vor und nach der Feststellung des Ausbruchs) von lebendem Geflügel und Geflügelprodukten sowie anderer Vögel und von Vögeln stammenden Warengruppen kann der Höhe nach nicht bestimmt werden. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass diese Wahrscheinlichkeit hoch ist, sodass Maßnahmen zum Unterbinden illegaler Importe dringend erforderlich sind.

Die Wahrscheinlichkeit einer Einschleppung von AIV über Zugvögel aus Rumänien, der Türkei und Griechenland nach Deutschland ist momentan gering bis mäßig, während sie für Zugvögel aus Russland als mäßig bis hoch einzustufen ist.

Die Wahrscheinlichkeit einer Einschleppung von AIV aus Rumänien, der Türkei, Griechenland und Russland nach Deutschland über eine Kontamination der Bekleidung und des Schuhwerks von Personen ist gering bis mäßig. (24.10.05)



Vogelgrippe: neue Fälle in Europa

In Großbritannien ist in einer Quarantänestation ein Papagei aus Surinam verendet, der mit dem H5N1-Virus infiziert war. Das teilte die britische Regierung am Sonntag mit. Daraufhin forderte Bundesminister Jürgen Trittin …

In Großbritannien ist in einer Quarantänestation ein Papagei aus Surinam verendet, der mit dem H5N1-Virus infiziert war. Das teilte die britische Regierung am Sonntag mit. Daraufhin forderte Bundesminister Jürgen Trittin Handelsbeschränkungen bei den Wildvogelimporten in die Europäische Union.

Darüber hinaus wurde am Wochenende bekannt, dass in Schweden und Kroatien bei verendeten Vögeln das Virus festgestellt wurde, allerdings ist der jeweilige Subtyp noch nicht bestimmt.

Ebenfalls am Wochenende trat in Deutschland das Aufstallgebot für Geflügel in Kraft, das mit einer Eilverordnung am 19. Oktober verfügt worden war. Dem vorausgegangen war am 19. Oktober eine aktuelle qualitative Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) zur Wahrscheinlichkeit, mit der das AIV (aviäre Influenzavirus) oder hochpathogene aviäre Influenzavirus (HPAI; „Geflügelpest“) in Folge von Ausbrüchen in Rumänien, der Türkei und Russland sowie vorsorglich von Griechenland nach Deutschland gelangen könnte.

Danach ist die Wahrscheinlichkeit einer Einschleppung von AIV aus Rumänien und Russland nach Deutschland über den legalen Handel (vor der Feststellung des Ausbruchs) mit lebendem Geflügel und Geflügelprodukten sowie anderer Vögel und von Vögeln stammenden Warengruppen ist gering bis mäßig. Die Wahrscheinlichkeit einer Einschleppung von AIV aus der Türkei nach Deutschland über den legalen Handel (vor der Feststellung des Ausbruchs) mit lebendem Geflügel und Geflügelprodukten sowie anderer Vögel und von Vögeln stammenden Warengruppen ist vernachlässigbar, da kein legaler Handel mit den genannten Warengruppen existiert. Das gleiche gilt für Griechenland.

Die Wahrscheinlichkeit einer Einschleppung von AIV aus Rumänien, der Türkei, Griechenland und Russland nach Deutschland über illegale Importe (vor und nach der Feststellung des Ausbruchs) von lebendem Geflügel und Geflügelprodukten sowie anderer Vögel und von Vögeln stammenden Warengruppen kann der Höhe nach nicht bestimmt werden. Es muss jedoch davon ausgegangen werden, dass diese Wahrscheinlichkeit hoch ist, sodass Maßnahmen zum Unterbinden illegaler Importe dringend erforderlich sind.

Die Wahrscheinlichkeit einer Einschleppung von AIV über Zugvögel aus Rumänien, der Türkei und Griechenland nach Deutschland ist momentan gering bis mäßig, während sie für Zugvögel aus Russland als mäßig bis hoch einzustufen ist.

Die Wahrscheinlichkeit einer Einschleppung von AIV aus Rumänien, der Türkei, Griechenland und Russland nach Deutschland über eine Kontamination der Bekleidung und des Schuhwerks von Personen ist gering bis mäßig. (24.10.05)

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Veröffentlicht: 24.10.2005

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