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  • Vogelgrippe: Stallpflicht bald nur noch regional begrenzt


Geflügel muss in Deutschland zum Schutz vor der Vogelgrippe künftig nur noch in Risikogebieten im Stall bleiben. Darauf verständigten sich Bund und Länder am 4. Mai. Die Eilverordnung werde spätestens Ende nächster Woche in Kraft treten, teilte das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit. Auf der Basis von Risikobewertungen durch das Friedrich-Loeffler-Institut werde die Lage monatlich neu bewertet und die Stallpflicht überprüft.

Nach der neuen Verordnung müssen Geflügelhaltungen in Restriktionsgebieten (Gebiete, in denen infizierte Wildvögel gefunden wurden), geflügeldichten Gebieten und Sammelgebieten von Wildvögeln (insbesondere Feuchtgebiete) auch über den 15. Mai hinaus ihr Geflügel aufstallen. Der Verordnungsentwurf ist im Internet abrufbar. (05.05.06)





Geflügel muss in Deutschland zum Schutz vor der Vogelgrippe künftig nur noch in Risikogebieten im Stall bleiben. Darauf verständigten sich Bund und Länder am 4. Mai. Die Eilverordnung werde spätestens Ende nächster Woche in Kraft treten, teilte das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit. Auf der Basis von Risikobewertungen durch das Friedrich-Loeffler-Institut werde die Lage monatlich neu bewertet und die Stallpflicht überprüft.

Nach der neuen Verordnung müssen Geflügelhaltungen in Restriktionsgebieten (Gebiete, in denen infizierte Wildvögel gefunden wurden), geflügeldichten Gebieten und Sammelgebieten von Wildvögeln (insbesondere Feuchtgebiete) auch über den 15. Mai hinaus ihr Geflügel aufstallen. Der Verordnungsentwurf ist im Internet abrufbar. (05.05.06)



Vogelgrippe: Stallpflicht bald nur noch regional begrenzt

Geflügel muss in Deutschland zum Schutz vor der Vogelgrippe künftig nur noch in Risikogebieten im Stall bleiben. Darauf verständigten sich Bund und Länder am 4. Mai. Die Eilverordnung werde spätestens …

Geflügel muss in Deutschland zum Schutz vor der Vogelgrippe künftig nur noch in Risikogebieten im Stall bleiben. Darauf verständigten sich Bund und Länder am 4. Mai. Die Eilverordnung werde spätestens Ende nächster Woche in Kraft treten, teilte das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit. Auf der Basis von Risikobewertungen durch das Friedrich-Loeffler-Institut werde die Lage monatlich neu bewertet und die Stallpflicht überprüft.

Nach der neuen Verordnung müssen Geflügelhaltungen in Restriktionsgebieten (Gebiete, in denen infizierte Wildvögel gefunden wurden), geflügeldichten Gebieten und Sammelgebieten von Wildvögeln (insbesondere Feuchtgebiete) auch über den 15. Mai hinaus ihr Geflügel aufstallen. Der Verordnungsentwurf ist im Internet abrufbar. (05.05.06)

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Veröffentlicht: 05.05.2006

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