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  • Vogelgrippevirus bei Nutzgeflügel nachgewiesen


Der Verdacht auf Vogelgrippe in einem Nutzgeflügelbetrieb in Sachsen hat sich bestätigt: Das Friedrich-Loeffler-Institut teilte gestern mit, dass es sich um die hochpathogene Form H5N1 handelt. Damit ist erstmals in Deutschland Nutzgeflügel von der Vogelgrippe betroffen.

In dem betroffenen Zuchtbestand werden 8000 Puten, 5000 Gänse und 3300 Hühner in voneinander getrennten Betriebsteilen gehalten. Die Tötung des Bestands ist eingeleitet worden. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) erklärte, es komme jetzt vor allem darauf an, die Ursache für den Ausbruch zu klären. Wichtig sei, durch eine konsequente Umsetzung der im Tierseuchenrecht für den Ausbruchsfall vorgesehenen Maßnahmen eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Mit der Nutzgeflügel-Geflügelpestschutzverordnung vom 15.03.2006 und der Geflügelpest-Verordnung stünden die nötigen Bekämpfungs-Instrumente zur Verfügung. Die Verordnungen sehen insbesondere die Sperre des Betriebes, die Tötung des Geflügels und anderer Vögel im Betrieb, die Einrichtung eines Sperrbezirks (mind. 3 km-Radius um den betroffenen Betrieb) und Beobachtungsgebiets (mind. 10 km-Radius um den betroffenen Betrieb) und eine Pufferzone (13 km-Radius um den betroffenen Betrieb) mit Bewegungsbeschränkungen u.a. für Geflügel/Vögel und deren Produkte vor.

Die EU-Kommission hat bereits in einer einstimmigen Entscheidung die Gebiete ausgewiesen, für die die Restriktionen gelten. Damit verbunden ist ein Signal an Nicht-EU-Länder, mögliche Handelsrestriktionen nur auf die betroffenen Gebiete zu beschränken.

Als Reaktion auf den bundesweit ersten Fall von Vogelgrippe in einer Geflügelzucht tagt heute der Krisenstab von Bund und Ländern. In Dresden kommt zudem der sächsische Krisenstab im Sozialministerium zusammen, um über das weitere Vorgehen zu beraten. (06.04.06)





Der Verdacht auf Vogelgrippe in einem Nutzgeflügelbetrieb in Sachsen hat sich bestätigt: Das Friedrich-Loeffler-Institut teilte gestern mit, dass es sich um die hochpathogene Form H5N1 handelt. Damit ist erstmals in Deutschland Nutzgeflügel von der Vogelgrippe betroffen.

In dem betroffenen Zuchtbestand werden 8000 Puten, 5000 Gänse und 3300 Hühner in voneinander getrennten Betriebsteilen gehalten. Die Tötung des Bestands ist eingeleitet worden. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) erklärte, es komme jetzt vor allem darauf an, die Ursache für den Ausbruch zu klären. Wichtig sei, durch eine konsequente Umsetzung der im Tierseuchenrecht für den Ausbruchsfall vorgesehenen Maßnahmen eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Mit der Nutzgeflügel-Geflügelpestschutzverordnung vom 15.03.2006 und der Geflügelpest-Verordnung stünden die nötigen Bekämpfungs-Instrumente zur Verfügung. Die Verordnungen sehen insbesondere die Sperre des Betriebes, die Tötung des Geflügels und anderer Vögel im Betrieb, die Einrichtung eines Sperrbezirks (mind. 3 km-Radius um den betroffenen Betrieb) und Beobachtungsgebiets (mind. 10 km-Radius um den betroffenen Betrieb) und eine Pufferzone (13 km-Radius um den betroffenen Betrieb) mit Bewegungsbeschränkungen u.a. für Geflügel/Vögel und deren Produkte vor.

Die EU-Kommission hat bereits in einer einstimmigen Entscheidung die Gebiete ausgewiesen, für die die Restriktionen gelten. Damit verbunden ist ein Signal an Nicht-EU-Länder, mögliche Handelsrestriktionen nur auf die betroffenen Gebiete zu beschränken.

Als Reaktion auf den bundesweit ersten Fall von Vogelgrippe in einer Geflügelzucht tagt heute der Krisenstab von Bund und Ländern. In Dresden kommt zudem der sächsische Krisenstab im Sozialministerium zusammen, um über das weitere Vorgehen zu beraten. (06.04.06)



Vogelgrippevirus bei Nutzgeflügel nachgewiesen

Der Verdacht auf Vogelgrippe in einem Nutzgeflügelbetrieb in Sachsen hat sich bestätigt: Das Friedrich-Loeffler-Institut teilte gestern mit, dass es sich um die hochpathogene Form H5N1 handelt. Damit ist erstmals in …

Der Verdacht auf Vogelgrippe in einem Nutzgeflügelbetrieb in Sachsen hat sich bestätigt: Das Friedrich-Loeffler-Institut teilte gestern mit, dass es sich um die hochpathogene Form H5N1 handelt. Damit ist erstmals in Deutschland Nutzgeflügel von der Vogelgrippe betroffen.

In dem betroffenen Zuchtbestand werden 8000 Puten, 5000 Gänse und 3300 Hühner in voneinander getrennten Betriebsteilen gehalten. Die Tötung des Bestands ist eingeleitet worden. Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) erklärte, es komme jetzt vor allem darauf an, die Ursache für den Ausbruch zu klären. Wichtig sei, durch eine konsequente Umsetzung der im Tierseuchenrecht für den Ausbruchsfall vorgesehenen Maßnahmen eine weitere Ausbreitung des Virus zu verhindern.

Mit der Nutzgeflügel-Geflügelpestschutzverordnung vom 15.03.2006 und der Geflügelpest-Verordnung stünden die nötigen Bekämpfungs-Instrumente zur Verfügung. Die Verordnungen sehen insbesondere die Sperre des Betriebes, die Tötung des Geflügels und anderer Vögel im Betrieb, die Einrichtung eines Sperrbezirks (mind. 3 km-Radius um den betroffenen Betrieb) und Beobachtungsgebiets (mind. 10 km-Radius um den betroffenen Betrieb) und eine Pufferzone (13 km-Radius um den betroffenen Betrieb) mit Bewegungsbeschränkungen u.a. für Geflügel/Vögel und deren Produkte vor.

Die EU-Kommission hat bereits in einer einstimmigen Entscheidung die Gebiete ausgewiesen, für die die Restriktionen gelten. Damit verbunden ist ein Signal an Nicht-EU-Länder, mögliche Handelsrestriktionen nur auf die betroffenen Gebiete zu beschränken.

Als Reaktion auf den bundesweit ersten Fall von Vogelgrippe in einer Geflügelzucht tagt heute der Krisenstab von Bund und Ländern. In Dresden kommt zudem der sächsische Krisenstab im Sozialministerium zusammen, um über das weitere Vorgehen zu beraten. (06.04.06)

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Veröffentlicht: 06.04.2006

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